Sebastian T. wieder auf Anklagebank
Fundort, Spuren, 750 Zeugen – Tatnacht rekonstruiert: Ermittler schildert letzte Stunden von Hanna
Laufen/Aschau i. Chiemgau – Nach Aufhebung des Urteils gegen Sebastian T. startet am 29. September die Neuauflage des Prozesses gegen ihn. Er soll die Medizinstudentin Hanna W. (†23) auf ihrem Heimweg von der Disko „Eiskeller“ am 3. Oktober 2022 ermordet haben. Ungewöhnlich: Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß. Der erste Verhandlungstag im Live-Ticker:
Übersicht
Update, 15 Uhr – Die Tatnacht und Hannas Heimweg vom Club „Eiskeller“
Gegen 13.30 Uhr wurde der erste Zeuge in den Saal gerufen: Es handelte sich um einen Sachbearbeiter bei der Kripo Rosenheim. Der Kriminalhauptkommissar zeigte eine Präsentation mit Fotos, anhand derer er die Arbeit und Erkenntnisse der „Soko Club“ erläuterte, die nach Fund des Leichnams Hanna W.s am 3. Oktober 2022 in der Prien gegründet worden war. „Es herrschte am 2. und 3. Oktober starkes Hochwasser“, so der Kripo-Sachbearbeiter. Sowohl der Pegel des Bärbachs in Aschau als auch der Prien seien außergewöhnlich hoch gewesen.
Anhand von Fotos machte der Zeuge das Gericht mit den Örtlichkeiten, dem Fundort Hannas und vom Club Eiskeller bekannt. Der Oberkörper des Leichnams sei nur teilweise bekleidet gewesen, sonst war der Körper nur noch mit Höschen und Turnschuhen bekleidet – sowie mit einer Halskette. Der Zeuge erklärte, dass sich die Identifizierung zuerst als schwierig dargestellt habe.
Schließlich habe man aufgrund des Stempels an Hannas Unterarm um 18.09 Uhr Kontakt mit dem Club „Eiskeller“ aufgenommen, wo ein Partyfotograf in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 zahlreiche Fotos erstellt hatte, die anschließend von der Polizei ausgewertet wurden und nach einem Computerabgleich um 22.10 Uhr zur Identifizierung des Leichnams führten. Gegen 22.37 Uhr habe dann Hanna W.s Vater seine Tochter als vermisst gemeldet.
Sachbearbeiter der Kripo zu Ermittlungen
„Aufgrund der Verletzungen entschieden wir uns noch in der gleichen Nacht die Obduktion zu organisieren“, so der Hauptkommissar. „Diese wurde ab 23.40 Uhr am 3. Oktober durchgeführt und als Todesursache wurde Ertrinken festgestellt.“ Am Rücken habe die Leiche großflächige Verletzungen, am Kopf fünf Riss-Quetsch-Wunden aufgewiesen. Diese hätten zu dem Schluss geführt, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelte.
Die „Soko Club“ habe dann Videoaufnahmen aus dem Club und aus Aschau gesichert, zahlreiche Vernehmungen von Familie und Freunden Hanna W.s durchgeführt, Eiskeller-Mitarbeiter und Clubbesucher befragt. Insgesamt wurden rund 750 Personen vernommen. Hanna W. sei als sehr sympathisch und lebenslustig beschrieben worden. Sie habe seit 2018 Medizin in Rumänien studiert, wohin sie ursprünglich zum Start des Semesters am 2. Oktober 2022 einen Rückflug gebucht hatte, den sie dann wegen der Party auf den 4. Oktober verschoben habe.
Vor der Party habe sich Hanna W. mit Freunden zum Vorglühen getroffen, dann sei man in den Club Eiskeller gegangen. Anhand von Videos aus dem Club habe man rekonstruieren können, dass Hanna um 2.09 Uhr die Toilette aufsuchte, sich dort 10 Minuten aufhielt und anschließend zur Garderobe ging. Ab hier zeigen die Aufnahmen, dass der seitliche Reißverschluss an ihrer Hose nicht mehr schloss. Immer wieder hielt die junge Frau ihre Hose fest.
