Prozess am Amtsgericht Rosenheim
Horror-Stall von Rimsting: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim gegen den Landwirt
Horrorstall von Rimsting: Im März begann in Rosenheim der Prozess gegen den Landwirt aus Rimsting. Am Donnerstag (25. April) ist nun am Amtsgericht Rosenheim das Urteil gefallen.
Update vom 25. April (14:00 Uhr) - Urteil ist verkündet
Das Urteil am Amtsgericht Rosenheim ist gefallen: Es lautet zwei Jahre auf Bewährung für den Rimstinger Landwirt. Ausführliche Informationen zum Prozess und dem Tag der Urteilsverkündung folgen!
Ursprungsmeldung:
Rosenheim/Rimsting – Beim Veterinäramt Rosenheim ging ein Hinweis der Polizei ein. Doch, was die Mitarbeiter des Amts dann vor Ort zu Gesicht bekamen, darauf war wohl niemand vorbereitet. „Das hab ich so noch nicht gesehen“, sagte ein Amtstierarzt, der am Amtsgericht Rosenheim aussagte. 33 tote Tiere lagen in verschiedenen Stadien der Verwesung im Stall. Um die verbliebenden, noch lebendigen Tiere zu retten, organisierte das Veterinäramt mit Hilfe von Feuerwehr, THW und Katastrophenschutz den Transport in einen Notstall im Landkreis Landsberg.
Der Landwirt, unter dessen Verantwortung der verwahrloste Stall stand, muss sich seit dem 18. März vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Vorgeworfen wird ihm die Tötung und die quälerische Misshandlung von Tieren, jeweils durch Unterlassen. Die Verteidigung sieht die Ursache dafür in der gesundheitlichen und mentalen Überlastung des Landwirts. Auch unter finanziellen Sorgen soll der Angeklagte gelitten haben.