Die „Kurzstrecke“ macht‘s ab 10. Dezember 2023 möglich
Durchblick im MVV-Tarifdschungel: Wie komme ich am günstigsten von Kolbermoor nach Rosenheim?
Noch ist der Beitritt nicht vollzogen, da sorgen die künftigen MVV-Tarife in der Region bereits für Verwirrung. Was kostet denn nun ab 10. Dezember 2023 die Fahrt von Kolbermoor nach Rosenheim? Das OVB klärt auf.
Kolbermoor/Rosenheim – Was in München und Umgebung seit Jahrzehnten heiß diskutiert wird und tagtäglich so manchem Kunden Schweißperlen auf die Stirn treibt, sorgt nun auch im Mangfalltal, ja im ganzen Landkreis Rosenheim, für Wirbel und viele Fragezeichen: die Tarife des Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) empfinden viele Verbraucher als extrem kompliziert und unübersichtlich. Ab 10. Dezember 2023 wird nun auch in Stadt und Landkreis Rosenheim der MVV-Tarif eingeführt, was die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs durch ein einheitliches Ticket zwar erleichtern, die Ermittlung des Fahrpreises aber mitunter erschweren kann.
Preisbeispiel für eine einfache Fahrt von Kolbermoor nach Rosenheim
So hat das OVB in den vergangenen Wochen beispielsweise mehrmals darüber berichtet, dass in Kolbermoor der Preis für das Schülerticket nach derzeitigem Stand deutlich in die Höhe schnellen wird – und zwar von bislang 110 Euro auf dann 365 Euro. Gegenstand der Berichterstattung war zudem ein Preisbeispiel für eine einfache Fahrt von Kolbermoor nach Rosenheim, die in Hinblick auf die neuen MVV-Ticketpreise ab 10. Dezember 2023 für Personen ab 15 Jahren in Form eines Einzeltickets 3,90 Euro, als Streifen der sogenannten Streifenkarte 3,40 Euro kosten wird.
Angaben, die ein OVB-Leser aus Kolbermoor jetzt mit Hinweis auf die sogenannte Kurzstrecke bemängelte. Denn seiner Meinung nach sei eine Fahrt von Kolbermoor nach Rosenheim im Rahmen des Kurzstrecken-Tarifs bereits zur Hälfte des im OVB angegebenen Preises zu haben. Womit der Leser richtig liegt – wenngleich es aber darauf ankommt, wie viele Haltestellen der Fahrgast auf seiner Reise im MVV-Gebiet passieren muss.
Denn der MVV definiert eine Kurzstrecke, die nicht nur für den Raum Rosenheim, sondern für das gesamte MVV-Gebiet gilt, als Fahrstrecke, die maximal vier Haltestellen beinhaltet und in maximal einer Stunde ab Entwertung des Tickets beendet sein muss. Zudem dürfen nur zwei der vier Haltestellen die Nutzung von S-, U-Bahn oder Regionalbahn beinhalten. Was beispielsweise bedeutet, dass ein Fahrgast, der mit der Regionalbahn vom Bahnhof Kolbermoor zum Bahnhof Rosenheim fahren will, wirklich nur eine Einzelfahrkarte (1,90 Euro) oder einen Streifen der Streifenkarte (1,70 Euro) im Stempelautomaten entwerten muss. Schließlich beinhaltet diese Fahrt nur die beiden Stationen „Rosenheim Aicherpark“ und „Rosenheim Bahnhof“.
Wo steigt der Fahrgast ein?
Anders sieht es hingegen aus, wenn der Fahrgast zunächst mit dem Bus zum Kolbermoorer Bahnhof gelangen muss. Denn seine Einstiegshaltestelle darf dann maximal zwei Haltestellen vom Bahnhof entfernt sein, um nicht gegen die Regeln zu verstoßen. Sind es mehr Haltestellen, die mit dem Bus zurückgelegt werden müssen, um zum Bahnhof zu gelangen, dann sind für die Fahrt entweder ein Einzelticket zum Preis von 3,90 Euro oder zwei Streifen der Streifenkarte im Wert von insgesamt 3,40 Euro fällig. Angaben, die sowohl Elisabeth Kalenberg, Geschäftsleiterin der Kolbermoor Stadtverwaltung, als auch eine MVV-Sprecherin gegenüber dem OVB bestätigen.
Für Fahrgäste, die von der Kurzstrecke Gebrauch machen wollen, gibt es allerdings noch ein paar weitere wichtige Regeln zu beachten, um nicht ein Bußgeld – im Fachjargon „erhöhtes Beförderungsentgelt“ – in Höhe von 60 Euro zu riskieren. So ist eine Kurzstreckenfahrt innerhalb einer Stunde nach Entwertung des Tickets möglich, die innerhalb des Zeitrahmens aber auch unterbrochen werden kann. Wichtig zu wissen ist zudem, dass auch Haltestellen auf der Strecke, an denen auf der gewählten Fahrt nicht Halt gemacht wird, als passierte Haltestellen zählen. Doch auch ein Zuckerl hält der MVV für Kurzstrecken-Fahrer parat: Wer sich per Bus nur innerhalb einer Kommune fortbewegt, der muss zwar auf die einstündige Geltungsdauer seines Kurzstrecken-Tickets achten, darf aber so viele Haltestellen passieren, wie er will. Einzige Ausnahme: In der Stadt München gilt diese Regel nicht.
