Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Baufestsetzungen auf dem Prüfstand

„Gauben auf einer Straßenseite erlaubt, aber gegenüber nicht“? So will Pfaffing das Dilemma lösen

Eine Richtschnur soll der hier in der Bürgermeister-Bodmeier-Straße geltende Bebauungsplan werden.
+
Eine Richtschnur soll der hier in der Bürgermeister-Bodmeier-Straße geltende Bebauungsplan werden.

Der Gemeinderat beriet über die Baugebiete in Pfaffing. Neben Solar standen die Themen Gauben und Pultdächer auf dem Plan. Was ab jetzt gelten soll.

Von Karl-Heinz Günster

Pfaffing – Mehrere Bebauungspläne vereinheitlichen hört sich gut an, ist aber nicht so einfach, wie ein Vorhaben aus Pfaffing zeigt. Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung damit.

Im Ort selbst, erklärte Bürgermeister Josef Niedermeier (FWF) eingangs, gebe es unterschiedliche Pläne und Festsetzungen mit den Auswirkungen, dass „auf der einen Straßenseite Gauben erlaubt sind, aber gegenüber nicht“. Das wolle man vermeiden und gleichzeitig die Möglichkeit für eine Nachverdichtung schaffen.

Richtschnur für Neubauten

Überarbeitet wurde nun „Pfaffing Nord-1“, das auch als Maßgabe für weitere Pläne dienen soll. Das werde jetzt „eine Richtschnur“, antwortete der Bürgermeister auf eine entsprechende Frage von Ratsmitglied Josef Rester (ÜWG).

Architekt Till Fischer vom Germeringer Planungsbüro AKFU hat die Festsetzungen überarbeitet und dem Gemeinderat präsentiert. Eine größere Wandhöhe im Wohn- und im Mischgebiet soll ein zusätzliches Stockwerk ermöglichen. Hinzu kommt im Mischgebiet eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6. Somit lassen sich künftig 60 Prozent der Grundstücksfläche überbauen oder versiegeln. Bei einer neuen Wandhöhe von sieben Meter hätte Tobias Forstner (ÜWG) gerne noch einen halben Meter dazugegeben. Christian Thomas von der Verwaltung wandt ein, dass höhere Häuser durch die neuen Wohnungen auch weiteren Stellplatzbedarf mit sich bringen. Im Vergleich zum Bestand sei das eine Zunahme von 1,80 Meter, das sei optisch „schon gewaltig“, meinte der Planer. Mit fünf Ja- und neun Nein-Stimmen wurde dies abgelehnt, während sich elf der Räte für 7,50 Meter nur im Mischgebiet aussprachen, drei waren dagegen.

Dachformen und Auflagen

Pultdächern auch auf den Hauptgebäuden standen die meisten ablehnend gegenüber, das sei nur bei Nebengebäuden möglich. Das Satteldach sei die vorherrschende Dachform, erklärte Planer Fischer.

Interessant bei Grundstücksteilungen sind jetzt Mindestgrößen. Die betragen 250 Quadratmeter bei Doppelhaushälften und 450 Quadratmeter bei Einfamilienhäuser. Möglich sind auch Quergiebel und Gauben, wobei dem Dach eine besondere Bedeutung zukommt: Der Einbau von Solar- und Photovoltaikmodulen ist Pflicht. Lediglich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung befreie davon. „Wir wollen in Richtung Nachhaltigkeit gehen“, erklärte der Bürgermeister dazu.

Sollte sich das jemand nicht leisten können, erklärte der Planer auf die Nachfrage von Monika Kaspar (UBG), sei die Frage zu stellen, „ob er sich das Haus überhaupt leisten kann“.

Johannes Hohenadler (FWGFR) hätte gerne noch die Regenwassernutzung berücksichtigt. Mauern und Gabione sind als Einfriedung für eine bessere Durchlässigkeit ausgeschlossen. Einstimmig billigte der Rat diese Änderungen innerhalb dieses Verfahrens.

Kommentare