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Kostenexplosion: „Wir haben keine Lösung“

MVV-Beitritt: Welche Hürden es in Kolbermoor für ein bezahlbares Schülerticket gibt

Der Kolbermoorer Stadtbus an einer Haltestelle. Geschäftsleiterin Elisabeth Kalenberg.
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Der Kolbermoorer Stadtbus fährt ab 10. Dezember im Münchener Tarif- und Verkehrsverbund. Wie sich die Stadtverwaltung seit Monaten um ein preiswerteres Schülerticket bemüht, erklärt Geschäftsleiterin Elisabeth Kalenberg.

Mit dem MVV-Beitritt verteuert sich für 80 Kolbermoorer Familien das Schülerticket von 110 auf 365 Euro. Die Stadt sucht seit Monaten nach einer Lösung. Nun ist der Stadtrat gefragt. So ist der aktuelle Stand der Dinge.

Kolbermoor – Der Stadtbus Kolbermoor tritt zum 10. Dezember dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) bei. Für „Selbstzahler“ bedeutet das, dass sie künftig 365 Euro für das MVV-Schülerticket statt wie bisher 110 Euro für das Stadtbus-Schülerticket zahlen müssen. Von dieser enormen Kostensteigerung wären 80 Kolbermoorer Familien betroffen. „Eine Bezuschussung seitens der Stadt ist kommunalrechtlich nicht umzusetzen“, argumentiert die Stadt Kolbermoor.

Andere Gemeinden geben 40 Prozent dazu

Nun wurde aus dem Landkreis Dachau bekannt, dass es dort Beispiele für eine Bezuschussung von 40 Prozent zum MVV-Schülerticket gibt: in den Gemeinden Röhrmoos und Erdweg. Ist es kommunalrechtlich also doch möglich?

Nach Informationen des Röhrmooser Verwaltungsleiters Patrick Westermair hatten die Gemeinden vorab mit der Kommunalaufsicht das Rechtliche abgeklärt. So hätten die Rechtsaufsichtsbehörde und die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt Dachau im Hinblick auf eine mögliche freiwillige Übernahme der Schülerbeförderungskosten folgende Stellungnahme abgegeben.

Freiwillige Leistungen sind nicht verboten

„Die kommunalen Aufgabenträger vollziehen die Schülerbeförderung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Soweit es sich nicht um gesetzliche Pflichtleistungen handelt, können die Kommunen hier grundsätzlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf freiwilliger Basis tätig werden, da das Schülerbeförderungsrecht kein Verbot für die kommunalen Träger enthält, mehr als vorgeschrieben zu leisten.“

Gleichzeitig weist die Behörde aber auch darauf hin, dass es „bei einer Vielzahl von Übernahmen freiwilliger Leistungen durch die Gemeinde“ durchaus sein könne, dass „dann für notwendige Kreditaufnahmen bei anstehenden Investitionen die Rechtsaufsichtsbehörde keine Genehmigung mehr erteilen“ könne.

Welche Weg Kolbermoor beschreitet

Doch wie verhält es sich in Kolbermoor? Könnte die Stadt diesen Weg nicht auch gehen? „Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar den Beitritt zum MVV beschlossen“, blickt Elisabeth Kalenberg, Geschäftsleiterin der Stadt Kolbermoor, auf die Beratungen und Beschlussfassung Anfang des Jahres zurück, um die besondere Kolbermoorer Situation allgemeinverständlich zu erklären. „Der Stadtrat wurde durch die Verwaltung mit ausführlichen Sitzungsvorlagen und durch einen Vortrag von Vertretern des Münchener Verkehrsverbundes umfassend über die Auswirkungen eines Beitritts zum MVV informiert.“

