Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Eltern und Kindergarten-Leitung im Zoff

Bub (4) aus Kolbermoorer Kita geschmissen: Streit vor Gericht, aber wie geht‘s für ihn weiter?

Die Streitigkeiten zwischen der Leitung des AWO-Kindergartens am alten Tonwerk in Kolbermoor und den Eltern eines Buben sind jetzt so eskaliert, dass der Vierjährige (Symbolfoto) seinen Kindergartenplatz in der Einrichtung verliert.
+
Die Streitigkeiten zwischen der Leitung des Awo-Kindergartens am alten Tonwerk in Kolbermoor und den Eltern eines Buben sind jetzt so eskaliert, dass der Vierjährige (Symbolfoto) seinen Kindergartenplatz in der Einrichtung verliert.

Weil sich eine Kindergartenleiterin und die Eltern eines Vierjährigen nicht grün sind, verliert der Bub nun seinen Platz in der Einrichtung. Was sich die Streitparteien vorwerfen – und wie es für das eigentliche Opfer des Zwists – den Vierjährigen – jetzt weitergeht.

Kolbermoor/Traunstein – „Bei mir geht es seit Wochen innerlich voll ab“, sagt Karin Sommer (Name von der Redaktion geändert) aus Kolbermoor. „Das reicht von Trauer über Verzweiflung bis zur Wut.“ Was die Mutter so verzweifeln lässt, so wütend macht? Ihr vierjähriger Sohn verliert demnächst seinen Platz im Kindergarten am alten Tonwerk in Kolbermoor, der von der Arbeiterwohlfahrt (Awo) getragen wird. Der Grund: Streitereien zwischen den Eltern und der Kindergartenleitung, die sogar vor dem Landgericht Traunstein ausgetragen werden.

Auslöser: Kleinere und größere Auseinandersetzungen zwischen den Streitparteien. So war es für Sommer „schon mal ein bisschen ungut“, als ihr Sohn beispielsweise aufgrund einer großen Platzwunde ärztlich behandelt werden musste, die Einrichtung laut Sommer aber nicht erklären konnte, wie es zur Verletzung gekommen war. Erst durch ihren Sohn habe sie letztlich erfahren, dass wohl eine unglückliche Spielsituation zum Unfall geführt hatte. „Natürlich kann so etwas auch mal passieren, daher war das für uns dann auch erledigt“, sagt die Mama. Doch Vorfälle, die bei ihr und ihrem Mann für Stirnrunzeln gesorgt haben, hätten sich „mit der Zeit einfach gehäuft“.

AWO-Kündigung lag plötzlich im Briefkasten

Eine Meinungsverschiedenheit kurz vor Weihnachten über die Abholung des Vierjährigen hatte die bereits angespannte Situation scheinbar eskalieren lassen. „Es stimmt, dass wir im Zuge dessen eine E-Mail geschickt haben, die nicht unbedingt weichgespült war“, erzählt Sommer, die aber auch betont: „Was wir geschrieben haben, war nie verletzend oder unter der Gürtellinie.“ Die Reaktion der Awo darauf hat die Kolbermoorerin hingegen sehr verletzt. Denn im Januar lag plötzlich die Kündigung des Kindergartenplatzes im Briefkasten.

Was Sommer dabei besonders erschüttert: „Wie aus dem Nichts bekommen wir die Kündigung, ohne dass vorher jemand mit uns gesprochen hätte.“ Nach Angaben der Kolbermoorerin habe die Kindergartenleitung zwar immer wieder Gespräche in den Raum gestellt, den Worten aber nie Taten folgen lassen. „Das ist für mich echt der Knackpunkt, dass wir ohne Hinweis, ohne Gespräch so vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind.“

Doch was sagt die Awo zu den Vorwürfen, beispielsweise zum Vorwurf, kein Gespräch mit der Familie gesucht zu haben? Oder zu Fragen, welche Gründe letztlich zur Kündigung geführt haben? Zu diesen Fragen äußert sich die Awo „aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz der betroffenen Familie“ nicht. Stattdessen verweist eine Sprecherin des Wohlfahrtsverbands auf das eigene Leitbild, laut dem „die uns anvertrauten Kinder im Mittelpunkt unserer Fürsorge und unseres pädagogischen Handelns“ stünden.

AWO empfindet aufgekündigte Zusammenarbeit „in jedem Fall als Verlust“

„Zu diesem Zweck gehen wir eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern ein, welche die beidseitige Bereitschaft zu einem vertrauensvollen Dialog einschließt“, nimmt die Awo-Sprecherin schriftlich Stellung. „Wir führen diesen Dialog in unserer täglichen Arbeit und bemühen uns ständig um jedes uns anvertraute Kind.“ Daher sei die Awo „stets darauf bedacht, im Gespräch mit den Eltern Lösungen zu entwickeln.“

„Gleichwohl kann der Dialog mit den Eltern durch unterschiedliche Auffassungen und Wahrnehmungen beeinträchtigt sein, sodass die Erziehungspartnerschaft gestört wird“, teilte die Arbeiterwohlfahrt weiter mit. „In wenigen Einzelfällen“ könne die Erziehungspartnerschaft so beeinträchtigt sein, „dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich“ sei. Was die Awo nach eigenen Angaben „in jedem Fall als Verlust“ empfinde.

