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Prozess gegen Dealer am Amtsgericht

Kokain in Rosenheim über Snapchat gekauft: So lief Deal von zwei Brüdern ab - das blüht ihnen nun

Weil sie über die sozialen Medien Kokain kaufen, um diese auch weiterzuverkaufen, mussten sich zwei Brüder vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten.
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Weil sie über die sozialen Medien Kokain kaufen, um diese auch weiterzuverkaufen, mussten sich zwei Brüder vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten.

Zwei Brüder aus dem Raum Rosenheim mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie mit einer ordentlichen Menge Kokain und Ecstasy erwischt wurden – nicht zum ersten Mal. Wie die beiden geschnappt wurde und mit welcher kuriosen Begründung sich der Ältere vor der Strafe drücken wollte.

Rosenheim – Seit einem nicht näher bekannten Zeitraum handelte ein Brüderpaar – 22 und 26 Jahre alt – in Raum Rosenheim mit Drogen, vor allem mit Kokain. Nun musste sich das Duo vor dem Schöffengericht Rosenheim wegen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Kein unbekanntes Terrain für die Brüder, denn beide sind schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Der 26-Jährige hat bereits zehn Vorbestrafung wegen ähnlicher Delikte. Der 22-jährige Bruder wurde bereits vier Mal wegen Betäubungsmittelvergehen und Körperverletzungen verurteilt.

Drogenkauf in Rosenheim für 9000 Euro

Im aktuellen Fall wurde ihnen zur Last gelegt, am 6. März an einem nicht näher bekannten Ort in Rosenheim über einen Snapchat-Account 200 Gramm Kokain zum Grammpreis von 45 Euro für insgesamt 9000 Euro erworben zu haben. Das Rauschgift soll zum überwiegenden Teil zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen sein. Bei der Festnahme einen Tag später konnten noch 144,23 Gramm Kokain und neun Ecstasy Tabletten sichergestellt werden. Das restliche Kokain soll bereits für 100 Euro pro Gramm weiterverkauft worden sein.

Staatsanwältin Bichlmair ging davon aus, dass die Brüder einen gemeinschaftlichen Tatplan hatten. Demnach war der 22-Jährige für die Beschaffung und der 26-Jährige für den Vertrieb und alles andere zuständig. Das Brüderpaar bestritt den Tatvorwurf jedoch. Der Jüngere räumte ein, 200 Gramm Kokain erworben und teilweise weiterverkauft zu haben. Er behauptete, die Kontrolle über seinen Konsum verloren und täglich ein bis vier Gramm Kokain konsumiert zu haben – auch direkt vor der Verhaftung.

Ältere wurde den Jüngeren beschützen

Der 26-Jährige behauptete, bei einem Besuch beim Bruder bemerkt zu haben, dass der es mit den Drogen übertreibe. Er habe den Beutel mit Kokain gesehen und an sich genommen, um zu vermeiden, dass sein Bruder eine Überdosis zu sich nehme. Anschließend habe er die Wohnung verlassen, um sich mit Freunden zu treffen und mit dem Hund Gassi zu gehen. Bei einer Kontrolle habe die Polizei das Rauschgift dann bei ihm aufgefunden, doch mit einem Handel habe er nichts am Hut.

Laut dem polizeilichen Sachbearbeiter war ein Hinweis eingegangen, dass der jüngere Bruder mit Kokain und Marihuana handle. Eine zivile Streife habe daraufhin dessen Wohnung überprüft. Dabei beobachteten die Beamten zufällig, wie der ältere Bruder mit Freunden vorfuhr, für einige Minuten im Wohnhaus verschwand, anschließend wieder in den Wagen stieg und wegfuhr. Die Streifenbeamten entschieden, das Fahrzeug zu verfolgen und zu kontrollieren. Der 26-Jährige habe versucht zu flüchten und dabei zwei Beutel mit Kokain weggeworfen. Ein weiterer Beutel sei im Wagen sichergestellt worden, sagte der Polizeibeamte vor Gericht.

Immer wieder Drogenkonsum der Brüder

In der Wohnung des 22-Jährigen seien dann große Tüten mit Restanhaftungen aufgefunden worden. Die Handyauswertung habe zudem den Erwerb des Kokains und Chats mit möglichen Kunden betätigt. Ein Haargutachten bescheinigte beiden Angeklagten den gewohnheitsmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln im überdurchschnittlichen Bereich. Auf die Frage des Gerichts, wie das finanziert werde, machten die beiden erwerbslosen Angeklagten keine Angaben.

Der medizinische Gutachter schloss bei beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit aus. Es seien auch wieder ähnliche Straftaten zu erwarten. Mit entsprechender Motivation könne die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für eine Therapiedauer von acht bis neun Monaten durchaus Erfolgsaussichten haben, sagte der Facharzt. Der 26-Jährige schloss eine Unterbringung für sich jedoch aus. Er wollte lieber in eine private Einrichtung, weil er schon einmal eine Therapie im Maßregelvollzug abgebrochen habe.

Gefängnis und Therapie

Die Staatsanwältin sah den Tatvorwurf bestätigt. Sie fand die Einlassungen der beiden Angeklagten, die sich seit 8. März in Untersuchungshaft befinden, widersprüchlich und unglaubhaft und forderte drei Jahre und zehn Monate Haft für den 26-Jährigen und drei Jahre Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für seinen jüngeren Bruder.

Verteidiger Wolfgang Müller sah den Tatnachweis für ein gemeinsames Handeln im Fall des Älteren nicht erbracht. Sein Mandant habe das Kokain lediglich aus Fürsorge gegenüber seinem kleinen Bruder an sich genommen und es nur kurz besessen. Deshalb handle es sich nur um den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Eine Bewährungsstrafe von neun Monaten sei angemessen. Diese wolle sein Mandant nützen, um sich in einer privaten Therapieeinrichtung seiner Sucht zu stellen.

Verteidiger bestreiten gemeinsamen Tatplan

„Es hat keinen gemeinsamen Tatplan gegeben“, betonte auch Andreas Leicher, Verteidiger des 22-Jährigen. Das Kokain habe sein Mandant überwiegend zum Eigenkonsum und nur teilweise zum Verkauf erworben. Er sei Therapie bereit und er habe schon einmal eine Bewährungsstrafe durchgestanden, deshalb plädierte der Verteidiger für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Das Schöffengericht blieb mit Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten nur knapp unter der Forderung der Anklagevertretung. Zudem wurde für den 22-jährigen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Beide Angeklagten müssen einen Wertersatz in Höhe von 5000 Euro leisten. Es gebe keine Zweifel am gemeinsamen Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Beim Strafmaß habe es nur Abstufungen gegeben, weil der 22-Jährige weniger Vorbestrafungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung von Richterin Isabella Hubert.

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