Schöffengericht entscheidet
Sexuelle Übergriffe an Fahrschülerinnen: Kommt Mann (31) nach Geld-Zahlungen ohne Knast davon?
Er war nur 1,5 Jahre als Fahrlehrer in einer Fahrschule beschäftigt. Dabei leistete sich ein heute 31-Jähriger Mann aus dem östlichen Landkreis Rosenheim aber mehrere sexuelle Übergriffe. Die Details und wie er bestraft wird.
Landkreis Rosenheim – Vor dem Schöffengericht Rosenheim stand ein 31-jähriger Mann. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, zwischen November 2022 und August 2023 sexuelle Handlungen an drei Fahrschülerinnen gegen deren Willen vorgenommen zu haben. Der damals 27-Jährige war als Fahrlehrer 1,5 Jahre in einer Fahrschule beschäftigt. Zunächst hatte er eine Ausbildung zum Krankenpfleger abgeschlossen und war auch in diesem Beruf tätig. Jedoch schulte er wegen der Covid-19 Pandemie um zum Fahrlehrer.
Übergriffe in Auto, Wohnung und Fahrschule
Während einer Nachtfahrt sollte eine seiner Schülerinnen auf einem Parkplatz anhalten. Anstatt dort Fehler während der Fahrt zu korrigieren, begrabschte er die Fahrschülerin, küsste sie an den nackten Brüsten und versuchte in deren Hose zu kommen. Eine andere Schülerin versuchte er im Anschluss an eine Fahrstunde in den Räumen der Fahrschule zu befummeln, auch in deren Wohnung wurde er übergriffig, küsste und betatschte diese dort gegen deren Willen, bevor er deren Wohnung wieder verließ. Mit einer dritten Fahrschülerin begab er sich auf den Rücksitz des Wagens um „den Sternenhimmel zu betrachten“. Auch diese massierte und küsste er an den Brüsten und hieß sie, an ihm zu masturbieren. Die ganze Zeit versuchte auch diese ihm klarzumachen, dass sie das nicht wolle, weil er aber die Türen versperrt hatte konnte sie ihm nicht ausweichen, bis er schließlich von ihr abließ.
Der Verteidiger Rechtsanwalt Wolfgang Bender bat sogleich um ein Rechtsgespräch um die Möglichkeit einer Verständigung. Dabei erklärt und belegt er, dass sein Mandant nicht nur umfassend geständig und einsichtig sei. Der habe darüber hinaus allen drei Tatopfern eine Schmerzensgeldsumme von 5000,- Euro beziehungsweise 4500,- Euro plus deren Anwaltskosten nicht nur angeboten, sondern bereits bezahlt. Seine Einsicht in dieses Fehlverhalten sei auch daran erkennbar, dass er noch vor einer Klageerhebung die Anstellung als Fahrlehrer von sich aus gekündigt habe und nun wieder als Altenpfleger tätig sei.
Staatsanwaltschaft akzeptiert Strafe zur Beweährung
Das Gericht anerkannte die Tatsache, dass eine peinliche Befragung durch das Gericht den Tatopfern erspart geblieben sei. Auch die erkennbare Einsicht und die bereits erfolgte Bezahlung eines Schmerzensgeldes – im Juristendeutsch ein Täter-Opfer-Ausgleich – konnte eine Milderung der Strafe ermöglichen. So erklärte sich auch die Staatsanwaltschaft bereit, die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung zu akzeptieren.
In der Folge diktierte die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert zu Protokoll, dass eine Haftstrafe zwischen 21 und 24 Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dass sich der Angeklagte darüber hinaus einer Beratung für männliche Sexualstraftäter zu unterziehen habe und dass ein Berufsverbot als Fahrlehrer erfolgen müsse. Diesem Verständigungsvorschlag stimmten alle Beteiligten zu. Die Vertreterin der Nabenklage, Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schöch berichtete von erheblichen psychischen Problemen die ihre ohnehin labile Mandantin im Nachgang erlitten habe.
Richterin mit klaren Worten
In ihrem Schlussvortrag konnte sich die Staatsanwältin wegen des umfassenden Geständnisses auf das Strafmaß beschränken. Verwies aber nochmals auf den repressiven Modus Operandi des Angeklagten, der eine Abhängigkeit schamlos ausgenutzt habe. Sie beantragte 24 Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Bewährungsauflagen benannte sie, wie in der Verständigung beschrieben.
Der Verteidiger unterstrich nochmals die Einsicht seines Mandanten und dass er noch in keinster Weise vorgeahndet sei. 21 Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt würden seien vollauf geeignet ihm als Warnung zu dienen und ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.
Das Schöffengericht verhängte die Strafe wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Dabei erklärte die Vorsitzende Richterin dem Verurteilten deutlich, dass derlei wiederholte Vergehen in aller Regel direkt ins Gefängnis führten. Einzig die erkennbare Reue und der Täter-Opfer-Ausgleich habe ihn davor bewahrt.