Wie man die fiese Betrugsmasche erkennt
„Richtig einschüchternd“: Aiblinger (62) erhält vermeintliche Schock-Mail vom Steueramt – Was tun?
Weil er die Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hatte, muss ein Bad Aiblinger einen Verspätungszuschlag zahlen. Doch irgendetwas ist an der Aufforderung des Steueramtes seltsam. Was der 62-Jährige erlebt hat und was Experten im Umgang mit der fiesen Betrugsmasche raten.
Bad Aibling – Roland Kerm (Name redaktionell geändert) erweckt nicht den Eindruck, als würde er sich leicht über den Tisch ziehen lassen. Eigentlich weiß er auch nur zu gut, wie man mit Bürokratie und Finanzen umzugehen hat. Und dennoch wäre ihm beinahe ein folgenschweres Missgeschick unterlaufen, wofür er selbst eigentlich gar nichts konnte. Denn Kerm geriet unbemerkt in den Fokus von Betrügern.
„Ich habe überhaupt nicht angezweifelt, dass das echt ist“, erzählt der 62-Jährige und meint die regelmäßigen Mails, die er vor ein paar Wochen vom vermeintlichen „Bundeszentralamt für Steuern“ erhalten hatte. „Das sah alles täuschend echt aus“, sagt er und zeigt das Behörden-Logo in der Nachricht auf seinem Smartphone. Den Mails ist jeweils eine PDF-Datei zum Anklicken angehängt.
Aiblinger hielt Zahlungsaufforderung für „realistisch“
Inhalt der zahlreichen Nachrichten an Kerm ist immer die Zahlungsaufforderung eines sogenannten „Verspätungszuschlages“ in Höhe von 529,78 Euro. Begründet wird die Forderung mit der zu spät eingereichten Steuererklärung für das Jahr 2023. Problematisch: In Kerms Fall ruft die klar formulierte E-Mail keine Verwunderung bei ihm hervor. Für ihn klingt der Fall einleuchtend, für die Fristüberschreitung müsse er nun mal aufkommen.
„In meinem Betrieb bekomme ich täglich 20, 30 Mails, da ist das nicht weiter aufgefallen“, sagt Kerm. “Ich hab das überhaupt nicht als Fake wahrgenommen.“ Deshalb, auch weil er unnötigen Ärger vermeiden wollte, war Kerm kurz davor, der Zahlungsaufforderung nachzukommen. „Es ging ja auch nicht um tausende Euro und dieser Betrag von rund 500 Euro klang realistisch“, erzählt er.
Knackpunkt spanische IBAN
Doch Kerm hatte Glück im Unglück. Nichtsahnend gab er die Mail standardmäßig noch an seine Steuerberaterin weiter. „Und ihr ist es dann zum Glück aufgefallen“, berichtet der Aiblinger. Knackpunkt sei dabei die angegebene IBAN des vermeintlichen Zahlungsempfängers „BZST“ gewesen. Diese stammte nämlich aus Spanien und begann statt „DE“ mit „ES“, was im Falle des Bundeszentralamtes für Steuern wenig Sinn ergeben hätte.
Und Roland Kerm ist gewiss nicht der Einzige in der Region, der von solch einer perfiden Betrugsmasche betroffen ist. Wenngleich dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd derzeit keine spezifischen statistischen Auswertungen hierzu vorliegen, wie ein Sprecher auf OVB-Nachfrage mitteilt.
„Eine differenzierte Erfassung dieser Deliktsform erfolgt nicht gesondert in der polizeilichen Kriminalstatistik“, erklärt er. Auch sei eine signifikante Häufung entsprechender Fälle nicht festzustellen. Doch klar ist auch, dass viele entsprechende Betrugsversuche gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden, der Polizei somit statistisch gar nicht bekannt sind. „Oftmals kommen die Schreiben von einem ‚Bundeszentralamt für Steuern‘“, sagt der Polizeisprecher und bestätigt damit auch besagte Erfahrungen des 62-jährigen Aiblingers.
Was tun, wenn man Betrugs-Mail erhält?
Die Zielkonten befänden sich im Ausland. Es handle sich dabei „definitiv um ein überregionales Phänomen“, erklärt der Sprecher. Sein Ratschlag an all jene, die eine solche Betrugs-Mail erhalten haben: „Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Betrugsverdacht.“
Überdies gebe es auf der Internetseite www.polizei-beratung.de nützliche Hinweise und Tipps für den Umgang mit entsprechenden Betrugsmaschen. Laut dem Polizeisprecher könnten Betroffene schon anhand eindeutiger Merkmale erkennen, dass es sich um Betrugsmails handeln könnte. Verdächtig sei beispielsweise, wenn eine persönliche Anrede fehlt.
Polizei nennt auffällige Merkmale
Auffällig sei außerdem, wenn die E-Mail-Adresse des Absenders von einer offiziellen Domain abweicht, wenn die Nachricht in Fremdsprache verfasst ist oder wenn sie Rechtschreibfehler sowie einen außergewöhnlichen Stil oder Satzbau beinhaltet. Stutzig sollte man zudem immer werden, sobald eine Nachricht suggeriert, dass dringliche Handlungen erforderlich seien. Insbesondere dann, wenn man Links anklicken soll, um persönliche Daten einzugeben oder Anhänge zu öffnen.
Das (echte) Bundeszentralamt für Steuern warnt indes selbst vor Betrugsversuchen. „Aktuell sind betrügerische E-Mails, vereinzelt auch über den postalischen Weg, im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen“, teilt die Behörde mit. Hierzu zähle auch der „angebliche Verspätungszuschlag“, der oftmals von der Absender-Adresse „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder von ähnlichen Mail-Adressen verschickt wird. „Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen“, so der Rat.
„Will nicht wissen, wie viele schon darauf reingefallen sind“
Roland Kerm hat aus seinen Erfahrungen jedenfalls gelernt und will deshalb andere potenzielle Betrugsopfer warnen. „Ich will nicht wissen, wie viele Menschen schon darauf hereingefallen sind, das ist richtig einschüchternd“, sagt er. Und gerade im Internet sollte man besonders vorsichtig sein. Seine Steuerberaterin habe ihm zudem mit auf den Weg gegeben: „Wenn wirklich die Aufforderung zu einem Verspätungszuschlag kommt, dann nicht per Mail, sondern per Post.“