Im Eingangsbereich traf Hanna dann zwei Freundinnen. Diese boten ihr wohl an, sie mit nach Hause zu nehmen. Weil Hanna jedoch auf einen Freund wartete, mit dem sie vereinbart hatte, gemeinsam nach Hause zu gehen, lehnte sie das Angebot wohl ab. Weil, der Freund aber noch im Club blieb, habe die junge Frau den Heimweg schließlich allein angetreten.
Am morgigen Verhandlungstag wird der Sachbearbeiter erneut vor Gericht aussagen. Zudem wird eine weitere Ermittlungsbeamtin aussagen.
Update 12.15 Uhr – Weitere Befangenheitsanträge: Verteidigung schießt gegen Gutachter
Nach einer kurzen Pause fuhr Rechtsanwalt Dr. Yves Georg mit seinen Ausführungen fort. Im ersten Prozess sei ein „zusammengestammeltes Urteil“ zustande gekommen, das lediglich auf den Aussagen des Hauptbelastungszeugen fuße. Er lobte aber, dass das Landgericht Traunstein ein Glaubwürdigkeitsgutachten über den Zeugen in Auftrag gegeben habe.
Anwältin Regina Rick bat die Kammer anschließend darum, eine Präsentation zur These der Verteidigung zeigen zu dürfen. Die Anwälte von Sebastian T. gehen davon aus, dass Hanna W. durch einen Unfall zu Tode kam. Staatsanwalt Merkel erhob dagegen den Einwand, dass dies erneut eine Vorwegnahme der Beweisaufnahme sei. Rick argumentierte, dass sie der Anklage der Staatsanwaltschaft lediglich ihre Ansicht gegenüberstellen wolle. Die Vorsitzende Richterin Heike Will lehnte dies ab und verwies darauf, dass die Verteidigung ihre Ansicht während der Beweiswürdigung darlegen könne.
Start mit zahlreichen Befangenheitsanträgen
Rick startete anschließend eine 20-minütige Auflistung und Erklärung zu ihren Befangenheitsanträgen gegen mehrere Gutachter aus dem ersten Prozess. Diese richten sich sowohl gegen Rechtsmediziner der LMU München als auch gegen Prof. Dr. Malcherek. Letzterer habe einen gewissen „Verfolgungseifer“ gezeigt. Staatsanwalt Merkel entgegnete, dass das Gutachten Malchereks eigens von der Verteidigung gewünscht wurde. Richterin Heike Will erklärte anschließend, dass Stellungnahmen der Gutachter dazu eingeholt würden.
Update, 10.46 Uhr – Urteilsgründe „kontaminiert“: Mordprozess um Hanna W. startet neu
Der neue Prozess gegen Sebastian T. wegen Mordes an der Medizinstudentin Hanna W. (†23) startete erneut mit großem Medienrummel. Vor Beginn der Verhandlung um 9.30 Uhr in der Außenstelle des Landgerichts Traunstein in Laufen trafen zuerst die Staatsanwälte Pia Dirnberger und Christian Merkel im Gerichtssaal ein – gefolgt vom Angeklagten Sebastian T. (23) und seinen Rechtsanwälten Regina Rick und Dr. Yves Georg. Zuletzt erschienen der Vater von Hanna, Andreas W., und sein Anwalt, Nebenklägervertreter Walter Holderle.
Die Vorsitzende Richterin der 1. Jugendkammer, Heike Will, bat zuerst um Verlesung der Anklage. Dann verlas sie eine Erklärung, dass die Kammer in diesem Prozess klären wolle, ob Sebastian T. zu Recht oder zu Unrecht angeklagt wurde. „Sollten diese Vorwürfe ungerechtfertigt sein, hat der Angeklagte einen Schaden erlitten, der mit nichts zu ersetzen ist“, so die Vorsitzende. Der Auftrag der Kammer sei, den Sachverhalt aufzuklären, soweit er sich aufklären lasse.
Das Wort ging dann an Rechtsanwalt Dr. Yves Georg. Sein Mandant sei zu Unrecht zum Mörder gemacht worden, und zwar von einer voreingenommenen Vorsitzenden und Staatsanwaltschaft. Richterin Jacqueline Aßbichler habe im ersten Prozess gegen Sebastian T. einen Sachverhalt „einseitig mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft erörtert, der einer geheimen Kammerberatung vorzubehalten wäre“, so der Verteidiger. Am Ende seien die Urteilsgründe damals „durch und durch kontaminiert“ gewesen durch eine voreingenommene Vorsitzende.
