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Vorwurf der Kinderarbeit?

Aufregung um „Mini-Picasso“ Laurent (3) aus Neubeuern: Droht jetzt Ärger mit den Behörden?

Zur ersten Vernissage von „Mini-Picasso“ Laurent Schwarz (3) kam das Gewerbeaufsichtsamt.
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Zur ersten Vernissage von „Mini-Picasso“ Laurent Schwarz (3) kam das Gewerbeaufsichtsamt.

Neben Jugend- und Finanzamt ist auch das Gewerbeaufsichtsamt auf „Mini-Picasso“ Laurent Schwarz (3) aus Neubeuern aufmerksam geworden. Bei der Vernissage stattete die Behörde der Familie unangekündigt einen Besuch ab. Worum es dabei ging.

Neubeuern – Seine Bilder sind bunt und abstrakt – und bei Kunstliebhabern aus der ganzen Welt beliebt. Inzwischen verdient Laurent Schwarz (3) aus Neubeuern fünfstellige Summen mit seinen Werken. In einem Familienhotel in Südtirol entdeckten die Eltern seine Vorliebe fürs Malen. „Seitdem will er nur noch malen“, so seine Mutter Lisa Schwarz. Und auch die Medien rund um den Globus berichten über den Mini-Picasso aus Bayern, darunter das „People-Magazin“, die „London Times“ und „Le Parisien“.

Heimlich eingeschleust?

Die mediale Aufmerksamkeit ruft aber auch die Behörden auf den Plan. Neben Jugendamt und Finanzamt stattete auch das Gewerbeaufsichtsamt der Familie während der ersten Vernissage des kleinen Künstlers am 19. September einen Besuch ab. Der Anlass: Jugendarbeitsschutzgesetz – einfach gesagt: Kinderarbeit.

Wie Mama Lisa im Nachgang der Vernissage berichtet, sei der Besuch ungekündigt gewesen. Bekannte hätten sie darauf aufmerksam gemacht, dass wohl das Gewerbeaufsichtsamt vor Ort sei. „Die müssen sich wohl durch die Bauzäune Zugang verschafft haben“, berichtet sie. Daraufhin habe sie sich vorgestellt und sei mit den Sachbearbeitern ins Gespräch gekommen.

Sensibilisierung für Kinderarbeitsschutz

Das bestätigt Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern: „Der Besuch der Vernissage diente insbesondere auch der weiteren Klärung im Hinblick auf die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Insoweit hat das Gewerbeaufsichtsamt diese Gelegenheit vor allem genutzt, um proaktiv auf die Eltern zuzugehen und diese entsprechend zu sensibilisieren.“

Ob ein Fall von Kinderarbeit vorliegt, sei stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. „Entscheidend kommt es darauf an, ob ein Kind wie ein Arbeitnehmer weisungsabhängig beschäftigt ist, weil es etwa im Hinblick auf Zeit, Inhalt und Ort seiner Tätigkeit keinen oder sehr wenig Einfluss hat“, erklärt Rupp. Das Gespräch mit den Eltern von Laurent sei „absolut sachlich und einvernehmlich“ verlaufen.

Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamtes

Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter ist es, den Arbeitsschutzes zu überwachen. Hierzu zählen unter anderem auch die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das (von wenigen Ausnahmen abgesehen) ein Verbot von Kinderarbeit enthält. Die Gewerbeaufsichtsämter verfolgen in ihrer Aufsichtsfunktion einen vorrangig präventiven und kooperativen Ansatz. Ziel ist es, Betroffene für die gesetzlichen Vorgaben zu sensibilisieren, und im Konfliktfall möglichst einvernehmliche Lösungen im Dialog mit den Betroffenen zu finden. Dabei wird die Behörde anlassbezogen (zum Beispiel auf Beschwerden oder Medienberichte hin) durch Stichproben tätig und hat dabei Besichtigungs- und Betretungsrechte, um sich ein genaues Bild machen zu können.

Durch Medienberichte aufmerksam geworden

Auf den „Fall des Laurent Schwarz“ ist das Gewerbeaufsichtsamt durch die zahlreichen Medienberichte aufmerksam geworden. Die Aussage, dass sich die Mitarbeitenden des Gewerbeaufsichtsamts „unerlaubt Zutritt verschafft“ sei jedoch unzutreffend. „Wir weisen sie zurück.“ Die Einladung auf der Homepage richtete sich ohne jede Beschränkung an die breite Öffentlichkeit. „Über das Ereignis berichteten im Anschluss bundesweit zahlreiche Medien in Wort, Bild und Ton. Schon deshalb handelte es sich offensichtlich nicht um eine rein ‚private‘ oder ‚geschlossene‘ Veranstaltung“, erklärt Rupp.

Unabhängig davon hätten Gewerbeaufsichtsämter gesetzliche Besichtigungs- und Betretungsrechte, die sie auch unangekündigt wahrnehmen können. Die Mitarbeitenden des Gewerbeaufsichtsamts haben laut Rupp die Vernissage im Übrigen auch „nicht auf andere Weise als die zahlreichen weiteren Gäste betreten“ und sich zu erkennen gegeben und ausgewiesen, stellt der Pressesprecher klar.

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