Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Seltener Prozess am Rosenheimer Amtsgericht

Biber-Jäger wird eigene Falle zum Verhängnis: Warum der Fall vor Gericht landete

Ein Mann aus dem Landreis Rosenheim stand vor dem Rosenheimer Amtsgericht, weil er illegal einen Biber jagte.
+
Ein Mann aus dem Landreis Rosenheim stand vor dem Rosenheimer Amtsgericht, weil er illegal einen Biber jagte.

Es ist ein kurioser Fall, den das Amtsgericht Rosenheim entscheiden musste: Ein Rentner aus Brannenburg wurde verurteilt, weil er versucht hatte, einen Biber zu fangen. Und das, obwohl er eine offizielle Genehmigung zum Biber-Jagen hatte.

Rosenheim – Nach einer halben Stunde war alles vorbei. Länger brauchte die Richterin am Rosenheimer Amtsgericht nicht, um über das Strafmaß zu entscheiden. Das Urteil: 2400 Euro Strafe für einen Rentner aus Brannenburg. Dieser hatte Anfang 2021 in der Nähe des Tiefenbacher Weges in Flintsbach am Inn eine Falle aufgestellt, um dort Biber zu fangen und dann zu töten.

Illegales Aufstellen von Biber-Fallen

Obwohl kein einziges Tier in die Falle ging, war das Verhalten des Mannes illegal. Denn auch das Aufstellen der Fallen ist gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar – außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim vor. Das Kuriose: Genau die hatte der Rentner. 

Allerdings nicht für das Gebiet, in dem der Mann aus Brannenburg die Falle aufstellte. Denn dem Landratsamts zufolge bezog sich dessen Genehmigung nur auf einen Teil des Maigrabens mit einigen angrenzenden Bereichen – nicht aber für den Tiefenbacher Weg in der Nähe der Firma Dettendorfer. Nach Ansicht des Gerichts wusste der Rentner auch, dass er für das Jagen an dieser Stelle keine Erlaubnis hatte.

Fang-Genehmigungen sehr streng

Die Genehmigungen für Biber-Fallen sind auf einen genau bestimmten Bereich begrenzt, sagt Martina Eisgruber, die für das Bibermanagement im Landkreis Rosenheim zuständig ist. „Da sind auch ein oder zwei Meter daneben nicht erlaubt.“ Denn die Tiere sind gesetzlich streng geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres gefangen und getötet werden.

Dennoch könne jeder einen Antrag für die Entnahme eines Bibers stellen, teilt das Landratsamt auf OVB-Anfrage mit. Dafür müsse man allerdings mit Schäden oder einer drohenden Gefahr aus der Anwesenheit des Tieres konfrontiert sein oder zu einer betroffenen Fläche Bezug haben. Außerdem „kann der Fang von Bibern mit einer Falle genehmigt werden, um erhebliche Schäden von Triebwerken, Kläranlagen oder gewerblich genutzten Fischteichen abzuwenden“.

Wiederholt Schäden am Uferbereich durch Biber

Wenn ein Antrag zur Entnahme eingeht, schickt die untere Naturschutzbehörde zunächst einen Biberberater, der sich die Situation vor Ort anschaut, um eine Lösung zu finden, sagt Martina Eisgruber. Zunächst stünden dann immer Präventionsmaßnahmen im Vordergrund, die sowohl das Gebiet als auch das Tier schützen sollen. Diese konnten die Situation am Maigraben in Flintsbach jedoch nicht verbessern. „Wiederholt wurden dort nach mehreren Ortsbesichtigungen durch Biberberater an verschiedenen Stellen Ufereinbrüche und Flurschäden festgestellt“, sagt Tanja Pfeffer, Pressesprecherin des Landratsamts.

In Folge sei die Sicherheit angrenzender Verkehrswege und Privatgrundstücke nicht mehr gewährleistet gewesen. „Zum Teil bestand eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben aller Anwohner, Nutzer und Passanten“, berichtet Pfeffer. Weitere Präventionsmaßnahmen seien als nicht zielführend und zumutbar angesehen worden. Deshalb habe die Gemeinde Flintsbach am Ende den Antrag zur Entnahme der Biber gestellt.

104 Biber im Landkreis Rosenheim entnommen

Zur Ausführung sei der Mann aus Brannenburg benannt worden. „Die Biber-Entnahme, die sowohl das Töten als auch das Fallenstellen betrifft, darf im Landkreis Rosenheim nur von Jägern mit der Zusatzausbildung ‚Biberseminar‘ ausgeführt werden“, sagt die Pressesprecherin. Derzeit sind ihr zufolge zehn gültige Genehmigungen zur Entnahme verteilt. Des Weiteren berichtet die Pressesprecherin, dass seit 2021 in der Region 104 Biber legal entommen wurden. 87 weitere Tiere seien nach Verkehrsunfällen, Unwettern oder Revierkämpfen tot aufgefunden worden. Trotzdem sei der Bestand der Nagetiere gesichert.

Missbräuche der Fang-Genehmigungen – wie im Fall des Rentners aus Brannenburg – sind Tanja Pfeffer zufolge zudem eine Seltenheit. „Unsere Biberberater und die Naturschutzwächter prüfen in unregelmäßigen Abständen die Sachlage vor Ort“, sagt die Pressesprecherin. Der verantwortliche Jäger müsse zusätzlich die ordnungsgemäße Durchführung mit genauen Angaben zum Tier noch am selben Tag melden. „Und dazu gibt es sehr strenge Vorgaben und Auflagen zur Ausführung, welche über die Inhalte der Bescheide geregelt sind“.

Höhere Strafen bei Missbräuchen möglich

An genau diese hat sich der Mann aus Brannenburg nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht gehalten. Daher sei eine eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Euro angemessen. Ab 90 Tagessätzen zählt man in Deutschland als vorbestraft.

Kommentare