Der Verteidiger gab dann eine lange und ausführliche Analyse des vermeintlich mangelhaften Fachwissens der damaligen Richterin Aßbichler zum Besten. Der Hauptbelastungszeuge M. leide an einer Borderline und dissoziativen Persönlichkeitsstörung. „Auf einmal fiel ihm ein, dass Sebastian T. ihm gegenüber einen Mord gestanden habe“, so der Verteidiger. Angesichts eines solchen Hauptbelastungszeugen habe eine gute Richterin durchaus auf die Idee kommen können, ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag zu geben.
Nach rund 30 Minuten Vortrag sah sich Staatsanwalt Merkel gezwungen, einzugreifen. Die Verteidigung greife zu viel auf die spätere Beweiswürdigung vor – die Schöffen sollten sich in diesem neuen Prozess ein Bild ohne vorgefasste Meinung machen. Auch Nebenklägervertreter Holderle war der Ansicht, dass es hier nur um eine Abrechnung mit Richterin Aßbichler gehe. Die Kammer zog sich nach einer Diskussion mit den Parteien zur Beratung zurück.
Vorbericht
Bereits zweieinhalb Jahre war Sebastian T. (23) inhaftiert, als er am 20. Juni dieses Jahres schließlich entlassen wurde: Der Schuldspruch gegen ihn, der von der 2. Jugendkammer am Landgericht Traunstein unter Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler gegen ihn gefällt wurde, war vom Bundesgerichtshof gekippt worden. Wegen Mordes an der Medizinstudentin Hanna W. (†23) war er zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Doch nun steht alles wieder auf Anfang: Am 29. September beginnt in der Außenstelle des Landgerichts in Laufen ein neuer Prozess gegen Sebastian T. Dieses Mal vor der 1. Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Heike Will.
BGH kippte Urteil nach Verfahrensfehler
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach wie vor den heimtückischen und sexuell motivierten Überfall auf Hanna W. am 3. Oktober 2022 während ihres Heimwegs von der Diskothek „Eiskeller“ in Aschau vor. Das letzte Lebenszeichen der Medizinstudentin nahm eine Überwachungskamera auf: Um 2.28 Uhr morgens bog die junge Frau von der Schlossbergstraße auf die Kampenwandstraße ein.
Just zur gleichen Zeit war Sebastian T. als Jogger unterwegs. Auf ihrem 885 Meter langen Heimweg soll er Hanna W. entdeckt, verfolgt und aus sexuell motivierten Gründen von hinten angegriffen haben. Laut Anklage soll er ihr mindestens fünfmal mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf geschlagen haben. Um seine Tat zu verdecken, habe er Hanna dann in den reißenden Bärbach geworfen, wo sie ertrank. Erst um 14.26 Uhr wurde der Leichnam der Studentin in der Prien gefunden.
Nach 34 Verhandlungstagen, unzähligen Zeugenaussagen und Expertengutachten kam das Gericht am 19. März 2024 zum Schluss, dass Sebastian Hanna W. ermordete. Doch das Urteil wurde am 16. April 2025 aufgehoben – nicht etwa wegen fehlender Indizien, sondern aufgrund eines Verfahrensfehlers. Am 20. Juni wurde Sebastian T. dann auf freien Fuß gesetzt. Grund dafür war, dass ein Gutachten einem Mithäftling, der gegen ihn ausgesagt hatte, die Glaubwürdigkeit absprach.
Mordanklage trifft auf Unfallthese
Verteidigerin Regina Rick hält an einer Unfallthese fest. Hannas Verletzungen könnten, so die Anwältin, auch durch einen Sturz ins Wasser entstanden sein – folglich strebe sie einen Freispruch an. An der Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich bislang jedoch nichts geändert, so der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Beckstein gegenüber dem OVB.
Für die Eltern der getöteten Hanna ist die Freilassung schwer auszuhalten. „Sie gehen davon aus, dass auch das jetzt zuständige Gericht die Angelegenheit korrekt und sorgfältig behandelt“, erklärte Nebenklagevertreter Walter Holderle. Insgesamt 26 Prozesstage sind für die Neuverhandlung nun angesetzt.
+++ BGLand24.de berichtet live aus dem Gerichtssaal +++