Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Erneute Befragung wegen „Ungereimtheiten“

Mädchen (13) gewürgt? Sexueller Übergriff? Tat fand in Kolbermoor laut Kripo „so nicht statt“

Im Bereich des Skateparks in Kolbermoor kam es am Montag (20. Januar) zu einem sexuellen Übergriff auf eine 13-Jährige.
+
Im Bereich des Skateparks in Kolbermoor kam es am Montag (20. Januar) angeblich zu einem Vorfall mit einer 13-Jährigen.

Mund zugehalten, gewürgt, sexuelle Handlungen? Nach ersten eigenen Angaben ist ein 13-jähriges Mädchen in Kolbermoor Opfer einer schweren Straftat geworden. Doch nun ergaben sich „Ungereimtheiten“. Welche Spur die Polizei jetzt verfolgt und wie man sich vor solchen Gefahren schützen kann.

Kolbermoor – Die Ermittlungen im Fall eines 13 Jahre alten Mädchens, das ihren anfänglichen Angaben zufolge am Montagnachmittag, 20. Januar, in Kolbermoor Opfer eines Sexualstraftäters geworden sei, laufen auf Hochtouren. Demnach hatte sich ein bislang unbekannter Mann zwischen 15 und 17 Uhr zu dem Mädchen auf eine Bank gesetzt, ihr den Mund zugehalten, sie gewürgt und an ihr sexuelle Handlungen durchgeführt. Doch nun ergaben Ermittlungen der Kriminalpolizei Rosenheim, dass die Tat so nicht stattgefunden hat, wie es das Mädchen ursprünglich geschildert hatte. Welche Hintergründe sind zu dem Vorfall bisher noch bekannt und gibt es womöglich Zeugen?

Einige Tage nach dem Vorfall, an einem kühlen Vormittag, ist es ruhig in der Gegend rund um die Straße „Am Waldrand“. Vereinzelt marschieren Spaziergänger vorbei, ein älterer Mann führt seinen Hund an der Leine. Hier hatte sich das Mädchen am Montag am Sportplatz nahe des Skateparks aufgehalten, wie die Polizei mitteilte. Von einer „steinernen Bank“ ist die Rede, auf der sie gesessen haben soll. Unklar ist, ob es womöglich eine der Sitzgelegenheiten direkt bei der Skateanlage war.

Bislang ein Hinweis eingegangen

Auf die Bank hatte sich nach ersten Angaben des vermeintlichen Opfers aus dem Landkreis Rosenheim ein unbekannter Mann zu ihr gesetzt. Nach seinen Taten sei der Täter in Richtung Straße geflohen, von dort aus in unbekannte Richtung, so das Mädchen bei ihrer ersten Befragung. Die Kriminalpolizei Rosenheim hatte daraufhin die Ermittlungen übernommen und bat dabei auch um Hinweise aus der Bevölkerung. Auf OVB-Nachfrage teilte Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, am Freitagvormittag (24. Januar) mit, dass bislang ein Hinweis eingegangen sei, der derzeit überprüft werde. „Konkrete Erkenntnisse zur Identität des Täters gibt es bislang nicht“, hieß es zunächst.

Entlang der Straße „Am Waldrand“ in Kolbermoor ist an diesem Vormittag nicht viel los.

Die Polizei war zunächst davon ausgegangen, dass die 13-Jährige zur Tatzeit alleine auf der Bank gesessen habe, bis sich ein Unbekannter zu ihr begab. „Im unmittelbaren Umfeld befanden sich keine weiteren Personen.“ Das Mädchen wurde leicht verletzt, hieß es seitens der Polizei. Auch wurden rechtsmedizinische Untersuchungen durchgeführt, die laut Sonntag bei solchen Delikten stets notwendiger Bestandteil der Ermittlungen „zur prozessfesten Klärung des Tatgeschehens“ seien.

