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Befangenheitsantrag und Diskussionen in Rosenheim

Corona-Demo-Organisatorin zieht gegen Strafen vor Gericht: Urteil gefallen, aber nächster Akt folgt?

Bei der Verhandlung am Amtsgericht zu Ordnungswidrigkeiten bei Corona-Demonstrationen kam es nun zu einem Urteil.
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Bei der Verhandlung am Amtsgericht zu Ordnungswidrigkeiten bei Corona-Demonstrationen kam es nun zu einem Urteil.

Verstöße gegen Versammlungsbescheide und unerlaubtes Parken. Wegen dieser Ordnungswidrigkeiten zog die Veranstalterin einer Corona-Demo vor das Rosenheimer Amtsgericht. Jetzt ist das Urteil gefallen – doch vorbei ist das Verfahren wohl dennoch nicht.

Rosenheim – Sechs Stunden lang hatte das Rosenheimer Amtsgericht vor drei Wochen verhandelt. Die Urteilsverkündung dauerte nur sechs Minuten. In dem Verfahren ging es um mehrere Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen im Dezember 2021. Der Beschuldigten wurde vorgeworfen, nicht genug Ordner vor und während der Demos bereitgestellt und somit gegen die Versammlungsauflagen verstoßen zu haben. Zudem wurde noch ein Parkverstoß vor Gericht diskutiert. Die Ordnungswidrigkeiten ziehen eigentlich nur eine Geldbuße und keine Verhandlung mit sich. Doch die Betroffene hatte Einspruch eingelegt.

Befangenheitsantrag gegen Richterin abgelehnt

Zum Ende des ersten Verhandlungstermins stellte die Verteidigerin, Sybille Killinger, noch einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Nina Strieder. Außerdem stellte Killinger nach der Anhörung zahlreicher Zeugen noch vier Beweisanträge. Sie forderte die Verlesung mehrerer Artikel aus dem Grundgesetz, sowie die Verlesung des gesamten Infektionsschutzgesetzes. Zudem beantragte sie die Anhörung von 64 weiteren Zeugen und sie beantragte ihre eigene Vernehmung als Zeugin.

Der Befangenheitsantrag gegen Richterin Strieder wurde abgelehnt, erklärte die Vorsitzende Richterin gleich zu Beginn der Urteilsverkündung. „Teilweise wurde der Befangenheitsantrag verspätet gestellt, teilweise hat die Betroffene beziehungsweise ihre Verteidigerin die Gründe für die Ablehnung der Richterin nicht ausreichend glaubhaft gemacht“, erklärt Stefan Tillmann, Pressesprecher des Amtsgerichts Rosenheim, auf OVB-Anfrage. Es liege keine „Besorgnis der Befangenheit“ vor.

Es ergibt sich laut Tillmann „noch kein Befangenheitsgrund daraus, dass eine Richterin oder ein Richter wie üblich die Verhandlung führt und dabei auch Entscheidungen trifft, die der oder dem Betroffenen unliebsam sind.“ Somit durfte Strieder das Urteil schließlich verkünden. Und das lautet schuldig.

Corona-Demo-Organisatorin schuldig gesprochen

Die Betroffene wird wegen der Ordnungswidrigkeiten und des Parkverstoßes zu Geldbußen in Höhe von 400 Euro, 200 Euro und 55 Euro verurteilt. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. In der Urteilsbegründung erklärt Strieder, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass bei den Versammlungen nicht genug Ordner zu den im Versammlungsbescheid geforderten Zeitpunkten vor Ort waren. Ihre Begründung stützt sie auf die Aussagen der Polizeibeamten, die sich zwar nicht mehr detailliert an das Geschehen von vor zwei Jahren erinnern konnten, aber alle Vorkommnisse dokumentiert hatten. Die Zeugenaussagen der Polizeibeamten seien laut Strieder nicht durch andere Aussagen widerlegt worden.

Auch die Beweisanträge lehnt die Richterin ab. „In einem Bußgeldverfahren dient die Befragung 64 weitere Zeugen lediglich der Verfahrensverschleppung“, macht sie deutlich. Der Betroffenen bleiben nun weitere Rechtsmittel offen. In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren – wie es hier der Fall war – kann Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Und das hat die Verteidigung auch geplant. „Wir sind wild entschlossen, Rechtsbeschwerde gegen dieses Urteil einzulegen“, sagt die Verteidigerin Killinger.

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