Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Was Bürger aus dem Landkreis beachten müssen

Erneut Geflügelpest in Prien: Welche Gefahren bestehen und wie Tierhalter reagieren

Geflügelpest - Unbefugter Zutritt verboten. In Prien ist bei einer toten Möwe das Influenzavirus H5N1 (Geflügelpest) nachgewiesen worden. Das Landratsamt Rosenheim verweist daher auf eine geltende Allgemeinverfügung.
+
In Prien ist bei einer toten Möwe das Influenzavirus H5N1 (Geflügelpest) nachgewiesen worden. Das Landratsamt Rosenheim verweist auf eine geltende Allgemeinverfügung.

Geflügelpest im Landkreis Rosenheim: Nach dem Fund einer toten infizierten Möwe in Prien wird auf die geltenden Regelungen einer Allgemeinverfügung hingewiesen. Welche Gefahren für den Menschen bestehen und ob bei den Haltern Unruhe aufkommt.

Prien „Bei einer toten Möwe, die im Bereich der Marktgemeinde Prien am Chiemsee aufgefunden wurde, ist das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen worden“, so heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Rosenheim. Genauer handelt es sich hierbei um einen Fall der Geflügelpest. Das ist aber nicht der erste in diesem Jahr. Zuletzt war im März, ebenfalls in Prien, eine Möwe gefunden worden, bei der man die Krankheit nachweisen konnte.

„Außer den beiden Möwen sind heuer noch fünf verendete Geflügel auf einem Hof im Raum Wasserburg gemeldet worden“, erklärt Michael Fischer, Pressesprecher am Landratsamt Rosenheim auf Nachfrage des OVB und fügt hinzu: „Es handelt sich trotzdem nicht um ein Massenphänomen im Landkreis.“ Damit die Ausbreitung eingedämmt bleibt, verweisen er und das Veterinäramt Rosenheim darauf, in Geflügelhaltungen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Denn das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geht immer noch von einem hohen Risiko aus, dass Vogelgrippe-Viren in Geflügelhaltungen eingebracht werden können. Um das zu verhindern wurde am 25. November letzten Jahres eine Allgemeinverfügung erlassen. Michael Fischer betont, dass die darin enthaltenen Regelungen nach wie vor zu befolgen sind.

Reinigung und Desinfektion nach Kontakt

Es ist festgelegt, dass Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1000 Tieren sicherstellen müssen, dass Ställe und Standorte nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Danach muss diese unverzüglich abgelegt, gereinigt und desinfiziert werden, Einwegschutzkleidung muss nach Gebrauch sofort unschädlich beseitigt werden. Es sind auch Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Nach jeder Ein- oder Ausstallung müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt sowie desinfiziert werden. Gleiches gilt für die Ställe nach der Ausstallung, und betriebseigene Fahrzeuge nach einem Tier-Transport. Weiter ist in der Allgemeinverfügung festgelegt, dass Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten sind. Abseits vom Umgang mit Geflügel müssen Halter auch sicherstellen, dass eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und darüber Aufzeichnungen gemacht werden.

Beunruhigung bei den Haltern?

Sind die heimischen Geflügelhalter wegen der infizierten Möwe beunruhigt? Wie Alois Simon vom Bauernhof Sepp‘n-Bauer in Bernau gegenüber dem OVB mitteilt, nicht. „Wir leben schon lange mit den Regeln der Geflügelpest und halten uns daran. Der aktuelle Fall sorgt bei uns deswegen nicht für mehr Beunruhigung.“ Dem stimmt auch Alexander Leidl, Vorsitzender des Kreisverbands Rosenheim im Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter, zu. „Mich beunruhigt eher, dass keine Märkte mehr stattfinden, wo die Züchter ihre Vögel verkaufen können. Dadurch nimmt irgendwann auch die Zahl der Züchter ab“, so Leidl.

Auch auf Menschen übertragbar?

Doch wie erkennt man die Geflügelpest überhaupt? Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet meist tödlich. In seltenen Fällen kann das Virus, laut Robert-Koch-Institut, auch auf Menschen übertragen werden und grippeähnliche Symptome hervorrufen, jedoch nur bei sehr engem Kontakt. In Deutschland gab es aber bisher noch keinen Fall.

Regelungen für alle Landkreisbürger

Damit die Krankheit sich nicht weiter ausbreitet, ist es wichtig, die Regelungen zu befolgen. Das gilt aber nicht nur für Geflügelhalter. Alle Landkreisbürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel, darunter Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auch nie ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Die Fütterung von Wildwasservögeln ist nicht erlaubt, weil an den Fütterungsplätzen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen und dadurch ein höheres Risiko für eine mögliche Übertragung besteht. Nachzulesen sind die Regelungen im Amtsblatt 17 vom 25. November 2022 auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim.

Kommentare