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Gemeinde stellt Kriterien auf

„Wollen keinen Münchner Luxus-Friedhof”: Wer darf auf dem Oberaudorfer Heimfeld bauen?

Wer darf auf das Heimfeld an der Bad-Trißl-Straße? Bürgermister Dr. MAtthias Bernhardt und der Gemeinderat haben nun die Vergabekriterien festgelegt.
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Wer darf auf das Heimfeld an der Bad-Trißl-Straße? Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt und der Gemeinderat haben nun die Vergabekriterien festgelegt.

Das Heimfeld ist eines der größten Projekte in Oberaudorf. Zahlreiche Wohnhäuser sollen an der Bad-Trißl-Straße entstehen. Aber wer darf überhaupt auf das große Grundstück? Bei den Vergabekriterien der Gemeinde wird schnell klar, wer voraussichtlich keine Chance hat. 

Oberaudorf – Zwei Reihenhäuser, acht Einzelhäuser, sechs Doppelhaushälften, vier Mehrfamilienhäuser sowie ein Wohnhof – all das soll in den kommenden Jahren am Oberaudorfer Heimfeld entstehen. An dem Gelände des ehemaligen Hallenbads wird von der Gemeinde seit mittlerweile rund dreieinhalb Jahren geplant und gearbeitet. Jetzt gibt es einen Kriterienkatalog, der bestimmen soll, wer auf dem Grundstück bauen darf. Die Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sollen an private Eigentümer verkauft werden. „Die Mehrfamilienhäuser sollen im Eigentum der Gemeinde bleiben und den preisreduzierten Wohnraum fördern”, sagt Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt.  

Neuer Wohnraum im Gebiet „Am Heimfeld“ (siehe roter Kreis): In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellten fünf Architekturbüros ihre Pläne vor.


Bei einem Blick auf die Kriterien wird schnell klar, welche Käufer die Gemeinde gerne hätte. „Es darf kein Münchner Luxus-Friedhof werden”, fasst es Gemeinderat Michael Mermigkas (Grüne) zusammen. Statt eines Zweitwohnsitzes für Wohlhabende sollen Einheimische bevorzugt werden, die sich dort ihren Traum vom Eigenheim erfüllen. 

Punktesystem für Bewerber

Dafür hat das Gremium ein Punktesystem erstellt. Grundvoraussetzung dafür: Der Bewerber muss seit fünf Jahren seinen Hauptwohnsitz in Oberaudorf haben oder zumindest so lange in der Gemeinde gearbeitet haben. Anschließend spielen verschiedene Faktoren wie die Dauer des Wohnsitzes, Anzahl der Kinder, Engagement im Rettungs- oder Hilfsdienst sowie Vereinsmitgliedschaften eine Rolle. Anhand der Gesamtpunktzahl wird ein Ranking aller Bewerber erstellt.

Die Punktevergabe für das Heimfeld

- Mindestens seit fünf Jahren in Oberaudorf mit Hauptwohnsitz wohnhaft (15 Punkte pro Antragsteller)

- Oberaudorf war mindestens fünf zusammenhängende Jahre Hauptwohnsitz (zehn Punkte pro Antragsteller)

- Oberaudorf ist seit mindestens fünf Jahren Arbeitsort oder Betriebsstätte (zehn Punkte pro Antragsteller)

- Darüber hinaus in der Gemeinde über längeren Zeitraum wohnhaft (ein Punkt pro Jahr und Antragsteller, maximal zusammen 20 Punkte)

- Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt (erstes Kind zehn Punkte, jedes weitere Kind fünf Punkte)

- Aktiv im Rettungs- oder Hilfsdienst einer anerkannten Organisation (Pro Antragsteller zehn Punkte)

- In der Vorstandschaft eines örtlichen Vereins (pro Antragsteller fünf Punkte)

- Aktive Mitgliedschaft in einem Ortsverein oder einer örtlich anerkannten Institution (pro Antragsteller ein Punkt pro Jahr, maximal zusammen 10 Punkte)

Für längere Diskussionen im Gremium sorgte ein mögliches Ausschlusskriterium wegen Wohneigentums. „Wir wollen eigentlich niemandem ein Grundstück verkaufen, der schon genug Fläche besitzt“, erklärt Bernhardt. Daher war zunächst jeder, der bereits ein Baugrundstück besitzt, von der Vergabe ausgeschlossen. 

Diskussion um Ausschluss von Bewerbern

„Das ist mir zu hart”, meint Stephan Bruhn (FWO). Schließlich müsse man beachten, dass die Grundstücke zum vollen Marktpreis verkauft werden. „Da muss der Käufer mindestens 700.000 Euro mitbringen und bekommt dann vielleicht nicht einmal eine Chance”, sagt Bruhn. 

Auch Hannes Rechenauer (CSU) befürchtet, dass über das geplante System ohnehin nicht alle Grundstücke verkauft werden können. „Wir sollten daher nicht gleich jemanden ausschließen, der eine kleine Wohnung besitzt und sich jetzt vergrößern möchte”, meint er. Daher beschloss der Gemeinderat, den Umfang des Eigentums nur als ergänzendes Kriterium nach der Punktevergabe zu berücksichtigen. 

Wer genügend Punkte gesammelt hat, muss abschließend noch ein paar Vertragsbedingungen erfüllen. „Es besteht eine Bauverpflichtung, das Gebäude innerhalb von fünf Jahren fertigzustellen und zu beziehen“, sagt Bernhardt. Zudem muss der Hauptsitz in Oberaudorf angemeldet werden und ein Finanzierungsnachweis über das Grundstück vorliegen. 


Bis die Punkte vergeben werden, wird es laut Oberaudorfer Geschäftsleiter Florian Seebacher allerdings noch ein wenig dauern. „Die Erschließungsarbeiten werden gerade wieder aufgenommen und vermutlich im Spätsommer abgeschlossen.“ Anschließend werden die Grundstücke bewertet und die Bewerbung wird öffentlich ausgeschrieben. Dann wird sich zeigen, wie viel Interesse am Heimfeld wirklich besteht. 

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