Polizei kennt das Problem rund um den Chiemsee
Biberdamm in Halfing mutwillig zerlegt: Warum die Umweltzerstörung zur Gewohnheit wird
Der Biber ist schon länger ein Streit-Symbol zwischen Landwirten und Umweltschützern. In Halfing artete die Fehde nun aus. Mit viel Aufwand wurde dort ein Biberdamm vollständig zerstört. Ein Eingriff in die Tierwelt, der die Polizei aber schon gar nicht mehr wundert.
Halfing – „Das kommt schon ein paar Mal im Jahr vor”, berichtet Alexandra Rieger, Oberkommissarin der Wasserschutzpolizei Prien am Chiemsee. Sie kenne daher den Anblick, der sich ihr Mitte Juni in der Zillhamer Achen bot. Dort war der komplette Biberdamm in seine Einzelteile zerlegt worden. Sämtliche Baumstämme, die dem Tier als Unterschlupf dienten, wurden herausgerissen, damit sich das Wasser dort nicht mehr aufstauen kann.
Zerstörung mit viel Aufwand
Laut Polizei bedarf es für so einen Eingriff in die Natur durchaus einen gewissen Aufwand. „Der Täter ist vermutlich mit einem Rückewagen dort hingefahren und hatte ein klares Ziel”, sagt Rieger. Das Auto mit einem großen Greifarm wird in der Waldwirtschaft normalerweise zum Transport von großen Baumstämmen genutzt. In diesem Fall wurde der Wagen jedoch zweckentfremdet.
Die Biber bauen ihre Dämme häufig an kleineren Flüssen, um den Wasserstand in der Nähe ihres Baus zu erhöhen und sich so vor Feinden zu schützen. „Da ist allerdings nicht jeder glücklich darüber“, meint Rieger. Das Problem für die Landwirte: Gerade in moorigen Gebieten wie am Chiemsee werden Drainagerohre benutzt, um die landwirtschaftlichen Flächen trocken zu halten. Weil das Wasser aufgrund der Biberburgen nicht mehr richtig abfließen kann, können diese Rohre verstopfen. „Kosten in Folge der verstopften Rohre gehen schnell in die Tausende Euro“, erklärte Andreas Feuerer, Landwirt aus Pittenhart, gegenüber dem OVB.
Eine Zerstörung des Lebensraums des Bibers ist allerdings trotzdem nicht erlaubt. „Das gilt auch, wenn sich die Tat nicht direkt gegen das Tier richtet”, sagt Rieger. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Bibers zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Dabei wird laut Polizei nur ein Teil der „unerlaubten Entnahmen” überhaupt angezeigt. Denn meistens seien die Bereiche sehr abgelegen. Das bestätigt auch die Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rosenheim. „Wir wissen von einigen wenigen Fällen pro Jahr, gehen aber davon aus, dass es eine Dunkelziffer bei illegalen Dammentfernungen gibt“, bestätigt Michael Fischer, Pressesprecher des Rosenheimer Landratsamtes. In der Regel bemühe sich der Biber innerhalb weniger Stunden oder Tage, den Wasserstand um seine Biberburg wieder herzustellen. Gelingt ihm das nicht, sei er häufig gezwungen, sich eine neue Stätte zu suchen. „Momentan befinden wir uns in der Schonzeit, die bis Ende September gilt“, heißt es seitens der Behörde. Für die streng geschützten Tiere, die in dieser Zeit ihre Jungen groß ziehen, bedeute die Zerstörung von Dämmen daher deutlich mehr Stress.
Zeugenaufruf bisher ohne Erfolg
Ein Jogger, der in der Zillhamer Achen unterwegs war, bemerkte in diesem Fall die herausgerissen Stämme und zeigte den bisher unbekannten Täter an. Daraufhin startete die Polizeioberkommissarin einen Zeugenaufruf. „Bisher hat sich aber leider niemand gemeldet“, resümiert Rieger. Wer etwas beobachtete hat, kann sich nach wie vor an die Polizeiinspektion Prien am Chiemsee unter der Nummer 08051/9057-0 melden.
