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Fahrscheine gefälscht

Die Bahn im Internet abgezockt: Diese Strafe gab es für ein Paar aus dem Wasserburger Land

Mit gefälschten Bahntickets, erstanden im Internet, haben zwei Angeklagte aus dem Wasserburger Land gehandelt. Jetzt standen sie vor dem Schöffengericht Rosenheim.
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Mit gefälschten Bahntickets, erstanden im Internet, haben zwei Angeklagte aus dem Wasserburger Land gehandelt. Jetzt standen sie vor dem Schöffengericht Rosenheim.

Ein junges Paar hat Hunderte von Fahrscheinen im Internet gefälscht. Für die Bahn entstand ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Nun mussten sich die beiden Angeklagten aus dem Wasserburger Land vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten.

Wasserburger Land/Rosenheim – Vor dem Schöffengericht in Rosenheim wurde unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert gegen zwei Angeklagte verhandelt. Zwischen 2018 und 2022 soll ein 35-jährige Postsortierer an die 400 Bahn-Tickets ergaunert haben, die er weiterverkaufte. Dabei habe ihn seine damalige Lebensgefährtin in über 100 Fällen unterstützt, hieß es in der Anklage. Dadurch sei der Deutschen Bahn ein Schaden von 45.000 Euro entstanden.

Die Beiden, die im Wasserburger Land wohnen, besorgten laut Anklage Bahntickets auf Bestellung, bis deren System schließlich im Zusammenhang mit weiteren Ermittlungen 2023 aufflog. Bereits 2020 trennte sich das Paar. Zu dieser Zeit endete auch die aktive Beteiligung der 28-jährigen Mutter von drei Kindern, stellte sich vor Gericht heraus.

Verteidiger bitten um Rechtsgespräch

Die Verteidiger Stefan Donow und Burkhard Pappers baten um ein Rechtsgespräch, wobei der Haupttäter umfassend geständig war. Allerdings schuf er dem Gericht ein Problem, indem er erklärte, seine damalige Mittäterin habe nicht gewusst und nicht wissen können, dass es sich dabei um betrügerische Aktivitäten von ihm gehandelt habe. Wenn dem so war, änderte dies zwar nichts an der Mitschuld der Angeklagten, würde aber doch das Strafmaß erheblich verringern.

Die Staatsanwältin war nun ihrerseits bemüht, den Beweis für das Gegenteil zu erbringen. Die Verteidigung argumentierte, die Frau habe guten Glaubens die Erträge an den Haupttäter abgeliefert. Überhaupt hätte sie zu der Zeit nicht über ein Bankkonto verfügt. Der Ermittler der Bundespolizei belegte allerdings, dass sie damals sehr wohl ein eigenes Konto gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft regte an, das Verfahren gegen die Frau abzutrennen und die Vorgänge auf diesem Konto zu ermitteln, um deren Mitschuld quantifizieren zu können.

Staatsanwältin spricht von krimineller Energie

Nach Rücksprache mit seiner Mandantin erklärte deren Verteidiger, dass sie sich nun doch in objektiver und subjektiver Hinsicht geständig einlassen wolle. Damit war auch diese Frage geklärt und die Staatsanwältin konnte ihren Schlussvortrag darlegen. Zwar sei keiner der beiden vorbestraft, jedoch der Umfang, die Höhe des Schadens und die kriminelle Energie des Angeklagten erzwinge eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Als Mittäterin sei die Angeklagte ebenso schuldig. Dies aber von Zeit und Umfang in geringerem Maße, sodass eine Strafe von zwei Jahren verhängt werden solle, diese aber gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Bei der Schuld hatten die Verteidiger nichts entgegenzusetzen. Wohl aber wollten sie das Maß der Strafen mit zwei Jahren für ihn und 18 Monaten für die Angeklagte deutlich geringer ansetzen. Auch sollte in beiden Fällen die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Angeklagte bittet um Verzeihung

Dem konnte das Schöffengericht nur im Falle der Angeklagten entsprechen. Gegen den Hauptschuldigen verhängte es eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, die bei dieser Höhe ohnehin nicht bewährungsfähig ist. Dass die Angeklagte, die ebenso wie ihr Expartner einen Migrationshintergrund hat, in ihrem Schusswort um Verzeihung bat und erklärte: „Ein solches Verhalten hat der deutsche Staat, der uns hier Schutz gewährt, nicht verdient“, fand das Auditorium bemerkenswert.

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