Beschluss: MVV-Tarif ist verpflichtend

Im Vorfeld habe zudem eine Vorberatung im Hauptausschuss stattgefunden. „Der Kostenanstieg in der Schülerbeförderung von 110 Euro auf 365 Euro wurde in den Sitzungen klar beziffert und diskutiert“, betont Kalenberg. Die Verwaltung habe in den Sitzungen auch die Möglichkeit einer Bezuschussung dargestellt und gleichzeitig dargelegt, warum diese als problematisch angesehen wird. „Im Ergebnis ist der Stadtrat dem Verwaltungsvorschlag gefolgt und hat beschlossen, dass der MVV-Tarif verpflichtend anzuwenden ist. Und das umfasst eben auch das 365-Euro-Ticket für Schüler.“ Damit fehle der Stadt heute eine rechtliche Grundlage für eine Bezuschussung der Schülertickets.

„Natürlich trifft uns der hohe MVV-Tarif für das Schülerticket sehr“, bedauert die Verwaltungsleiterin. „Für Schüler höheren Alters ist der Tarif von umgerechnet einem Euro pro Tag, der für das gesamte MVV-Gebiet gilt, sicherlich sehr attraktiv. Aber in Kolbermoor befördern wir Grundschüler, also sechs- bis zehnjährige Kinder, die ein sehr eingeschränktes Mobilitätsverhalten haben und das Ticket im Wesentlichen nur für einen kurzen Schulweg von unter zwei Kilometern nutzen.“

Viele Versuche sind gescheitert

Die Stadt habe in den vergangenen Monaten mehrfach und bis heute versucht, beim Münchener Verkehrsverbund ein günstiges Schülerticket für Grundschüler zu erreichen: ein Ticket, das nur im Ort und nur auf Kurzstrecke und nur an Schultagen Gültigkeit hat. Leider ohne Erfolg: „Wir sind mit unseren Bestrebungen wiederholt gescheitert, unter anderem mit der Begründung, dass durch ein solches Ticket verursachte Einnahmeausfälle im MVV von jemandem – also im Zweifel von der Stadt Kolbermoor – auszugleichen wären.“ Zudem seien Tarifänderungen nur aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses möglich und müssten von der Regierung genehmigt werden.

Jährlich 450.000 Euro Zuschuss für Stadtbus

„Der Stadtbus ist ein freiwilliges Angebot, eine wichtige und auch eine zukunftsweisende Einrichtung in der Stadt – nicht nur für die Schüler, sondern für alle Bürger“, betont Elisabeth Kalenberg. „Deshalb fährt der Stadtbus seit zehn Jahren zum gleichen Preis. Deshalb ist die Stadt bereit, ein jährliches Defizit in Höhe von circa 450.000 Euro zu tragen.“

Zuschüsse an Eltern würden dieses Defizit weiter erhöhen. Das müsse natürlich sehr gut überlegt sein. Zudem müsse man sich folgende Fragen stellen: „Wir haben 600 Grundschüler: Wie viele Kinder würden einen Zuschuss tatsächlich in Anspruch nehmen? Ist es sachgerecht, Eltern, die sich ein 365-Euro-Ticket ohne Probleme leisten könnten, einen Zuschuss zukommen zulassen? Oder sollten nur Familien mit mehreren Grundschulkindern bezuschusst werden? Und wäre das dann gerecht gegenüber der alleinerziehenden Mutter mit einem Kind?“

Verwaltung hält Gießkannenprinzip für nicht sachgerecht

Die Verwaltung halte ein Gießkannenprinzig nicht für sachgerecht. Die Verwaltung sei aber auch nicht in der Lage, eine Bedürftigkeitsprüfung durchzuführen. „Vor dieser Problematik stehen wir“, macht die Geschäftsleiterin die schwierige Situation klar: „Für diese Problematik haben wir noch keine Lösung.“

Geplant sei, den Stadtrat in seiner November-Sitzung mit dieser speziellen Thematik noch einmal zu befassen. Die öffentliche Beratung findet am Mittwoch, 22. November, um 18 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.

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