In seiner Stellungnahme verweist der Wohlfahrtsverband zudem auf „das Recht zur ordentlichen Kündigung“, das sowohl für Eltern, als auch für Träger im Betreuungsvertrag vorgesehen werde. Von diesem Recht mache die Awo aber nur „in sehr seltenen Fällen Gebrauch“. „Selbstverständlich sprechen wir im Vorfeld intensiv mit den betroffenen Eltern und versuchen, die vorzeitige Beendigung eines Betreuungsverhältnisses zu vermieden“, so die Awo-Sprecherin weiter.

Was nach Angaben der Kolbermoorer Familie aber nicht passiert sei. Für Sommer geht es nun in erster Linie aber darum, die bestmögliche Lösung für ihr Kind zu finden, das „ohne Schuld aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird“. Doch auch in diesem Punkt fühlt sie sich seitens der Awo sowie der Stadt Kolbermoor alleine gelassen. Denn die Arbeiterwohlfahrt habe ihr einen Platz im Kindergarten „Momo“ angeboten, was sich aber letztlich auch wieder zerschlagen hatte. „Das war schon so konkret, dass mir unter anderem schon gesagt werden konnte, in welche Gruppe mein Sohn kommt“, erinnert sich die Kolbermoorer Mutter an „super Gespräche“ mit verschiedenen Awo-Vertreterinnen. Die Stadt, die letztlich für die Verteilung der Plätze zuständig ist, habe den freien Platz dann aber kurzfristig an ein anderes Kind vergeben.

Was Sommer bei dem ganzen Hin und Her besonders entsetzt: „Die Awo schildert auf ihrer Homepage, dass bei der Betreuung das Kind an erster Stelle steht. Letztlich geht es aber nur um persönliche Befindlichkeiten.“ Ihr sei zwar klar, „dass auch wir Eltern sicherlich nicht alles richtig gemacht haben“, dennoch „sind wir ja immer gesprächsbereit und lösungsorientiert“. Sommer: „Wir sind ja nicht zum Streiten da.“

Andere Einrichtung hat einen Platz für den Buben angeboten

Doch wie geht es für den vierjährigen Buben, der seine ganzen Kindergartenfreunde nun zurücklassen muss, jetzt weiter? Es sieht wohl nach einem Happy End aus. Denn am Tag vor dem Gerichtstermin bekam Sommer die Nachricht, dass eine andere Einrichtung in der Kommune einen Platz für ihren Kleinen anbietet. „Wir haben sofort mit dem Kindergarten telefoniert und uns die Einrichtung angeschaut.“ Und dabei positive Eindrücke gewonnen. „Was mich besonders beeindruckt hat ist, dass die Erzieherinnen da quasi schon zum Inventar gehören, weil sie teilweise schon Jahrzehnte dort arbeiten.“

Auch der Vierjährige durfte mittlerweile auf Tuchfühlung mit der neuen Einrichtung gehen und „war davon begeistert“, wie Sommer auf OVB-Anfrage berichtet. Weshalb die Eltern den Betreuungsvertrag – nachdem die Stadt der Platzvergabe zugestimmt hatte – mittlerweile auch unterschrieben haben. Den Ärger mit der Awo will das Kolbermoorer Paar nun so schnell wie möglich ad acta legen, denn, so die Mama des Buben: „Für uns zählt jetzt nur, dass sich der Kleine hier in der neuen Umgebung wohlfühlt!“

Antrag auf einstweilige Verfügung hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg

Vor dem Landgericht Traunstein hat die Kolbermoorer Familie eine einstweilige Verfügung gegen die Kündigung des Kindergartenplatzes beantragt. Beim ersten Verhandlungstag machte Richterin Melanie Bartschat den Klägern aber wenig Hoffnung auf Erfolg. Denn die vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist von zwei Monaten sei nach einer ersten Einschätzung, in die sie auch bisherige Urteile einfließen ließ, „ausreichend“, um „eine alternative Betreuung zu suchen“. Auch eine Sittenwidrigkeit könne sie in Bezug auf die Kündigung nicht erkennen.

Zudem machte Bartschat gegenüber dem Kolbermoorer Paar klar, dass sie eine Entscheidung zugunsten der Antragsteller auch nicht unbedingt als sinnvoll erachte, denn: „Ich weiß nicht, ob sie ihr Kind zwangsweise in einer Einrichtung unterbringen wollen, wo es für sie einfach nicht passt.“ So könne sie die Probleme und den Ärger zwar nachvollziehen, aber: „Diese Probleme kann ich nicht lösen.“

Eine Entscheidung, ob dem Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben wird, hatte die Richterin auf Freitag, 22. März, terminiert. Dazu wird es nun aber gar nicht mehr kommen, nachdem die Familie einen alternativen Betreuungsplatz für ihren Buben gefunden hat. Weshalb Sommer den Antrag auf die einstweilige Verfügung auch zurücknehmen will. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte bereits im Gerichtssaal angekündigt, im Falle einer Zurücknahme des Antrags auf einen Einspruch dagegen zu verzichten.

Kommentare