Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Tragischer Zufall oder Körperverletzung? Mann (59) überlebt Unfall bei Baumarbeiten in Riedering

Baumschnitt: Ein Mann stutzt vor dem Winter einen Baum zurecht. Aufgenommen im Gegenlicht
+
Einer arbeitet oben im Baum, so wie auf diesem Symbolfoto, ein Kollege läuft unten vorbei. Das geht 100 Mal gut und beim 101. Mal nicht.

Der 59-Jährige, dem am Montag (6. November) bei Baumschnittarbeiten in Riedering ein Ast auf den Kopf fiel, ist außer Lebensgefahr. Das bestätigte jetzt die Polizei. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob gefährliche Körperverletzung vorliegt. Oder ob es ein tragischer Zufall war.

Riedering – Ein Rettungshubschrauber, der an der Frasdorfer Straße niedergeht – das sorgte am Montagmittag für Aufsehen in den östlichen Ortsteilen der Gemeinde. Wie sich schnell herausstellte, war ein Unfall bei Baumschnittarbeiten der Auslöser.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand war ein 50-Jähriger in einer Höhe von rund fünf Metern damit beschäftigt, Äste an einem Baum mit einer Motorsäge zu entfernen. Als dabei ein Ast zu Boden fiel, ging ein 59-jähriger Kollege genau in diesem Moment unter der Baumkrone durch und wurde am Kopf getroffen.

Schwere Kopfverletzungen trotz Helm

Obwohl der Verletzte einen Schutzhelm trug, erlitt er erheblich schwere Kopfverletzungen. Der Mann, der bei einem ortsansässigen Gewerbeunternehmen beschäftigt ist, musste mit einem Rettungshubschrauber ins Klinikum Traunstein geflogen werden. Robert Maurer, Sprecher der Polizeiinspektion Rosenheim, bestätigte jetzt auf Anfrage des OVB, dass der erste Eindruck des Notarztes richtig war: Der 59-Jährige ist außer Lebensgefahr.

Die Polizei hatte sofort nach dem Unfall die Ermittlungen aufgenommen, mittlerweile ist die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Routine, so Maurer: Dort wird geprüft, ob es sich um einen Fall von fahrlässiger Körperverletzung handelt. Oder um eine Verkettung unglücklicher Umstände.

„Der Mann ist vermutlich schon hunderte Male unter einem Baum durchgelaufen, in dem ein Kollege arbeitete“, führt Maurer Erfahrungswerte vergleichbarer Unfälle an. Immer sei es gut gegangen – bis zum Montagmittag. Glücklicherweise habe der 59-Jährige einen Helm getragen, „ohne wäre es möglicherweise tödlich, sicher aber schlimmer ausgegangen.“

Mit Fällarbeiten im Wald nicht zu vergleichen

Dr. Georg Kasberger ist ein Mann der Bäume. Bevor er Leiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zunächst in Ebersberg, jetzt in Rosenheim, wurde, war er unter anderem jahrelang Chef des Forstamtes Wasserburg. Er verweist darauf, dass an Baumschnitt und -fällarbeiten immer mindestens zwei Personen beteiligt sein müssen. „Das haben sie schon mal richtig gemacht.“ Ansonsten könne man die Arbeit im Forst mit Baumschnitt in Gärten oder Grünanlagen nicht vergleichen. „Wir wollen lange Stämme und schneiden von unten. Das geht in Gärten und Grünanlagen oft nicht, da muss ein Baum oft von oben abgetragen werden.“

Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kommen aber in allen Fällen, erklärt Kasberger, über die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau und die zuständige Berufsgenossenschaft.

Auf deren Internetseite finden sich alle relevanten Schriftstücke. In denen sich nicht nur Allgemeinplätze wie „Jeder, der Baumarbeiten ausführt, muss über die notwendige Fachkunde verfügen“, finden. Sondern auch die Ausführung, dass dazu grundlegende Kenntnisse in der fachgerechten Ausführung baumpflegerischer Arbeiten sowie der Unfallverhütungsvorschriften und Regelwerke, sichere Beherrschung der verwendeten Maschinen und Geräte, Beherrschen der erforderlichen Arbeitstechniken sowie Freihalten der Gefahrenbereiche bei Baumarbeiten gehören.

Zu Letzterem heißt es in der Unfallverhütungsvorschrift Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2) in der Ausgabe von 2021: „Im Fallbereich von Stammteilen und Ästen dürfen sich nur die mit dem Schneidvorgang beschäftigten Versicherten aufhalten.“ Der Fallbereich ist definiert als die Kreisfläche mit einem Radius der zweifachen Stammteil- oder Astlänge – mindestens jedoch sechs Meter – um das Lot unterhalb der Schnittstelle. Lassen die örtlichen Verhältnisse die Einhaltung des Fallbereiches nicht zu, müsse der Aufsichtführende durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Personen nicht gefährdet werden.

Kommentare