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Bub löst Polizeieinsatz aus

Nach Amoklauf-Alarm in Bad Aibling: Das droht nun dem minderjährigen Anrufer

Ein Bub rief am Sonntagnachmittag bei der Polizeiinspektion Bad Aibling an und meldete einen angeblich laufenden Amoklauf (Symbolbild).
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Ein Bub rief am Sonntag (13. April) bei der Polizeiinspektion Bad Aibling an und meldete einen angeblich laufenden Amoklauf (Symbolbild).

Ein jugendlicher Anrufer löste am Sonntagmittag (13. April) in Bad Aibling einen Amoklauf-Alarm aus: Der Anruf war Teil eines „Wahrheit oder Pflicht“-Spiels. Nun äußert sich die Polizei zu den Hintergründen.

Bad Aibling – „Es läuft ein Amoklauf.“ Nur dieser Satz sei zu hören gewesen, dann legte der Anrufer auf. Dieser alarmierende Notruf ging am Sonntagmittag (13. April) bei der Polizeiinspektion Bad Aibling ein. Eine junge männliche Stimme meldete sich am Telefon und gab an, dass gerade ein Amoklauf laufe. Auf Rückfragen des diensthabenden Beamten reagierte der Anrufer nicht. Kurz darauf wurde die Verbindung abgebrochen.

Die wenigen, unverständlichen Worte ließen zunächst Schlimmes befürchten. Mehrfach hätten die Beamten versucht, den Anrufer erneut zu erreichen. Doch der junge Mann sei nicht mehr an den Hörer gegangen. Deshalb wurde umgehend eine Rückverfolgung der Telefonnummer veranlasst, um der potenziellen Gefahr schnellstmöglich nachzugehen.

Wenig später sei eine Streifenbesatzung zu einem Jugendlichen gefahren, der zugab, diesen Notruf im Rahmen des Spiels „Wahrheit oder Pflicht“ abgesetzt zu haben. Einen echten Amoklauf hatte demnach zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. „Bei dem jungen Mann handelt es sich um einen Minderjährigen“, teilte ein Beamter der Polizeiinspektion Bad Aibling auf OVB-Anfrage mit.

Missbrauch von Notrufen

Wo der vermeintliche Amoklauf stattfinden sollte, hat der Anrufer laut dem Beamten nicht mitgeteilt. „Er hat nur diesen einen kurzen Satz gesagt“, sagt der Polizist. Auch wenn es zum Glück Entwarnung gab, sei der Vorfall aber nicht harmlos. Gegen den Minderjährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen eingeleitet. „Welches Strafmaß jetzt genau auf den jungen Mann zukommt, muss nun die Staatsanwaltschaft entscheiden“, so der Beamte. Seit einem Jahr ist der Polizist nun schon bei der Polizeiinspektion Bad Aibling. „Solch ein Anruf ist in dieser Zeit noch nie vorgekommen.“

In der Pressemitteilung betonte die Polizei die Ernsthaftigkeit von Notrufen. Denn falsche Notrufe können Einsatzkräfte, die andernorts dringend gebraucht werden, binden. Solche Scherzen seien keine Kavaliersdelikte. „Wir haben keine Streifenwagen losgeschickt, da der Anrufer keinen Tatort nannte“, sagt der Beamte von der Polizeiinspektion Bad Aibling.

Wären Beamte losgeschickt worden, hätte der Anrufer die Kosten für diesen Einsatz zahlen müssen. Das teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit. „Wie viel sowas kostet, kann ich pauschal nicht sagen“, sagt der Sprecher. Es sei abhängig, ob nur ein Streifenwagen oder fünf losgeschickt werden und ob vielleicht noch ein Polizeihubschrauber dazugerufen wird.

2023 gab es knapp 140 falsche Notrufe

Dass Notrufe missbräuchlich genutzt werden, sei leider keine Seltenheit. „Die Zahlen sind in den vergangenen drei Jahren gleichgeblieben“, sagt der Sprecher. So seien 2022 im Einsatzgebiet des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd knapp 140 solcher Anrufe eingegangen und 2023 waren es sogar etwas mehr. Im vergangenen Jahr waren es dann wieder 140 Anrufe. Warum immer wieder falsche Notrufe abgesetzt werden, das könne der Polizist nicht genau sagen. „Die Gründe sind subjektiv und von Fall zu Fall anders“, sagt er.

Wird ein falscher Notruf abgesetzt, muss der Anrufer dafür zahlen. Dass es sich in Bad Aibling nun um einen Minderjährigen handelt, mache die Sache etwas schwieriger. Denn dann haften eigentlich die Erziehungsberechtigten. „Das ist aber auch immer ein Einzelfall, ob dann etwas auf die Familie zukommt“, so der Sprecher. Würde ein Kind allerdings mehrmals falsche Notrufe absetzen und die Eltern schreiten dabei nicht ein, dann werde der Fall definitiv geprüft.

„Ich möchte aber betonen, dass wenn jemand etwas Verdächtiges sieht und sich unsicher ist, lieber einmal mehr die Polizei anrufen sollte, als es sein zu lassen“, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Stelle sich hier heraus, dass doch keine Gefahr droht, kommen auf den Anrufer keine Kosten zu. „Lieber einmal mehr anrufen, als zu wenig“, so der Polizist.

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