Stadtrat legt neue Beiträge und Gebühren fest
Preisschock oder Sturm im Wasserglas? Das müssen Kolbermoorer ab 2026 fürs Wasser hinblättern
Der Kolbermoorer Stadtrat hat für den Zeitraum von 2026 bis 2029 neue Beiträge und Gebühren rund um die Wasserversorgung beschlossen. Bei welchen Posten die Verbraucher aufatmen können – und wo die Kommune deutlich stärker hinlangt.
Kolbermoor – Wird das Aufdrehen des Wasserhahns oder die Betätigung der Toilettenspülung in Kolbermoor ab 1. Januar 2026 teurer? Diese Frage hat der Stadtrat jetzt durch die Abstimmung über eine geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) beantwortet. Die gute Nachricht: Der Wasserpreis bleibt mit 1,19 Euro pro Kubikmeter (entspricht 1000 Liter) stabil. Teurer wird‘s jedoch für Bauherren, wenn neue Wasserversorgungseinrichtungen benötigt werden.
Nachdem die aktuelle Kalkulationsperiode, die 2022 begonnen hatte, am 31. Dezember 2025 endet, wurden jüngst seitens der Stadt die Gebühren neu berechnet. Diese sollen so gestaltet werden, dass das Wasserwerk Kolbermoor, über das die Wasserversorgung abgewickelt wird, verlustfrei arbeiten kann. Denn die Kommune ist nach Angaben der Stadtverwaltung grundsätzlich dazu verpflichtet, „kostendeckende Bezugsgebühren zu erheben“.
Wer jetzt allerdings in puncto Wasserbezug einen Preishammer seitens der Stadt befürchtet, kann aufatmen: Auch für die kommenden vier Jahre wird der Netto-Wasserpreis bei 1,19 Euro pro Kubikmeter bleiben, also weder steigen noch sinken. Bürger anderer Kommunen in der Nachbarschaft müssen nach Angaben der Stadtverwaltung hingegen deutliche Erhöhungen schlucken.
In Bruckmühl steigt der Wasserpreis von 1,10 auf 1,83 Euro pro Kubikmeter
So steigt der Wasserpreis in Bad Aibling von bisher 1,00 Euro auf dann 1,30 Euro, in Bruckmühl gar von 1,10 auf 1,83 Euro. In diesem Zuge verwies Bürgermeister Peter Kloo (SPD) zudem auf die Gemeinde Feldkirchen-Westerham, die vor allem aufgrund eines neuen Hochwasserbehälters bereits im November 2024 die Wasserkosten von zunächst 1,83 Euro pro Kubikmeter auf schließlich 2,92 Euro anheben musste.
Steigen werden allerdings die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtungen, also etwa die Beiträge, die fällig werden, wenn Neubauten an die Wasserversorgung angeschlossen werden. Bei der Grundstücksfläche werden dort aktuell 1,16 Euro pro Quadratmeter erhoben. Dieser Wert wird zum 1. Januar 2026 auf 1,30 Euro pro Quadratmeter steigen. Ähnlich verhält es sich bei den Geschossflächen: Dort steigt der Beitrag ab 1. Januar 2026 von bislang 4,47 Euro je Quadratmeter auf dann 5,00 Euro.
Des Weiteren müssen sich die Verbraucher in Kolbermoor ab 1. Januar 2026 auf neue Grundgebühren für die Wasserzähler einstellen: Wurden für einen Zähler mit einem Durchfluss von 4 Kubikmetern pro Stunde bislang jährlich 16,40 Euro abgebucht, sind es dann 17,70 Euro. Bei einem Zähler mit einem Durchfluss von zehn Kubikmetern pro Stunde steigt die Grundgebühr sogar von bislang 18,60 Euro auf dann 44,30 Euro.
So hat sich der Wasserpreis in Kolbermoor in den vergangenen 20 Jahren entwickelt
In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist der Wasserpreis in Kolbermoor um 70 Prozent gestiegen – von 0,70 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2005 bis 1,19 Euro ab 2026. Von 2005 bis einschließlich 2008 lag der Wasserpreis konstant bei 0,70 Euro, in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 dann bei 0,83 Euro pro Kubikmeter. Von 2015 bis einschließlich 2018 blieb der Wasserpreis in Kolbermoor dann mit 0,99 Euro nochmals knapp unter einem Euro, ehe von 2019 bis einschließlich 2021 genau 1,00 Euro pro Kubikmeter Wasser bezahlt werden musste. 2022 wurden für Verbraucher dann 1,10 Euro fällig, in den Folgejahren bis heute dann 1,19 Euro.
Bei sogenannten Verbundzählern, die in der Regel bei stark schwankenden Durchflussmengen zum Einsatz kommen und vor allem in Gewerbebetrieben oder größeren Mehrfamilienhäusern zu finden sind, fällt die Grundgebühr bei Zählern mit einem Durchfluss von 25 Kubikmetern von bislang 226,20 Euro auf dann 110,60 Euro im Jahr. Hingegen steigen die Grundgebühren für Zähler mit einem Durchfluss von 63 Kubikmetern (bislang 277,00, Euro, ab 1. Januar 2026 dann 278,80 Euro) und mit einem Durchfluss von 100 Kubikmetern Wasser in der Stunde (bislang 388,10 Euro, ab 1. Januar 2026 dann 442,60 Euro) an.
Der Stadtrat stimmte letztlich geschlossen für die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Diese wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten.