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Gemeinderat widersetzt sich Landratsamt

Haftung bei den Anliegern? Straßen-Streit erhitzt Gemüter in Ramerberg

Der Weg von der B15 nach Mittelsendling ist zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Lediglich die ersten 55 Meter (unten im Bild) seien asphaltiert und dienen der Erschließung zweier Anwesen, sie dürfen weiter als ausgebauter Feld- und Waldweg gelten, so das Landratsamt.
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Der Weg von der B15 nach Mittelsendling ist zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Lediglich die ersten 55 Meter (unten im Bild) seien asphaltiert und dienen der Erschließung zweier Anwesen, sie dürfen weiter als ausgebauter Feld- und Waldweg gelten, so das Landratsamt.

Das Landratsamt fordert von der Gemeinde Ramerberg zum wiederholten Mal eine Abstufung dreier ehemaliger Gemeindeverbindungsstraßen. Das ist den meisten Gemeinderäten jedoch ein Dorn im Auge – egal, was das Gesetz sagt. Welche Probleme jetzt drohen.

Ramerberg – Das Landratsamt fordert von der Gemeinde Ramerberg eine Umstufung dreier ehemaliger Gemeindeverbindungsstraßen. Sie sollen zum großen Teil zu nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen herabgestuft werden (siehe Infokasten). Das ist den meisten Gemeinderäten jedoch ein Dorn im Auge. Im Falle einer Abstufung würden die Straßenbaulast nämlich von der Gemeinde auf die Anlieger übergehen und darin sahen in der jüngsten Gemeinderatssitzung einige Gemeinderäte großes Potenzial für jede Menge Ärger.

Sophia Schuster von den Unabhängigen Wählern Ramerberg (UWR) fragte noch einmal nach: „Alle Pflichten liegen also bei den Anliegern, aber die Öffentlichkeit kann die Wege benutzen. Wie sieht es da mit der Haftung aus?“ Maximilian Brockhoff, Geschäftsstellenleiter der VG Rott, erklärte: „Bei einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg liegt die Straßenbaulast beim Anlieger und nicht mehr bei der Gemeinde. Jeder darf diesen Weg nutzen. Er muss so hergerichtet sein, dass er mit einem Bulldog befahrbar ist, mehr nicht. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, liegt die Haftung bei den Anliegern.“

Die Wege sind verloren

Darin sah die Gemeinderätin eine Gefahr: Sie fürchtet, dass die Wege künftig nicht mehr gut in Schuss gehalten würden. „Wenn die Gemeinde die Wege nicht mehr pflegt, sind sie verloren. Die Anlieger werden nicht so viel Geld ausgeben wollen und mit einem Bulldog komme ich doch überall durch, da kann ich dann zu Fuß schon lange nicht mehr gehen“, mahnte sie.

Rupert Riedl (UWR) reagierte ungehalten auf die Abstufungsaufforderung durch das Landratsamt. „Nachdem die Straßen frequentiert sind, sollen sie auch in öffentlicher Hand bleiben. Wenn das Landratsamt das anders will, dann soll es das selbst machen“, argumentierte er.

Fabian Tretter (UWR) wollte wissen, warum das Landratsamt ausgerechnet jetzt mit der Aufforderung zur Abstufung komme. Die Beschlüsse, um die es dabei geht, seien doch schon 2017 im Gemeinderat gefallen. „Und jetzt auf einmal pressiert’s?“, wollte er wissen.

Brockhoff erinnerte, dass das Landratsamt bereits 2021 bei einem Ortstermin auf die ausstehende Aufhebung der besagten Beschlüsse hingewiesen hatte. Nun würde die Behörde auf Vollzug der Umstufungen drängen. „Das ist alles ganz klar gesetzmäßig geregelt, wann eine Verbindung, eine Gemeindestraße, ein ausgebauter oder ein nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg ist“, betonte Brockhoff noch einmal. Das Landratsamt wache im Grunde nur darüber, dass die Gemeinden rechtskonform handeln.