Sexualdelikt geschah „nicht wie geschildert“

Doch im Laufe des Tages änderte sich die Kenntnislage. Denn wie die Polizei später, am Freitagnachmittag, bekanntgab, „geschah das Sexualdelikt nicht wie von der 13-Jährigen geschildert“. Nachdem sich in dem Fall für die Kriminalpolizei Ungereimtheiten ergeben hatten, wurde die 13-Jährige am Freitag erneut befragt. Dabei habe sie den Beamten gegenüber eingeräumt, dass sie nicht von einem Unbekannten gepackt, gewürgt und sexuell missbraucht wurde.

„Nach derzeitigen Erkenntnissen kam es an dem Tag (Montag, 20. Januar) zu einem gewollten Treffen mit einem jungen, ihr bekannten Mann. Inwieweit hierbei strafbare Handlungen stattfanden, ist jetzt Gegenstand der weiteren Untersuchungen“, heißt es in einer neuen Polizeimeldung. Damit sind der ursprüngliche Zeugenaufruf und die Täterbeschreibung hinfällig.

Wie kann man Gefahrensituationen meiden?

Nichtsdestotrotz gibt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd gegenüber dem OVB generell diverse Verhaltensempfehlungen, um erst gar nicht in eine solch prekäre Lage zu kommen. Potenzielle Opfer sollten dabei stets ihre Umgebung aufmerksam wahrnehmen und auf ihr Bauchgefühl hören. „Es warnt Sie instinktiv vor bedrohlichen Situationen“, so der polizeiliche Ratschlag. Des Weiteren sollte man Abstand halten, sich so früh wie möglich von bedrohlichen Situationen entfernen und dafür auch einen Umweg in Kauf nehmen, um an einen sicheren Ort zu gelange. „Siezen Sie die provozierende Person. Damit signalisieren Sie Außenstehenden, dass es sich um keine private Streitigkeit handelt“, sagt Sonntag. In einer Notsituation sollte man zudem frühestmöglich die Polizei über die 110 zur Hilfe rufen.

Außerdem sollten verbale Provokationen und eine körperliche Konfrontation möglichst vermieden werden. „Wird eine Situation aber tatsächlich bedrohlich, machen Sie andere auf sich aufmerksam: laut schreien, eventuell einen Taschenalarm oder eine Trillerpfeife benutzen, Menschen in der Nähe direkt ansprechen und um Hilfe bitten! Wenn möglich, rennen Sie immer in Richtung belebter Orte oder anderer Menschen“, rät Sonntag. Und wenn das alles nichts hilft, komme nur noch eine körperliche Gegenwehr in Betracht.

Hilfsangebote für Betroffene

Es gibt bundesweit zahlreiche Hilfsangebote für Betroffene. Dazu gehören beispielsweise:

- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ - Tel: 116 016

- Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“ - Tel. 0800 111 0550

- Kinder und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ - Tel: 116 111

- Bundesweites Notfalltelefon zur Verhinderung von Übergriffen - Tel: 0800 70 222 40

- Hilfetelefon bei sexualisierter Gewalt - Tel: 0800 22 55 530

- Hilfestelle bei sexuellem Missbrauch (www.kein-kind-alleine-lassen.de)

- Psychologische Soforthilfe - Tel: 0800 000 9554

Auch mögliche Zeugen animiert die Polizei grundsätzlich zur Zivilcourage. Dabei sollte man sich jedoch nicht selbst in Gefahr bringen, die Polizei rufen, andere Anwesenden um Mithilfe bitten, sich Tätermerkmale einprägen und sich um das Opfer kümmern. Eltern gibt Sonntag generell mit auf den Weg, die Kinder durch das eigene Wissen zu schützen. „Informieren Sie sich über Fakten und Risiken – Unkenntnis begünstigt Missbrauch.“ So sollte man offen mit den Kindern umgehen und Missbrauch nicht zum Tabuthema machen. Damit helfe man Opfern, sich anzuvertrauen, erklärt der Polizeisprecher. Denn Kinder könnte man auch durch Aufmerksamkeit schützen, da es oftmals Signale für Missbrauch gebe. So sollte man den Aussagen von Kindern auf jeden Fall vertrauen, handeln und Anzeige erstatten.

Kommentare