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Tragödie von Aschau im Chiemgau

Mordfall Hanna aus Aschau: Dreivierteljahr nach dem Urteil – Wann ist der Fall abgeschlossen?

Der Fall Hanna W.: 2025 sollte der Bundesgerichtshof über die Revision im Mordfall entscheiden. Sebastian T. (mit seinen Verteidigern Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank und Regina Rick) wurde zu neun Jahren verurteilt.
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Der Fall Hanna W.: 2025 sollte der Bundesgerichtshof über die Revision im Mordfall entscheiden. Sebastian T. (mit seinen Verteidigern Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank und Regina Rick) wurde zu neun Jahren verurteilt.

Es war einer der größten, emotionalsten, kompliziertesten Prozesse der vergangenen Jahre: Der Mordprozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. in Aschau im Chiemgau. Der mutmaßliche Täter wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Jetzt wird der Fall auf Revision geprüft. Wann ist er abgeschlossen?

Aschau im Chiemgau/Traunstein – Es ist das dritte Weihnachtsfest ohne die Tochter, und noch immer haben die Eltern von Hanna W. (23) in Aschau im Chiemgau keine Gewissheit: Sitzt Sebastian T. als Mörder eine Jugendstrafe von zehn Jahren ab? Ist die Strafe rechtens?

Oder meldet der Bundesgerichtshof doch noch Zweifel daran an, wie das Urteil der 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein gegen Sebastian T. zustande kam? Denn Sebastian T., der Angeklagte, der während der Dauer der Verhandlung kein Wort in der Öffentlichkeit geäußert hatte, ließ seine Verteidiger einen Tag nach dem Spruch Revision beantragen.

Für die Beteiligten am Prozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. mahlen die Mühlen der Justiz quälend langsam. Seit Monaten läuft das Revisionsverfahren. Derzeit prüft der Generalbundesanwalt die Prozessunterlagen.

Ein Anruf des Gerichtsreporters in Karlsruhe ergibt keine sicheren Anhaltspunkte. Vielleicht, aber auch nur vielleicht zeichnet sich nach der Jahreswende ein Termin ab, an dem der Generalbundesanwalt seine Prüfung abgeschlossen haben wird. Sicher ist, dass der Bundesgerichtshof frühestens in einigen Monaten eine Entscheidung zur Revision gefällt haben wird. Nicht sicher ist, dass die Entscheidung tatsächlich 2025 fällt. Revisionsverfahren können Jahre dauern, auch wenn Sebastian T.‘s Pflichtverteidiger auf das Beschleunigungsgebot bei Fällen nach dem Jugendstrafrecht verweist.

Hanna: Ein besonderer Fall, in jeder Beziehung

Auch wenn sich in Karlsruhe die Juristen noch die Köpfe zerbrechen, steht doch eines bereits fest: Der Fall Hanna ist ein besonderer Fall. In jeder Beziehung. Ein besonders tragischer Fall, auch weil sich so viele Umstände unglücklich verketteten; eine Tragödie, die besonders viele Menschen aufwühlte, weil Hanna W. weithin bekannt und beliebt war. Ein besonders komplizierter Fall, auch das war dieser Fall. „So was erlebt man in seiner Laufbahn höchstens einmal.“ Das sagte Hans-Peter Butz, der Leiter der Soko „Club“ einmal, sozusagen stellvertretend für die anderen Prozessbeteiligten.

In 20.000 Seiten Prozessakten, 35 Verhandlungstage, ein Angeklagter, der sich nicht geäußert hat. Nicht während der Verhandlung jedenfalls. Es gibt ein Opfer, die Medizinstudentin Hanna W., wie der Angeklagte auch aus Aschau. Was es nicht gibt, sind eine Tatwaffe, ein Geständnis, einen Zeugen, der die Tat beobachtet hat.

Dieser Mordfall geht in die Geschichte ein

Der Fall Hanna dürfte in die Rechtsgeschichte der Region eingehen. Auch wegen der vielen Wendungen. Noch als Zeuge geladen, hatte sich Sebastian T. bereits in Widersprüche verwickelt. Die Polizei nahm ihn ins Visier, nachdem eine Zeugin von einem Gespräch mit Sebastian T. noch am 3. Oktober 2022 berichtete. Darin habe er von einem Mord in Aschau berichtet, was damals nur der Täter habe wissen können. Erst wenige Stunden zuvor, um 14.30 Uhr, war der leblose Körper Hannas in der Prien entdeckt worden.

Nur verhedderte sich die Zeugin schließlich selbst in so viele Widersprüche, dass ihre Aussage als nahezu wertlos gelten musste. Doch schon nach den ersten Prozesstagen vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein meldete sich ein Zeuge aus der JVA. Ihm als Mithäftling habe sich Sebastian T. in der U-Haft anvertraut. Er habe Hanna umgebracht. Es war wohl dieser Zeuge, der den Ausschlag für die Verurteilung gab. Dann die nächste Volte, als die Familie die Strafverteidigerin Regina Rick zu den Pflichtanwälten Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank hinzuzieht.

Nach dem Urteil Revision, das war ja klar

Doch dann, erwartungsgemäß, die Revision. Auf 1700 Seiten begründete das Verteidiger-Trio des Prozesses, dem sich nun noch der Revisionsspezialist Dr. Yves Georg hinzugesellt hat, den Antrag. Ein Dutzend Seiten entgegnete daraufhin die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung legt es auf Fehler in der Verhandlungsführung an, hofft fälschlich abgewiesene Beweisanträge zu entdecken, die Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen zu erschüttern, die Unabhängigkeit des Gerichtes in Frage zu stellen.

Deswegen hatte die Verteidigung bereits im Februar 2024 einen Befangenheitsantrag gestellt, nachdem ein ziemlich vertraut klingender E-Mail-Austausch zwischen Richterin Jacqueline Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in den Ermittlungsakten aufgetaucht war. Von der 1. Jugendkammer aber wurde der Antrag abgelehnt. Schließt sich der Bundesgerichtshof dem an? Oder verweist er das Verfahren zurück ans Landgericht? 2025 werden es die Eltern und die Region wissen. Voraussichtlich.

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