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Kommissariat für Staatsschutz ermittelt

Nach rassistischem Übergriff auf drei Mädchen in Rosenheim: Diese Strafen drohen den Tätern

Auf dem Heimweg vom Rosenheimer Herbstfest wurden drei minderjährige Mädchen angegriffen und rassistisch beleidigt (Symbolbild).
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Auf dem Heimweg vom Rosenheimer Herbstfest wurden drei minderjährige Mädchen angegriffen und rassistisch beleidigt (Symbolbild).

Das Herbstfest ist vorbei, doch die Erinnerungen an den Fall vom 31. August bleiben: An jenem Tag wurden drei minderjährige Mädchen auf ihrem Heimweg angegriffen und rassistisch beleidigt. Das Kommissariat für Staatsschutz hat den Fall übernommen. Wie es nun weitergeht.

RosenheimDie Ermittlungen der Polizei laufen auf Hochtouren. Der Grund: Am Donnerstag, 31. August, gingen zwei 36-jährige Männer und eine 24-jährige auf drei minderjährige Mädchen los. Die drei Rosenheimer rempelten die Kinder laut Polizei grundlos an, beleidigten sie rassistisch und schlugen anschließend auf sie ein. Gülmez Dergah-Hasan (28) der den Vorfall beobachtet hat und den Mädchen zu Hilfe eilte, gab zudem an, dass eines der Kinder ein Kopftuch getragen habe, das ihm einer der Männer vom Kopf gerissen haben soll. Die Polizei nahm die beiden Männer daraufhin vorläufig fest, die Frau flüchtete.

Was sich am Abend des 31. August genau abgespielt hat, ist jetzt Gegenstand der Ermittlungen. Nachdem der Fall ursprünglich von der Polizeiinspektion Rosenheim bearbeitet wurde, liegt er mittlerweile beim Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte, unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigestelle Rosenheim. „Der Fall hatte einen ausländerfeindlichen Hintergrund“, teilte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd bereits in der Vergangenheit mit.

Freiheits- oder Geldstrafe als Folge

Im Moment seien die Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim mit der Vernehmung der Zeugen beschäftigt. „Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand wird wegen Körperverletzungsdelikt und Beleidigung ermittelt“, sagt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Das Strafgesetzbuch sieht im Fall einer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei Beleidigung müssen die Täter laut der Sprecherin ebenfalls mit einer Geldstrafe oder aber einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

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