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Immer wieder gleicher Ablauf

Bande auf Trick-Beutezug: So konnte das Diebestrio in Rosenheim geschnappt werden

Drei Männer aus Burgkirchen stehen wegen erpresserischem Menschenraub vor dem Landgericht Traunstein.
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Das Diebstrio trieb wohl bereits an mehreren Orten sein Unwesen.

Eine Diebesbande hat von Andernach bis Rosenheim abgestellte Autos geplündert. Vor dem Rosenheimer Schöffengericht konnten nun fünf Fälle nachgewiesen werden. Welchen Trick das Trio angewendet hat und wie es nun in Rosenheim gefasst wurde.

Rosenheim – Am 2. Mai wurde die Polizei zum Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Kufsteinerstraße in Rosenheim gerufen, wo sie drei peruanische Staatsangehörige festnahm, die ein unverschlossenes Auto geplündert hatte. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die drei das gleiche System bereits an mehreren Orten nachweislich angewendet hatten. Fingerabdrücke und DNA-Nachweise waren unwiderlegbare Beweise.

Zeugen umgehend wieder entlassen

Es handelte sich um eine 51-jährige Frau und zwei Männer (37 Jahre und 44 Jahre) die seit Jahren in Barcelona, Spanien leben. Da alle drei kein Wort deutsch sprachen, war eine Dolmetscherin für die spanische Sprache notwendig. 

Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Roberto Triscari und Maximilian Hoh, sowie Harald Baumgärtl und Rechtsanwältin Gabriele Sachse baten gleich zu Beginn um ein Rechtsgespräch. Dabei klärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft von vorne herein, dass eine Strafe die zur Bewährung ausgesetzt würde für ihn nicht in Betracht käme. Unter der Voraussetzung, es würde ein umfassendes Geständnis ergehen, verständigte man sich mit dem Gericht und allen Beteiligten auf einen Strafrahmen zwischen 24 und 30 Monaten.

So kam es, dass alle Zeugen umgehend wieder entlassen werden konnten. Bild-, Video – und daktyloskopisches Beweismaterial wurden auf dem neuen großen Videobildschirm gezeigt und untermauerten so die Korrektheit der Geständnisse. In aller Regel liefen die Diebstähle in der Form ab, dass die Frau spanisch fragend die Bestohlenen ablenkte, während ihre Komplizen das Auto ausräumten.

Lediglich die Spitze des Eisbergs beweisbar

In seinem Schlussvortrag konnte sich der Staatsanwalt recht kurz fassen. Das Ergebnis der Verständigung voll ausschöpfend beantragte er gegen alle drei eine Haftstrafe von 30 Monaten. Zumal, wie er sagte, es sich hier lediglich um die beweisbare Spitze eines Eisberges handle. Darüber hinaus gäbe es auch in Frankreich und Italien DNA-Treffer die hier nicht angeklagt seien.   

Die Verteidiger verwiesen unisono darauf, dass man sich durch diese Geständnisse eine umfangreiche und möglicherweise über mehrere Tage erstreckende Beweisaufnahme ersparen konnte, dass ihre Mandanten nun fast ein halbes Jahr bereits in Untersuchungshaft saßen, und dass zumindest zwei von ihnen in keiner Weise vorbestraft waren. In jedem Fall, so die Verteidiger, seien 24 Monate Haft eine ausreichende Bestrafung.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert staffelte die Bestrafung gemessen an der Tatbeteiligung und den gegebenen Vorstrafen gegen die Drei in 27, 28 und 29 Monate Gefängnis. Insbesondere legte die Richterin den Verurteilten die professionelle Vorgehensweise zur Last und verwies darauf, dass etliche Vorwürfe gegen die Verurteilten im Vorfeld aus verfahrensökonomischen Gründen bereits eingestellt worden waren.

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