Stadtverwaltung informiert
Jahreswechsel in Wasserburg: Wo das Böllern verboten ist
Böllerverbot in der Wasserburger Altstadt: Zu gefährlich sind Feuerwerkskörper in der historischen Mitte mit ihren alten Gebäuden. Wo das Verbot gilt und was zu beachten ist: Die Stadt informiert.
Wasserburg– In der Wasserburger Altstadt gilt auch heuer zum Jahreswechsel ein Böllerverbot. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. An Silvester (31. Dezember) und an Neujahr (1. Januar) ist in der Altstadt verboten, „Böller“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung) abzubrennen. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke, so die Stadt.
Unabhängig davon bestehe ein gesetzliches Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen, damit gibt es in Wasserburg weitere Bereiche, wo es an Silvester nicht knallen darf.
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Verbote drohen Bußgelder, teilt die Stadt weiter mit. Grundsätzlich sei der Einsatz von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene und frei verkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf, betont die Verwaltung.
Nach dem Abbrennen auf öffentlichem Grund müssen Verpackungen und übriggebliebene Reste von Feuerwerkskörpern entsorgt werden. Das Liegenlassen von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, warnt die Stadt. Pyrotechnik enthalte Kunststoffe und chemische Verbindungen. Die Reste von Feuerwerkskörpern, insbesondere auch sogenannte Feuerwerksbatterien, seien Restmüll und dürften wegen der problematischen Verbrennungsrückstände nicht in die Altpapiertonne geworfen werden. „Die Stadt Wasserburg bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein sorgsames und rücksichtvolles Miteinander“, so ein Appell aus dem Rathaus.
