So handeln Jugend- und Finanzamt
„Mini-Picasso“ Laurent (3) und andere Wunderknirpse – Müssen Kinder Steuern zahlen?
Die meisten Kinder malen gerne, aber nur sehr wenige fallen damit auf – oder verdienen Geld damit. Laurent Schwarz aus Neubeuern ist einer der Wenigen, der bereits im zarten Alter von drei Jahren den künstlerischen Durchbruch geschafft hat. Und ruft damit die Behörden auf den Schirm.
Neubeuern – Sie malen, sie musizieren oder machen als Erfinder von sich reden – die Gesellschaft feiert sie als „Wunderkinder“. So auch den dreijährigen Laurent Schwarz aus Neubeuern. Wenn er Pinsel und Farbe in die Hand bekommt, bleibt keine Leinwand weiß. Seine farbenfrohen Bilder gefallen nicht nur seinen Eltern. Inzwischen folgen dem „Mini-Picasso“ 81.000 Menschen auf seinem Instagram-Kanal „laurents.art“. Und auch Kunstliebhaber aus aller Welt wurden auf ihn aufmerksam.
Behörden werden auf Kunstknirps aufmerksam
Was als Beschäftigungsprogramm in einem Familienhotel in Südtirol begann, ist inzwischen zu einem Geschäftsmodell gereift. Denn nachdem Mama Lisa die ersten Videos bei Instagram postete, brach ein regelrechter Hype aus. Mittlerweile stehen ihr zufolge 20.000 Menschen auf der Warteliste für eines seiner Werke. Medien aus der ganzen Welt klopfen für Interviews an und wollen über den jungen Maler berichten. Und die Kasse klingelt. Bei seiner ersten Vernissage am 19. September war noch vor der Eröffnungsrede ein Großteil der Bilder verkauft, wie es die Eltern stolz betonten. Die öffentliche Präsenz ist offenbar auch an den Behörden nicht vorbeigegangen: Finanzamt und Jugendamt haben die Familie auf dem Schirm.
Bis zu 15.000 Euro zahlen Kunden aus den USA, Großbritannien oder von den Bahamas für ein Bild von Laurent. Bei diesen Summen will auch der Fiskus mitverdienen. So hat das Finanzamt die Familie zur Kasse gebeten. „Bislang lief das alles über die Firma“, erklärt Philipp Schwarz, der Papa von Laurent, während der Vernissage im neuen Showroom der Firma in Neubeuern gegenüber dem OVB. Er führt bereits in vierter Generation eine Ofenbaufirma. Ob Laurent selbst ein Gewerbe anmelden muss, sei zum Zeitpunkt der Vernissage noch nicht geklärt gewesen.
Können Kinder Geld verdienen, obwohl sie noch nicht geschäftsfähig sind? Und wie steht es um die Steuerpflicht? Das Finanzamt Rosenheim verweist auf Nachfrage auf das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt), das für allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten zuständig ist. Zu steuerlichen Einzelfällen darf die Behörden keine Angaben machen.
Auch Kinder sind steuerpflichtig
Allgemein teilt LfSt-Sprecherin Birgit Geißler mit, dass die sogenannte „persönliche Einkommensteuerpflicht“ unabhängig von Alter und Geschäftsfähigkeit einer Person besteht. „Demzufolge können auch Kinder eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben.“ Sobald jemand steuerpflichtige Einkünfte erzielt und diese ihm zugerechnet werden, seien die Einkünfte von dieser Person entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu versteuern. Ob Eltern als gesetzliche Vertreter ihres Kindes tätig werden, oder sie durch ihre Maßnahmen selbst Einkünfte erzielen, hänge von den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall ab.
Je nach Einzelfall und abhängig von den tatsächlich getätigten Umsätzen werde nach Umsatzsteuerrecht erwägt, ob der Regelsteuersatz von 19 Prozent oder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent fällig werde. Damit der Staat eine steuerliche Zuordnung vornehmen kann, erhalten Kinder bereits zur Geburt eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt. „So können zum Beispiel unter Angabe dieser Nummer auch Aufwendungen für die Kinder, wie Krankenversicherung oder Kinderbetreuungskosten, im Rahmen der Steuererklärung der Eltern berücksichtigt werden. Sie ist außerdem dafür erforderlich, dass Dritte – beispielsweise Versicherungen oder Banken – steuerrelevante Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln können“, so Geißler.
Präventive Unterstützung durch Jugendamt
Und auch vor dem Jugendamt musste die Familie laut eigenen Angaben vorstellig werden. Wie die Eltern erklärten, seien die Gespräche dort positiv verlaufen. So seien sie zum Thema Kinder und Medien beraten worden. Zu Einzelfällen darf sich das Jugendamt auf Nachfrage des OVB nicht äußern, klärt aber allgemein über seine wichtigste Aufgabe auf: den Kinderschutz. Das Jugendamt hat verschiedene Aufgaben, um das gesunde Aufwachsen von Kindern zu unterstützen und sicherzustellen, so Simone Beigel, Sprecherin des Landratsamtes Rosenheim. „Die Aufgabe des Jugendamtes ist es, Eltern zu beraten und gegebenenfalls Unterstützung anzubieten, mit dem Ziel, präventiv zu wirken, um problematische Situationen frühzeitig zu erkennen.“