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Wie es dem Rosenheimer (31) heute geht

Hinterhältige Attacke: Mann spritzt wohl Nebenbuhler Säure ins Gesicht – Jetzt geht's vor Gericht

Am Landgericht Traunstein beginnt demnächst der Prozess um den Säure-Angriff auf einen Rosenheimer im Mai 2024 - die Anklage lautet auf versuchten Mord.
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Am Landgericht Traunstein beginnt demnächst der Prozess um den Säure-Angriff auf einen Rosenheimer im Mai 2024 - die Anklage lautet auf versuchten Mord.

Eine Tat wie aus einem Albtraum: Im Mai 2024 soll ein Mann (40) an der Wohnungstür eines Rosenheimers (31) geklingelt und ihm Säure ins Gesicht geschüttet haben – mit Folgen. Nun beginnt der Prozess am Landgericht. Was in der Verhandlung entscheidend sein wird und wie es dem Opfer heute geht.

Rosenheim – Die Geschehnisse vom Abend des 13. Mai 2024 haben für Entsetzen gesorgt. In Rosenheim und weit darüber hinaus. Gegen 21.30 Uhr muss es gewesen sein, als es an der Wohnungstür eines Rosenheimers (31) klingelte. Nachdem dieser die Tür geöffnet hatte, spritzte ihm ein mit einer dunklen Sturmhaube vermummter Mann unvermittelt eine säurehaltige Flüssigkeit ins Gesicht und über den Oberkörper. Während der bis dahin Unbekannte vom Tatort floh, blieb der Rosenheimer mit schweren Verletzungen zurück.

Mutmaßlicher Täter des Säure-Angriffs schnell gefasst

Nach rund zwei Wochen schnappte die Polizei den mutmaßlichen Täter, einen 40-jährigen Mann aus der Region. Auch zur Flüssigkeit kamen weitere Details ans Licht. Dabei handelte es sich um Flusssäure, die auf der Haut stark ätzend wirkt. Wie die Staatsanwaltschaft Traunstein – Zweigstelle Rosenheim – schon damals mitteilte, führt die Säure in größere Mengen bei Kontakt mit der Haut ohne sofortige Behandlung zu schwerwiegenden Verletzungen. Oder sogar zum Tod.

Entsprechend schnell war klar, was die Staatsanwaltschaft dem 40-Jährigen, der seither in Untersuchungshaft sitzt, vorwirft: versuchter Mord. Bestätigt wird das nun durch die Anklageschrift. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Angeschuldigte unmittelbar nach dem Öffnen der Tür angesetzt, den Rosenheimer zu töten. Und zwar auf heimtückische Art und Weise. Heißt: Der 40-Jährige hat den 31-Jähriger bewusst an dessen Wohnungstür angegriffen, da der Rosenheimer dort nicht mit der Attacke gerechnet hat. Dadurch könnte das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sein.

Rosenheimer (31) mit schweren Verletzungen

Auf der anderen Seite spielen die schweren Verletzungen des Rosenheimers eine wichtige Rolle. Der 31-Jährige habe durch den halben Liter Flusssäure vor allem Verätzungen der Hornhaut, Verbrennungen sowie weitere Verätzungen im Gesicht, am Hals, an beiden Oberschenkeln, beiden Armen und akutes Nierenversagen erlitten. Zwischenzeitlich habe sogar die Gefahr bestanden, dass der Mann vollständig erblindet. Ob der Rosenheimer jemals wieder beide Augen benutzen kann, sei derzeit noch nicht abzusehen.

Auf jeden Fall müsse der 31-Jährige weiter medizinisch behandelt werden, auch mehrere Operationen könnten noch notwendig sein, teilt Simeon Feuerstein auf OVB-Anfrage mit. Der Münchener Rechtsanwalt vertritt den Rosenheimer als Nebenkläger, wenn vor dem Landgericht Traunstein am 4. Februar der Prozess beginnt. „Ansonsten geht es ihm den Umständen entsprechend, so etwas steckt man nicht einfach so weg“, sagt Feuerstein. Noch dazu, weil mit bleibenden Schäden zu rechnen ist.

Eifersucht als mögliches Motiv

Warum der 40-Jährige den Rosenheimer überhaupt mit der Säure angriffen haben könnte, darüber hat die Staatsanwaltschaft inzwischen auch eine Vermutung. Womöglich handelte der Angeschuldigte aus Eifersucht. Seine ehemalige Freundin, die sich Anfang 2024 von ihm trennte, verbrachte kurz vor der Tat viel Zeit mit dem späteren Opfer. Vor allem Ausflüge sollen die beiden miteinander unternommen haben.

Ob der 40-Jährige tatsächlich als Täter infrage kommt, das sieht sein Verteidiger Stefan Neudecker noch nicht bewiesen. „Wir sehen noch einige Probleme bei der Begründung der Staatsanwaltschaft“, sagt der Rechtsanwalt. Es müsse zunächst geklärt werden, ob sein Mandant die Tat „zeitlich und örtlich“ überhaupt begangen haben könnte. Erst wenn das zweifelsfrei bewiesen ist, könne man auf andere Einzelheiten eingehen.

Zum Beispiel wie gefährlich die Flusssäure in dieser Menge wirklich ist und ob die Tat als versuchter Mord oder doch „nur“ als gefährliche und schwere Körperverletzung einzuordnen ist. „Das macht einen gewaltigen Unterschied“, betont Neudecker. Falls das Gericht der versuchten Mord-Theorie folgt, droht dem Täter eine lebenslange Gefängnisstrafe.

Staatsanwaltschaft sieht versuchten Mord

Damit es so weit kommt, muss das Gericht Neudecker zufolge nachweisen können, dass der Angeschuldigte den Vorsatz hatte, jemanden zu töten. Zumindest die Staatsanwaltschaft ist davon schon überzeugt. Vor allem, da es ausreicht, wenn der mutmaßliche Täter es zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass der Angriff auch tödlich ausgehen kann. Um all diese Fragen zu klären, hat das Landgericht Traunstein sechs Verhandlungstage angesetzt.

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