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„Was mich freut, was mich ärgert“

„In den Urlaub fahren oder Straße reparieren?“ – Ramerberger ärgert sich über Wege-Abstufung

Über die Gemeindeverbindungsstraße „B15-Mittersendling“ kommt Anton Wenisch bisher immer zu seinem Bienenhaus. „Das soll auch so bleiben“, wünscht sich der Ramerberger.
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Über die Gemeindeverbindungsstraße „B15-Mittersendling“ kommt Anton Wenisch bisher immer zu seinem Bienenhaus. „Das soll auch so bleiben“, wünscht sich der Ramerberger.

Der Streit um die Straße „B15-Mittersendling“ bei Ramerberg geht weiter. Sie muss abgestuft werden, fordert das Landratsamt. Warum Anlieger Anton Wenisch protestiert.

Ramerberg – Anton Wenisch ist Imker und Eigentümer der Flurnummer 1102 in Ramerberg. Sein Grundstück erreicht er über die Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 –Mittelsendling“. Diese soll nun zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft werden. Lediglich die ersten 55 Meter nach der B 15 dürften als ausgebauter Feld- und Waldweg geführt werden. Laut Landratsamt Rosenheim ist die Abstufung der restlichen Strecke aufgrund des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) unumgänglich. Für Anton Wenisch bedeutet das jedoch in mehrfacher Hinsicht jede Menge Ärger.

Anton Wenisch bei seinen Bienen, die er auf seinem Grundstück an der Gemeindeverbindungsstraße „B15-Mittersendling“ das ganze Jahr über betreut.

Als leidenschaftlicher Imker hat sich der Ramerberger am Mittersendlinger Weg auf sein Grundstück vor vier Jahren ein Bienenhaus gebaut – nachdem es 2018 genehmigt worden war. Das ganze Jahr über betreut er seine summenden Insekten, auch im Winter brauchen sie Futter. „Beim Bau des Bienenhauses konnte ich nicht davon ausgehen, dass die Straßenbaulast zu Ungunsten der Anlieger geändert wird“, erklärt Wenisch und weiter: „Einen Winterdienst auf dieser Strecke kann ich nicht leisten.“

Das müsste er allerdings, wenn die Straße demnächst tatsächlich abgestuft würde. Dann ginge die Straßenbaulast auf alle beteiligten Anwohner gemeinsam über. Das heißt: Die Anlieger müssten dann den nicht ausgebauten Feld- und Waldweg instand halten. Im Ramerberger Gemeinderat fand diese Lösung bisher keine Mehrheit. Das Landratsamt betonte gegenüber der Kommune: „Sollte der Gemeinderat dieser Verpflichtung (der Abstufung, Anm. der Redaktion) nicht innerhalb von drei Monaten nachkommen, wird das Landratsamt Rosenheim die Aufhebung der Beschlüsse sowie die Beschlussfassung zur Umstufung anstelle der Gemeinde vornehmen (Ersatzvornahme).“ Das heißt: Auch wenn der Gemeinderat es anders sieht, die übergeordnete Behörde wird über den Kopf von Ramerberg hinweg handeln.

Das Landratsamt ist der Meinung: „Die Beteiligten haben sich über Art und Umfang ihrer Beteiligung zu einigen (Artikel 54 Absatz 1 Bayeriches Straßen- und Wegegesetz). Da ein öffentlicher Feld- und Waldweg jedoch vorrangig der Bewirtschaftung der angrenzenden Feld- und Waldgrundstücke dient, sind die Anforderungen an den baulichen Zustand relativ gering, da er lediglich mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahrbar sein muss.“

„Andere Verkehrsteilnehmer können den Feld- und Waldweg zwar ebenfalls benutzen, müssen seinen Zustand aber so hinnehmen, wie er ist und ihr Fahrverhalten darauf abstellen“, schreibt Christine Müller vom Rosenheimer Landratsamt in ihrer Antwort auf einen Beschwerdebrief von Anton Wenisch. Ihr Schlusssatz lautet: „Im Ergebnis kommen daher auf die Beteiligten keine großen Belastungen zu.“

Das sieht Wenisch allerdings ganz anders. Er fürchtet, dass der Weg nach einer Abstufung nur noch mit schweren Fahrzeugen zu befahren sein könnte. Oder er müsse teuer hergerichtet werden. „Dann kann ich mir doch künftig überlegen, ob ich in den Urlaub fahren will, oder den Weg herrichten“, glaubt er und erklärt weiter: „Ich habe nämlich keinen Traktor, um mein Bienenhaus zu erreichen.“

Gemeinde Söchtenau baut Geh- und Radwege aus

Doch es gibt noch einen weiteren Grund, warum Wenisch die Wegeabstufung absolut nicht verstehen kann. Seit 22 Jahren arbeitet er als Bauamtsleiter in der Gemeinde Söchtenau. „Dort wurde im Gemeinderat erst kürzlich beschlossen, fast eine Million Euro für bessere Geh- und Radwege zu investieren“, berichtet er, „mit Zuschüssen vom Staat.“ Die Gemeindeverbindungsstraße in Ramerberg sei in seinen Augen ebenfalls ein sehr wichtiger Radweg. „Viele fahren hier entlang zum Inndamm oder auch zum Rotter Ausee, weiß Wenisch aus Erfahrung. Das sollte man seiner Meinung nach unterstützen und nicht abwürgen durch eine Wegeabstufung, findet er.

Zudem würde die drohende Wegeabstufung für ihn persönlich eine Wertminderung für sein Freizeitgrundstück bedeuten. „Sollte ich das mal verkaufen wollen, dann muss ich dazu sagen, dass es nur eine Zufahrt gibt, um die sich der Eigentümer selbst kümmern muss“, gibt Wenisch zu bedenken. Er fürchtet, dass dieser Hinweis manchen Käufer verschrecken könnte.

Das Landratsamt vertritt die Gesetzeslage

Für das Landratsamt hingegen zählt bei der Wegeabstufung allein die Gesetzeslage. So erläutert das Antwortschreiben aus dem Landratsamt an Anton Wenisch: „Die Gemeinden sind als zuständige Straßenbaubehörden verpflichtet, alle öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, oder ist eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingestuft, sind die Gemeinden nach Artikel 7 Absatz 1 BayStrWG verpflichtet, sie in die entsprechende Straßenklasse nach Artikel 3 BayStrWG umzustufen. Bei der Entscheidung über die Umstufung steht den Gemeinden kein Ermessensspielraum zu.“

Ferner heißt es in dem Brief aus dem Landratsamt: „Soweit eine Straße als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft ist, ist die Gemeinde Trägerin der Straßenbaulast und damit für einen der Straßenklasse entsprechenden Straßenunterhalt und die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Dies hat nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde. Eine nicht der tatsächlichen Verkehrsbedeutung entsprechende ‚zu hohe‘ Einstufung wider spricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.“

Dazu erklärt das Landratsamt weiter: „Die Gemeinde erhält für die Gesamtlänge ihrer Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen jährlich Straßenunterhaltungspauschalen nach Artikel 13b Absatz 1 im Finanzausgleichsgesetz (FAG). Auch aus diesem Grund ist die Gemeinde verpflichtet, die Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung einzustufen, da die Gemeinde ansonsten einen Teil der Straßenunterhaltungspauschalen zu Unrecht erhält. Aus diesen Gründen sieht sich das Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsicht verpflichtet, in allen Fällen, in denen es von unrichtigen Einstufungen Kenntnis erlangt, diese zu überprüfen und gegebenenfalls auf eine Umstufung hinzuwirken.“

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