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Zahlen vom Grenzübergang Kiefersfelden

Unerlaubte Einreisen in die Region: Wie viele und woher die Menschen kommen – und wer trotzdem bleiben darf

Am Grenzübergang in Kiefersfelden konnten die Beamten der Rosenheimer Bundespolizei zahlreiche illegale Einreisen verhindern.
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Am Grenzübergang in Kiefersfelden konnten die Beamten der Rosenheimer Bundespolizei zahlreiche illegale Einreisen verhindern.

Die Kontrollen an der Grenze zu Österreich tragen dazu bei, illegale Einwanderung zu verhindern. Das zeigen die Zahlen der Bundespolizei. Warum manche Menschen zurückgewiesen werden und manche nicht und woher die meisten kommen, im Überblick.

Rosenheim Seit dem 16. September wird an den deutschen Landesgrenzen wieder genauer hingeschaut. Wer einreisen möchte, muss mit Staus und längeren Wartezeiten rechnen. „Wir stärken durch konkretes Handeln die innere Sicherheit und setzen unseren harten Kurs gegen die irreguläre Migration fort. Diese Linie verfolgen wir weiter“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser Mitte September diesen Schritt.

Unerlaubte Einreisen: 50 bis 60 Prozent werden zurückgewiesen

In Bayern hat sich damit allerdings nichts geändert. Hier sind die Grenzkontrollen schon seit 2015 an der Tagesordnung. Dass dadurch zahlreiche illegale Einreisen verhindert wurden, zeigen die offiziellen Zahlen. In ganz Bayern wurden von Januar bis August insgesamt 13.205 unerlaubte Einreisen angezeigt, wie die Bundespolizeidirektion München mitteilt. Rund 17,15 Prozent dieser Fälle wurden in der Region, genauer am Grenzübergang zwischen Kiefersfelden und Kufstein, registriert. Von den dort illegal eingereisten Personen wurden 1262 Personen zurückgewiesen.

Im August waren es sogar über 19 Prozent der bayernweiten Fälle, die am Grenzübergang bei Kiefersfelden festgestellt wurden. Konkret: Von den 1745 festgestellten Fällen im August, wurden 337 unerlaubte Einreisen von der Bundespolizeiinspektion Rosenheim erfasst. 194 Personen wurden in diesem Monat zurückgewiesen. „Im Durchschnitt weist die Bundespolizeiinspektion Rosenheim derzeit rund 50 bis 60 Prozent der Personen zurück, die die erforderlichen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen“, erklärt eine Sprecherin auf OVB-Anfrage. Hauptherkunftsländer der illegal eingereisten Personen sind Syrien, Türkei und die Ukraine.

Zahl in der Region gestiegen

Was auch auffällt: Bayernweit sind die Zahlen der illegalen Einreisen im Vergleich zum Vorjahr bisher in den meisten Monaten rückläufig. In Rosenheim sieht es anders aus. Hier stieg die Zahl der unerlaubt eingereisten Personen um 236 an, was einem Plus von 11,64 Prozent entspricht.

Die bayernweiten Zahlen und die Zahlen der Bundespolizeiinspektion Rosenheim.

Doch wie wird letztlich entschieden, ob Personen zurückgewiesen werden, oder nicht? „Die nicht zurückgewiesenen Personen haben in der Regel bei einer grenzpolizeilichen Befragung mittels Dolmetscher ein Schutzersuchen gestellt“, erklärt die Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Rosenheim. „Wird gegenüber der Bundespolizei ein Schutzersuchen vorgebracht, wird die Person gemäß Asylgesetz erkennungsdienstlich behandelt und anschließend grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.“ Eine erkennungsdienstliche Behandlung bedeutet, dass die personenbezogenen und biometrischen Daten, also beispielsweise Name, Wohnort, Alter, Größe, Gewicht, erfasst werden. Geprüft wird der Fall dann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Was ist ein „Schutzersuchen“?

Ein Schutzersuchen bedeutet, dass eine Person offiziell um Schutz vor Verfolgung, Gewalt oder anderen Bedrohungen bittet. Oft handelt es sich dabei um Menschen, die ihre Heimat aufgrund von Krieg, politischer Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen verlassen mussten. Ein solches Ersuchen kann in Form eines Asylantrags gestellt werden, bei dem die Person um Anerkennung als Flüchtling bittet.

Der Prozess des Schutzersuchens ist oft komplex und erfordert eine gründliche Prüfung des individuellen Falls durch die zuständigen Behörden. Diese prüfen, ob die Person tatsächlich schutzbedürftig ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Schutzstatus erfüllt sind. Während dieses Verfahrens erhalten die Antragsteller in der Regel grundlegende Unterstützung, wie Unterkunft und medizinische Versorgung, bis über ihr Ersuchen entschieden wird.

Anders ist das Vorgehen bei unbegleiteten Minderjährigen. Diese werden „aus Gründen der Jugendfürsorge“ nicht in die Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet, sondern direkt in die Obhut des Jugendamtes übergeben. Zurückgewiesen werden Personen dann, wenn sich bei der grenzpolizeilichen Befragung herausstellt, dass es nicht um Schutz oder Asyl geht.

65 Schleuser am Grenzübergang Kiefersfelden festgenommen

Auch Schleuser sind den Behörden durch die Kontrollen ins Netz gegangen. Von Januar bis August konnte die Bundespolizeiinspektion Rosenheim 65 Schleuser festnehmen – 16 davon im August.

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