Wer war schuld am Unfall?
Nach Unfall mit verletzter Rodlerin am Geigelstein: Warum war der Quadfahrer dort unterwegs?
Nach dem Zusammenstoß von Rodlerin (48) und Quadfahrer: Am Sonntag (14. Januar) kam es am Geigelstein zu einem schweren Rodel-Unfall. Wer hatte Schuld daran? Was bisher zu dem Fall bekannt ist.
Sachrang/Prien – Die Berge locken auch heuer wieder viele Wintersport-Begeisterte zu sich. Zum Skifahren, für Schneeschuh-Wanderungen, oder auch zum Rodeln. Doch nicht jede Fahrt endet glimpflich. Am Sonntagmittag, 14. Januar, kam es zu einem Unfall am Geigelstein, bei dem eine 48-Jährige aus dem Landkreis Rosenheim verletzt wurde.
Wie es in einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Prien heißt, war diese dort beim Rodeln mit einer größeren Gruppe unterwegs. Sie fuhren mit ihren Schlitten den Forstweg von der Priener Hütte bergab in Richtung Sachrang. In diesem Moment kam ihnen jedoch in einer Kurve ein 66-jähriger Österreicher mit seinem Quad mit Raupenantrieb entgegen. Dieser überholte eine Gruppe Fußgänger und stieß anschließend mit der 48-Jährigen zusammen. Sie verletzte sich am Bein und wurde mit dem Rettungshubschrauber in das Klinikum nach Kufstein geflogen.
Quadfahrer berechtigt auf Forststraße zu fahren
Die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang werden von der Polizeiinspektion Prien am Chiemsee geführt. Wie Polizeiobermeister Alexander Kleinhuber auf Nachfrage der Chiemgau Zeitung mitteilt, handle es sich bei dem Quadfahrer um einen Jagdpächter. Dieser sei auch dazu berechtigt, dort unterwegs zu sein. Denn die Forststraße ist zwar zum Rodeln sehr beliebt, und auch an der Priener Hütte ist es möglich, sich Schlitten auszuleihen, um diese runterzufahren, dennoch: Die Straße ist keine offizielle Rodelbahn, wie Kleinhuber mitteilt, sondern eben eine Forststraße.
Es sei in so einem Fall schwer, die Schuldfrage zu klären, sagt Kleinhuber. „Für den Quadfahrer besteht im Straßenverkehr das Rechtsfahrgebot. Das hat er beim Überholen missachtet.“ Kleinhuber weist aber darauf hin, dass jetzt die Gemeinde Aschau und die zuständige Jagdgenossenschaft diskutieren müssen, ob der 66-Jährige gegen bestimmte Vorgaben verstoßen hat. „Zum Beispiel, ob festgelegt ist, wie der 66-Jährige raufzufahren hat, oder inwiefern er hochfahren musste“, sagt Kleinhuber.
Schuld nicht einfach zu klären
Auch der ADAC Südbayern und das Bundesjustizministerium bekräftigen auf Nachfrage, dass es bei Wintersport-Unfällen schwierig sei, die Schuldfrage zu klären. „Wer im konkreten Fall haftet, hängt – wie meistens im Haftungsrecht – von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und muss von den Gerichten beurteilt werden“, sagt Eike Götz Hosemann,
Pressesprecher des Ministeriums.
Eine Sprecherin des ADAC Südbayern verweist diesbezüglich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Darin hält das Gericht unter anderem fest, dass ein Rodelnder – entsprechend den Regeln im Straßenverkehr – nur so schnell fahren darf, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann.
Der ADAC empfiehlt den Wintersportlern zudem, einen Helm zu tragen. Eine Helmpflicht besteht laut der Sprecherin beim Rodeln/Schlittenfahren in Deutschland zwar nicht, aber er „reduziert die Belastung auf den Kopf um mehr als 70 Prozent, die Wahrscheinlichkeit einer schweren Kopfverletzung sinkt um 80 Prozent“. Diese Werte seien das Ergebnis eines Crashtests, der im ADAC Testzentrum in Landsberg am Lech ausgeführt worden war. „Dazu wurden Crashs in einer Skihalle mit sogenannten Biofidel-Dummys nachgestellt – das sind innovative Dummies, die dem Menschen besonders gut nachempfunden sind“, sagt die Sprecherin.
Zudem ist es wichtig das Sportgerät vor der Benutzung zu prüfen. Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums fügt hinzu, dass jeder Nutzer sicherstellen muss, dass durch den Zustand des Sportgeräts niemand gefährdet wird. „Dies gilt unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen eines staatlichen Zulassungs- oder Prüfungsverfahrens.“ Denn es könne ein haftungsbegründender Sorgfaltsverstoß gegeben sein, wenn ein erkennbar nicht verkehrssicherer Rodelschlitten genutzt wird und dies für den konkreten Unfall ursächlich geworden ist.