Amtsgericht in Rosenheim
Rosenheimerin (24) gewürgt: Diese Strafe erhält ihr Partner - Weiterer Prozess steht bevor
Weil ein 28-Jähriger die Zurückweisungen seiner Partnerin nicht akzeptieren will, wird er gewalttätig. Das Amtsgericht hat nun ein Urteil gesprochen - und es wird nicht das letzte in diesem Fall gewesen sein.
Rosenheim – Eine offenbar sehr wechselhafte Beziehung pflegte ein 28-jähriger Münchner mit einer 24-jährigen Rosenheimerin aus Rumänien, wie vergangene Woche ein Prozess vor dem Amtsgericht Rosenheim zeigte. Seit Anfang September 2022 waren die beiden ein Paar. Nach zwei Monaten wollte sie sich nach einem Streit wieder von ihm trennen. Doch der 28-Jährige wollte das nicht akzeptieren. Zunächst bombardierte er sie laut Anklage mit Drohungen und üblen Nachreden im Internet. Tags darauf stand er wieder bei ihr vor der Türe.
Die Mutter ließ den jungen Mann nichts ahnend ein. Im Zimmer des Mädchens entwickelte sich erneut ein Streit, der so sehr eskalierte, dass er sie würgte und gegen die Wand stieß. Davon alarmiert kam die Mutter dazu, die ihn aus der Wohnung verwies. Dem kam er dann auch unverzüglich nach.
28-Jährige ließ sich erweichen
Auf Anraten ihres Vaters erstattete die 28-Jährige noch am selben Tag Anzeige wegen Bedrohung und Körperverletzung. Nachdem er ihr am Telefon jedoch vorgejammert hatte, dass er, wenn sie darauf beharren würde, ins Gefängnis müsse, ließ sie sich erweichen und nahm bei der Polizei die Anzeige gegen ihn zurück.
Das nutzte ihm jedoch nichts mehr. Die Staatsanwaltschaft hielt die Anklage wegen des öffentlichen Interesses aufrecht. Immerhin hatte der junge Mann bereits mehrere einschlägige Vorstrafen, befand sich deshalb auch unter offener Bewährung und auch die Rückfallgeschwindigkeit war enorm.
Zudem hatte ihn das Gericht im Jahr zuvor aus gutem Grund den Besuch eines Anti-Aggressions-Trainings auferlegt – das er allerdings nicht besucht hatte. Daran war seiner Aussage nach die Corona-Pandemie schuld.
Dass er die Ex-Freundin per WhatsApp bedroht hatte, räumte der Angeklagte vor Gericht noch ein. Nicht aber die Tätlichkeiten gegen die junge Frau. Das Tatopfer schilderte den Tatablauf vor Gericht aber sehr präzise und glaubwürdig.
Verwirrend wurde die Geschichte, als sich herausstellte, dass das Paar nach dem gewalttätigen Vorfall wieder zusammenfand. Zunächst floh die Frau den Belästigungen des 28-Jährigen in ihre Heimat nach Rumänien. Dorthin folgte er ihr aber, was die 24-Jährige offenbar derart beeindruckte, dass aus den beiden wieder ein Paar wurde.
Still wurde es im Gerichtssaal als bekannt wurde, dass sich aus dem nun folgenden Zusammensein eine neue Anklage entwickelte, die demnächst vor Gericht kommen wird. Der unbelehrbare junge Mann hatte die Frau im April dieses Jahres in seine Wohnung gesperrt und körperlich überwältigt. Nur mit einer List gelang es ihr, aus der Wohnung zu fliehen. Daraus folgte eine Anzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung, die noch vor Gericht verhandelt wird.
Schilderungen des Tatopfers glaubhaft
Vor Gericht bestritt der 28-Jährige vergangene Woche, das Tatopfer überhaupt berührt zu haben. Davon blieb aber die Staatsanwältin unbeeindruckt. Zu glaubhaft waren die Schilderung des Tatopfers. Zehn Monate Gefängnis seien eine angemessene Strafe für das Fehlverhalten des Angeklagten, so die Staatsanwältin. Angesichts der Vorstrafen, der offenen Bewährung und der hohen Rückfallgeschwindigkeit sei es undenkbar, hier nochmals eine Bewährung auszusprechen.
Der Verteidiger Ömer Sahinci verwies auf Differenzen in den angegebenen Daten und unterstellte dem Tatopfer wegen einer angeblichen Borderline-Störung Erinnerungsirrtümer. Wegen der eingestandenen Bedrohung im Internet beantragte er eine Geldstrafe. Was die Körperverletzungen anginge, so der Verteidiger, sei ein Freispruch angemessen.
Die Vorsitzende Strafrichterin Dr. Huber stimmte im Urteil inhaltlich der Staatsanwaltschaft zu. Acht Monate Gefängnis, ohne die Möglichkeit einer Bewährung, lautete ihr Urteilsspruch. Zudem ist zu erwarten, dass die Bewährung in dem vorher ergangenen Urteil widerrufen wird. Auch bei dem noch ausstehenden Verfahren droht dem Angeklagten noch eine zusätzliche Haftzeit.
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