Strafprozess am Amtsgericht Rosenheim
Tatort Riedering: Frau (43) nutzt ihre Bankkonten für Geldwäsche und Betrug
Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine hat eine 43-jährige Frau aus Kiew nach Riedering vertrieben. Jetzt musste sie sich wegen Geldwäsche und Betrug vor Gericht verantworten.
Riedering – Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine überfallen. Im März 2022 floh eine 43-jährige Ukrainerin vor dem Krieg aus Kiew und fand in Riedering Zuflucht. Zwar hatte sie in der Heimat Betriebswirtschaft studiert. Aufgrund der Sprachbarriere konnte sie in Deutschland aber nicht in ihrem Beruf arbeiten. So bezieht sie seit Juni 2022 Bürgergeld und verdient sich als Küchenhilfe ein kleines Einkommen dazu.
5000 Euro Belohnung locken
Möglicherweise war ihr das nicht genug. Und möglicherweise mag es eine Verlockung für sie gewesen sein, als ein Landsmann ein Bank-Konto brauchte, mit dem er angeblich Kryptowährung in handelsübliche Euro tauschen wollte. Er soll ihr erklärt haben, so erklärte die Ukrainerin vor dem Amtsgericht Rosenheim, dass sie lediglich die auf ihrem Konto eingehenden Beträge an ihn weiterleiten müsse. Sein Angebot: Sobald eine Überweisungssumme von 100.000 Euro erreicht sei, bekäme sie ein Honorar von fünf Prozent. Das wären dann immerhin 5.000 Euro gewesen.
Gesagt, getan. Ab Anfang Juli 2022 gingen auf ihrem Konto fortlaufend Beträge zwischen 100 und 700 Euro ein. Sie hielt sich an die Vereinbarung und überwies die Gelder umgehend an ihren Landsmann weiter. Der Rosenheimer Sparkasse fiel das auf: Sie erklärte der Beschuldigten, dass die auffälligen Überweisungen den Verdacht der illegalen Geldwäsche nahelegen. Ihr Konto wurde gesperrt. Gegen die Ukrainerin wurde ein Vermögensarrest verhängt.
Online-Kunden um ihr Geld gebracht
Das hatte zur Folge, dass zumindest die letzten Überweisungen rückgängig gemacht werden konnten. Die Gelder, so stellte sich bei den Ermittlungen heraus, kamen ausschließlich von Warenbetrugs-Geschäften. Das waren beispielsweise Geschäfte, bei denen Betrüger Waren bei ebay anboten, das Geld auf das Konto der Angeklagten überweisen ließen und die Kunden um die gar nicht vorhandenen Waren prellten.
Drei Konten in zwei Jahren
Doch die Ukrainerin ließ sich von der Kontosperrung nicht beeindrucken. Sie eröffnete umgehend ein neues Konto – diesmal bei der Postbank, um mit der Überweisungspraxis fortfahren zu können. Als auch dieses Konto der Bank verdächtig erschien und gesperrt wurde, wechselte sie zur DKB-Bank, bis im März 2023 auch dieser Zahlungsverkehr von der Bank eingestellt wurde.
Sparkasse, Postbank, DKB-Bank. Dreimal wurde der Ukrainerin klargemacht, dass Betrug und Geldwäsche in Deutschland strafbar sind. Ausreden wie Unbedarftheit oder Naivität hätte der 43-Jährigen also niemand mehr abgenommen. Darüber hinaus hatte sie – im Hinblick auf die erwartete Provision – über alle Überweisungsvorgänge fein säuberlich Buch geführt. So konnte die Polizei einen doppelten Tatnachweis führen.
Einfältig oder unbedarft?
Der Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baumgärtl hatte die Angeklagte davon überzeugt, dass ihr eine Unbedarfheit oder Einfalt niemand glauben werde. Er bat deshalb um ein Rechtsgespräch, das ihm Staatsanwalt und die Richterin Dr. Stefanie Oberländer auch zubilligten.
Dabei überzeugte er die Verfahrensbeteiligten, dass seine Mandantin zumindest beim ersten Mal zu gutgläubig gewesen sei. Er kündigte ein umfassendes Geständnis an. So konnte man sich auf eine Verständigung einigen, zumal die Angeklagte noch keinerlei Profit aus ihrem Vergehen ziehen konnte und nicht vorbestraft war.
14 Monate auf Bewährung
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von 18 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Rechtsanwalt Baumgärtl hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für ausreichend. Für seine Mandantin sei bereits die Verurteilung eine Warnung.
Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von 14 Monaten, setzte diese zur Bewährung aus und forderte eine Geldbuße von 1000 Euro, welche die Verurteilte in 20 Monatsraten abzuzahlen hat.