Gemeinde folgt der Anordnung des Landratsamtes
„Drops ist gelutscht“ beim Obersendlinger Weg in Ramerberg: Rechtswidrige Beschlüsse aufgehoben
Deutliche Worte vom Landratsamt: Die Verfügung über die Einziehung des Obersendlinger Wegs und die dazugehörigen Beschlüsse des Ramerberger Gemeinderates sind rechtswidrig und die Gemeinde wird verpflichtet, Beschlüsse und Einziehungsverfügung aufzuheben.
Ramerberg – Nachdem sich das Gremium noch vor zwei Monaten in seiner Sitzung mit sechs zu fünf Stimmen gegen die Meinung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes gestellt hatte, herrschte nun einhellige Zustimmung. Lediglich Magnus Steinmüller (UWR) wollte sich dem Beschluss nicht anschließen. Er stimmte dagegen, Beschlüsse und Einziehung aufzuheben. Bei ihm seien noch zu viele Fragen an das Landratsamt unbeantwortet geblieben, erklärte er seine Haltung im Gemeinderat. Eine Zurückstellung des Tagesordnungspunktes wäre ihm lieber gewesen.
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Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR) hingegen, erklärte, dass das Landratsamt festgestellt habe, die damaligen Entscheidungen seien rechtswidrig erfolgt. „Wir haben uns auf unseren Anwalt verlassen, der uns damals beraten hat, und jetzt wollen wir mit dem Landratsamt nicht streiten,“ kündigte er an.
Konrad Fuchs (NRL/FWG) wunderte sich über den Sinneswandel des Bürgermeisters, der vor zwei Monaten noch gegen die Aufhebung der Einziehung gestimmt hatte.
Reithmeier erwiderte, die Gemeinde habe mit dem Weg künftig keine Arbeit: „Der Weg bleibt, wie er ist, wir müssen uns um nichts kümmern, wir sind für nichts verantwortlich und jeder darf drübergehen. Für die Ansprüche der Fußgänger sind wir als Gemeinde nicht zuständig.“
Fabian Tretter (UWR), ebenfalls in der März-Sitzung noch Verfechter des Kurses contra Landratsamt, meinte in der aktuellen Sitzung: „Der Drops ist gelutscht. Bis jetzt hat es nichts gekostet, eine Klage gegen das Landratsamt würde teuer, die Gemeinde hat keine Straßenbaulast, also können wir die Forderung des Landratsamtes auch jetzt erfüllen.“
Max Jaroljmek (NRL/FWG) schloss sich an: „Wir sollten die Baustelle jetzt zumachen.“ Rupert Riedl (UWR) ergänzte: „Wir haben jetzt acht oder neun Jahre rumgemacht und Klientelpolitik für vier Leute zugelassen, jetzt muss Schluss ein.“
Gemeinde ist in keiner Pflicht
Maximilian Brockhoff machte abschließend deutlich: „Die Gemeinde ist bezüglich des Weges in keiner Pflicht. Niemand kann fordern, trockenen Fußes über den Weg zu kommen. Er muss als Feld- und Waldweg passierbar sein, aber Pfützen müssen nicht aufgekiest werden.“