Polizei und Rechtsanwältin warnen
Neue Fake-Mails in Bad Aibling: Betrüger wollen im Namen der Bundespolizei an Daten und Geld
Eine gefälschte E-Mail ist jetzt in Bad Aibling aufgetaucht. Rechtsanwältin Petra Keitz-Dimpflmeier rät zur Vorsicht. Den Empfängern werden im Namen der Bundespolizei hohe Geld- und Haftstrafen angedroht. Die Polizei empfiehlt: „Nicht antworten! Sofort löschen!“
Bad Aibling – Mit einer eindringlichen Warnung vor einer neuen Online-Betrugsmasche wandte sich die Bad Aiblinger Stadträtin Petra Keitz-Dimpflmeier jetzt an die Redaktion: „Per E-Mail werden Menschen der Kinderpornographie und Pädophilie beschuldigt“, klärt sie auf. Zweimal innerhalb weniger Tage hat die Rechtsanwältin derartige E-Mails erhalten und die Polizei informiert.
Als „Mandate“ getarnt
Getarnt sind die Fake-Mails als „Mandat für Gerichtsverfahren“ der Bundespolizei. „Mir ist klar, dass die Polizei nicht per E-Mail kommuniziert, und dass Ladungen zu Gerichtsverfahren vom Gericht und nicht von der Polizei versendet werden“, erklärt sie. Auch kämen diese nicht per E-Mail, sondern mit der Post. Trotzdem möchte sie diese E-Mails nicht unkommentiert lassen, denn: „Sie setzen den Empfänger unter Druck und man weiß nie, wie Menschen darauf reagieren.“
Empfänger werden unter Druck gesetzt
Allein die Formulierung „Mandat für Gerichtsverfahren“ könnte für manchen Empfänger ein Schock sein. Zudem werde man in der E-Mail mehrerer schwerer Straftaten beschuldigt und darauf hingewiesen, dass man mit einer Haftstrafe von bis zu 35 Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis 200.000 Euro rechnen müsse. Unter Setzung einer Frist von 72 Stunden, so informiert Keitz-Dimpflmeier, würden die Angeschriebenen aufgefordert, auf die E-Mail zu antworten. Andernfalls werde ein Haftbefehl vollstreckt. Offenbar, so vermutet die Rechtsanwältin, handle es sich bei der E-Mail um die Vorbereitung eines Betrugs, denn: „Der Empfänger wird aufgefordert, eine Antwort an Polizeidirektor Michael Rupp per E-Mail zu senden.“
„Nicht antworten, sondern löschen“
„Nicht antworten, sondern einfach löschen“, rät Alexander Huber vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd. E-Mail-Betrug sei ein Massenphänomen, das es seit Jahren in sich ständig wandelnden Varianten gebe. „Auf keinen Fall sollten die Empfänger auf die E-Mails reagieren“, rät er. Wer unsicher sei, könne sich jederzeit bei der Polizei melden, denn: „Dafür sind wir da.“ Er verweist auf das Online-Angebot der polizeilichen Kriminalprävention. Auf der Homepage werden die unterschiedlichsten Straftaten erläutert, die Tricks der Betrüger entlarvt und Hinweise gegeben, wie sich Bürger schützen oder Betroffene verhalten können. Was die konkrete E-Mail-Betrugsmasche betrifft, macht auch Huber klar: „Die Polizei versendet keine E-Mails. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen kommen vom Gericht und mit Postzustellurkunde.“
Den Unterzeichner der Fake-Mail gibt es wirklich
Unterschrieben soll die gefälschte E-Mail ein „Polizeidirektor Mr Michael Rupp“ haben. „Einen Michael Rupp gibt es bei der Bundespolizei wirklich, er ist Leiter der Bundespolizeiinspektion in Kempten“, erklärt Dr. Rainer Scharf von der Bundespolizeiinspektion Rosenheim. Die Behörde sei nach Bürgerhinweisen auf die neue Betrugsmasche aufmerksam geworden, denn schon im Juni tauchten die Fake-Mails im Bereich Göttingen auf.
Spam-Mails schon seit Juni im Umlauf
Am 16. Juni stellte das Polizeipräsidiums Mittelhessen in einer Presseerklärung klar: „Es handelt sich hierbei um eine Vorbereitungshandlung zu einem Betrug. Das Schreiben ist nicht von der Bundespolizei. Das Ziel dieser sogenannten Spam-Mails ist das Erlangen persönlicher Daten. Im Weiteren soll der Empfänger dazu bewegt werden, irgendwelche Zahlungen zu leisten.“ Zudem warnt die Polizei die Bürger: „Sollten auch Sie eine solche E-Mail erhalten haben, antworten Sie nicht darauf und zahlen Sie auf keinen Fall einen möglicherweise geforderten Betrag.“
Doch verfolgt die Bundespolizei überhaupt Sexualstraftäter? Rainer Scharf klärt auf: „Dafür ist die Landespolizei zuständig. Zu den Aufgaben der Bundespolizei gehören unter anderem die Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, der Bahn und der Luftsicherheit.“
„Erklärvideo“ zerlegt die Fake-Mails
Im Internet gibt es inzwischen auch ein Video, das Schritt für Schritt erläutert, wie man erkennt, dass es sich bei der betreffenden Mail um eine Betrugsmasche handelt. Die Muster, die dort beschrieben werden, finden sich auch in der E-Mail wieder, die Petra Keitz-Dimpflmeier erhalten hat. Hinter dem Absender „Abteilung Kriminalpolizei“ verbirgt sich eine verschlüsselte Magenta.de-E-Mail-Adresse. Der Empfänger ist nicht namentlich benannt, sondern als „dp-pol@t-online.de“. Ein Hinweis darauf, dass es sich um eine Sammel-Mail mit großem Verteiler handelt.
Zudem sind die E-Mail-Adressen der „echten“ Polizei eindeutig als solche zu erkennen, im Falle der Landespolizei also beispielsweise unter Musterpolizist@polizei.bayern.de oder bei der Bundespolizei als Musterpolizist@polizei.bund.de.
Online-Kriminalität steigt, Schockanrufe nehmen zu
• Die Kriminalität verlagert sich mehr und mehr ins Internet. Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd stieg die Zahl der Straftaten innerhalb eines Jahres um 25 Prozent von 1687 (2021 ) auf 2110 Fälle (2022). Neben den betrügerischen Online-Geschäften nahm laut der Polizeilichen Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd aber auch die Zahl der vollendeten Trickbetrügereien zu. In zehn Fällen erbeuteten falsche Polizeibeamte im vergangenen Jahr 528.900 Euro. Das ist ein Anstieg um 66,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
• Mit Schockanrufen erbeuteten Täter in Oberbayern Süd immerhin 1,86 Millionen Euro. Im Jahr 2022 gab es 1283 dieser Betrugsversuche, von denen 45 „erfolgreich“ waren. Das entspricht einem Anstieg von 275 Prozent. Die Polizei konnte 25 Personen festnehmen, die im Zusammenhang mit der Abholung von Geld und Wertgegenständen von Trickbetrugsopfern standen.
