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Angeklagter wohl einer der Anführer

Prozess am Amtsgericht Rosenheim: So hat eine Bande Autohäuser und Banken betrogen

Vier Männer stehen wegen Betrugs im großen Stil vor dem Landgericht Kassel. Sie sollen im großen Stile gebrauchte Unfallwagen aus den USA importiert und in der Region als unfallfrei verkauft haben.
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Ein 45-jähriger Mann wurde vor dem Schöffengericht Rosenheim verurteilt.

Ein 45-Jähriger wurde kürzlich vor dem Schöffengericht Rosenheim verurteilt. Zusammen mit anderen Mittätern soll hat er vor allem Banken und Autohäuser betrogen haben. Dabei entstanden beträchtliche Schäden. Was dem Angeklagten jetzt blüht.

Rosenheim – Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte einen 45-Jährigen wegen mehreren Fällen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Betrugs in Mittäterschaft zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten und einem Wertersatz von 110.837 Euro.

Angeklagter geriet 2023 ins Visier

Die Litanei der Tatvorwürfe wegen der sich der 45-Jährige vor dem Rosenheimer Schöffengericht verantworten musste, war lang. Ende 2022 war der bereits mehrfach wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Geldfälschung vorgeahndete Mann wieder einmal offensiv ins Betrugsgeschäft eingestiegen.

Mit einer Reihe von Mittätern hatte er es vor allem auf Banken und Autohäuser abgesehen. Bei einem Kontoeröffnungsbetrug wurde einer seiner Komplizen geschnappt und damit geriet im Herbst 2023 auch der Angeklagte ins Visier der Polizei. Wie sich im Laufe der Ermittlungen dann herauskristallisierte, war der Mann wohl einer der führenden Köpfe der Gruppe und für die Organisation der Betrügereien zuständig.

Dafür soll er selbst Lohn,- Kontoumsatz- und Meldebescheinigungen gefälscht und darüber hinaus, weitere Ausweispapiere sämtlicher Ausprägung bei Berufskollegen besorgt haben. Darüber hinaus hat er auch selbst unter falschem Namen ein Konto eröffnet und den eingeräumten Dispokredit von 10.000 Euro abgeräumt.

Autohäuser und Banken im Fokus

Laut Ermittlungsergebnis kam es mit mehreren Mittätern und verschiedenen Alias-Personalien im Tatzeitraum zu insgesamt neun Betrugsfällen und zwei Betrugsversuchen. In fünf Punkten der Anklage haben anderweitig Verfolgte bei verschiedenen Autohäusern mit gefälschten Dokumenten insgesamt fünf Fahrzeuge im Gesamtwert von rund 150.000 Euro ergaunert und zum Teil nach Rumänien ausgeführt.

In zwei weiteren Fällen wurden die gefälschten Papiere von den Partnerbanken der Autohäuser erkannt. In einem Fall wurde das Fahrzeug aber dennoch ausgehändigt. In vier Fällen wurden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Konten eröffnet und so Kredite erschwindelt oder Versicherungs- und Mobilfunkverträge mit Premium-Smartphones abgeschlossen.

Der Schaden war auch hier beträchtlich. Der Angeklagte kassierte für seine Bemühungen jeweils zwischen 150 und 350 Euro. Für die Organisation eines Kfz-Erwerbs soll er eine Entlohnung von 3.300 Euro bekommen haben, ein TÜV-Stempel kostete 400 Euro.

Laut polizeilichem Sachbearbeiter waren bei einer Wohnungsdurchsuchung „haufenweise“ gefälschte Meldebescheinigungen, Kontoübersichten, Lohnnachweise, Kreditkarten und als gestohlen gemeldete Ausweise in Papierform und auch als Dateien und Bilder auf Handys mit mehreren Sim-Karten gefunden worden. An der Eingangstür waren mehrere Alias-Namen angebracht, damit die Post auch zugestellt werden konnte.

Angeklagter gesteht vollumfänglich

Der Angeklagte, der seit April in Untersuchungshaft sitzt und unter gesundheitlichen Problemen leidet, räumte die Tatvorwürfe umfassend ein, machte dazu aber keine weiteren Angaben. Für Staatsanwältin Stock war der Angeklagte die zentrale Figur der Betrugsserie.

Unter offener Bewährung habe er über einen langen Zeitraum mit erheblicher krimineller Energie einen hohen Schaden angerichtet. Die Anklagevertreterin forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten, die anteilige Einziehung von Wertersatz in Höhe von 110.837 Euro plus 2.700 Euro Bargeld, das aufgefunden worden sei.

Verteidiger Dr. Markus Frank wies auf die Wertigkeit des vollumfänglichen Geständnisses hin, das eine aufwändige Beweisaufnahme mit weiteren Terminen und Ermittlungen erspart hätte. Der Angeklagte habe das Verfahren erheblich abgekürzt. Ohnehin sei es fraglich, ob die Zeugen überhaupt vor Gericht erschienen wären, betonte der Verteidiger und plädierte, auch im Hinblick auf die gesundheitliche Situation und die damit verbundenen erschwerten Haftbedingungen für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren und neun Monaten.

Das Schöffengericht blieb im Strafmaß knapp über dem Antrag des Verteidigers. Der Angeklagte habe viele Tatbeiträge aber auch ein werthaltiges Geständnis geliefert. Zu berücksichtigen seien die gesundheitlichen Probleme, die drohende Abschiebung und die bereits verbüßte Untersuchungshaft, hieß es in der Urteilsbegründung von Richterin Hubert.

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