Zeugen gesucht
Erneute Farbattacke auf AfD-Büro in Rosenheim: Winhart schweigt, Polizei ermittelt
Es ist der dritte Angriff auf das Büro der AfD innerhalb weniger Monate. Am frühen Montagmorgen beschädigten Unbekannte ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Rosenheim mit bunter Farbe. Was bisher bekannt ist – und warum Andreas Winhart sich nicht äußern will.
Rosenheim – Einige Tage nach dem Vorfall erinnert am Georg-Staber-Ring nichts mehr an den Vorfall von Montag (5. August). Eine Anwohnerin hatte die Polizei in den frühen Morgenstunden darüber informiert, dass Unbekannte mit Farbe gefüllte Christbaumkugeln an die Fassade des AfD-Büros warfen.
Balkon einer Wohnung beschmutzt
Durch die geplatzten Kugeln beschädigte die ausgetretene Farbe nicht nur das Büro, sondern auch den Balkon einer Wohnung. Das teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in einer Pressemitteilung mit. Ersten Schätzungen nach dürfte der entstandene Schaden im unteren vierstelligen Bereich liegen.
Ideen, wer hinter der Tat stecken könnte, gibt es noch nicht. „Bis zum derzeitigen Zeitpunkt sind keinerlei Hinweise eingegangen“, sagt Polizeikommissar Daniel Katz auf OVB-Anfrage. Und auch Andreas Winhart, Landtagsabgeordneter der AfD, will sich – anders als in der Vergangenheit – zu dem Vorfall nicht äußern. Er will der „linksautonomen Szene“ keine Bühne bieten, sagt er am Telefon. Deshalb verzichte er auf eine Stellungnahme.
Bereits zwei Fälle in der Vergangenheit
Es ist nicht das erste Mal, dass das AfD-Büro Ziel einer Farbattacke geworden ist. Bereits Dezember 2022 haben Täter das Büro mit Christbaumkugeln beworfen, die mit blauer, gelber und roter Farbe befüllt waren. Es folgte ein weiterer Farbanschlag im Oktober 2023. Damals schätzte die Polizei den entstandenen Schaden auf rund 2.000 Euro. Wer hinter den beiden Taten steckt, konnte bisher noch nicht geklärt werden. „Die in diesem Fall geführten Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf den oder die Täter“, sagt Katz.
Freiheits- oder Geldstrafe
Mit welcher Strafe die Täter rechnen müssen, wenn sie denn gefasst werden sollte, lasse sich laut dem Polizeikommissar pauschal nicht beantworten. So sieht eine Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. „Das tatsächliche Strafmaß wird einzelfallbezogen von der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht festgelegt“, sagt Katz.