Verhandlung vor dem Amtsgericht Rosenheim
Wut über Laufpass der Ex: Mann (20) geht verbal auf neuen Freund und dessen Familie los
Trennungen vom Partner können hart sein. Ein 20-Jähriger aus Rosenheim schlug dabei allerdings über die Stränge. Vor Wut über den Laufpass beleidigte und bedrohte der Schüler den neuen Freund der Ex-Freundin und dessen Familie. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten – mit Folgen.
Rosenheim – Als der 20-jährige Angeklagte von seiner 26-jährigen Freundin im Februar 2023 den Laufpass bekam, wurde der Schüler damit nicht fertig. Und nachdem es einige kleinere Beschuldigungen gegen den 20-Jährigen gab, eskalierte die Situation am 8. März 2023 richtig. Der 20-Jährige beleidigte den neuen Freund seiner Ex-Freundin nicht nur auf Instagram, sondern drohte ihm und dessen Großvater, bei dem er wohnte, mit Schlägen. So blieb der Staatsanwaltschaft keine andere Wahl als dies zur Anklage zu bringen.
Weiteres Vergehen des Mannes im Straßenverkehr
Dazu kam, dass er sich am 7. Oktober 2022 einer Unfallflucht schuldig gemacht hatte. Er war mit seinem Leichtroller in der Oberwöhrstraße auf einen anhaltenden Pkw aufgefahren und hatte sich anschließend davongemacht, ohne seine Kontaktdaten zu hinterlassen. Allerdings hatte sich der Geschädigte das Kennzeichen des 20-Jährigen gemerkt, sodass man ihn ausfindig machen konnte. Warum er geflohen war, konnte nicht mehr zweifelsfrei geklärt werden. Genauso wenig, ob er möglicherweise ohne ausreichende Fahrberechtigung unterwegs war. Auch, weil der Roller zwischenzeitig wohl verkauft worden war.
Der Vorsitzende Richter des Jugendgerichtes empfahl dem Angeklagten dringend, in der Sache geständig zu sein, weil dies seinen Strafrahmen durchaus mildern würde. In der Sache war dieser dann auch teilweise geständig. Allerdings sei er vom Bruder der Ex-Freundin ebenfalls unflätig beleidigt worden, was ihn zu diesem Verhalten getrieben habe. In seinem Erziehungsregister fanden sich bereits drei Einträge, darunter eine Körperverletzung.
Anwendung des Jugendstrafrechts
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe brachte zum Ausdruck, dass es sich bei dem Angeklagten wegen der Brüche in dessen Lebenslauf durchaus um eklatante Reifeverzögerungen handle. Das führe dazu, dass bei dem jungen Mann noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen müsse. Sie empfahl dem Angeklagten sich ein Anti-Aggressions-Training aufzuerlegen, auch ein Sozialtraining „Waldprojekt“ könne den Angeklagten positiv beeinflussen. Sollte sich das Gericht zu einem Arrest entschließen, so lege sie das in das Ermessen des Gerichtes.
Der Staatsanwalt vermisste bei dem Angeklagten eine erkennbare Reue über dessen Verhalten. Aber auch er stimmte zu, diesen nach dem Jugendstrafrecht zu bestrafen. Zwei Wochen Dauerarrest, ein Anti-Aggressionskurs, und wegen der Unfallflucht müsse eine Sperre der Fahrerlaubnis von einem Jahr kommen. Der Angeklagte – der anwaltlich nicht vertreten war – wollte sich zu einem möglichen Urteil und den Vorfällen nicht mehr äußern.
Wochenend-Arrest und Anti-Aggressions-Training
Der Jugendrichter Bernd Magiera urteilte letztendlich nach Jugendrecht. Zunächst sprach er eine ernste Verwarnung aus. „Sie sind noch kein Erwachsener. Sie dümpeln tatsächlich noch ziellos vor sich hin“, sagte Magiera. Ein Wochenend-Arrest soll dem 20-Jährigen nun klarmachen, wohin sein Verhalten führen könne, wenn er sich nicht ändere. Dazu sollen ihm das Anti-Aggressions-Training und auch das „Waldprojekt“ sozial akzeptables Verhalten nahebringen. Ebenso dürfe er zwei Monate kein motorisiertes Fahrzeug führen.