Petra Hölzle von der Neuen Ramerberger Liste/Freie Wählergemeinschaft (NRL/ FWG) nannte zwei Argumente: Zum einen sei der Gemeinderat verpflichtet, Beschlüsse zu fassen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen und zum anderen habe Ramerberg so viele öffentlich gewidmete Wege, dass es ihrer Meinung nach Sinn mache, diese einmal im Gesamten zu betrachten und zu überlegen, wie die Gemeinde sie künftig nutzen könne. „Wir könnten an dieser Stelle doch mal Initiative ergreifen und was Positives schaffen“, regte sie an.

„Es sind 34 Wege“, ergänzte Jürgen Zott (UWR) die Worte seiner Vorrednerin. Er war außerdem der Meinung, dass die Straßenbaulast nicht den Anliegern überlassen werden sollte. „Bis zum jetzigen Tag war alles in Ordnung, wenn das Landratsamt über unsere Köpfe entscheiden will, dann sollen sie es tun. Ich stelle mich voll und ganz hinter die Anlieger und stimme einer Abstufung nicht zu“, machte er deutlich.

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Magnus Steinmüller (UWR) stimmte ihm zu: „Von uns aus sehen wir einen Sinn dahinter, dass es so bleibt, wie es ist, das haben wir doch schon mal beschlossen.“

Bernd Stawiarski (NRL/FWG) machte auf Paragraf 54 im Bayerischen Straßen- und Wegenetz, aufmerksam. „Dort steht unter anderem: ‚Träger der Straßenbaulast für nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte). Die Gemeinde kann durch Satzung auch nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege in ihre Baulast überführen‘“, zitierte Stawiarski.

Brockhoff erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass eine solche Satzung für das gesamte Gemeindegebiet gelten würde. Einzellösungen seien da nicht vorgesehen. Außerdem sei, so betonte er noch einmal, das Privatrechtliche bei der angemahnten Abstufung nur zweitrangig und für die rechtliche Betrachtung nicht relevant..

Darauf wurde im Gremium rege diskutiert, ob man die Vor- und Nachteile so einer Satzung durch einen Anwalt oder die Verwaltung prüfen lassen sollte, aber am Ende wurde darüber nicht abgestimmt.

Maximilian Jaroljmek (NRL/FWG) fasste noch einmal zusammen: „Das Dilemma ist doch, dass wir eigentlich nichts ändern wollen, aber nicht rechtskonform wären, wenn wir der Aufforderung des Landratsamtes nicht nachkommen.“

Die Ergebnisse der drei Abstimmungen

Am Ende wurden alle drei vom Landratsamt geforderten Umstufungen abgelehnt. Die einzelnen Abstimmungsergebnisse lauteten zum Alte-Stadt-Weg: Fünf (NRL/FWG) zu acht Stimmen (UWR und Florian Baumann (NRL/FWG); zum Weg Brandstett-Eich: sechs (NRL) zu sieben (UWR) Stimmen und zum Weg B15-Mittelsendling: drei (Konrad Fuchs, Petra Hölzle, Andreas Ullmann, alle NRL/FWG) gegen zehn Stimmen von NRL/FWG und UWR.

Die Forderung des Landratsamts

Das Landratsamt stellt klare Forderungen an die Gemeinde Ramerberg: Mit Schreiben vom 05.10. 2021 an Herrn Ersten Bürgermeister Reithmeier baten wir die Gemeinde Ramerberg ein weiteres Mal, die gefassten Beschlüsse vom 11.04.2017 aufzuheben und die erforderliche Umstufung der Wege Brandstett - Eich, B15 - Mittelsendling und des Alte-Stadt-Weges zu ausgebauten beziehungsweise nicht ausgebauten feld- und Waldwegen entsprechend dem jeweiligen Ausbauzustand zu beschließen. Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands und um Vorlage der Beschlüsse beziehungsweise entsprechender Beschlussfassung bis spätestens 30.11.2022. Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass das Landratsamt bei rechtswidriger Beschlussfassung beziehungsweise Untätigkeit der Gemeinde rechtsaufsichtlich tätig werden und eine förmliche Beanstandung nach Art. 112 GO beziehungsweise eine Ersatzvornahme nach Art. 113 GO vornehmen kann.

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