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„Das kam mir suspekt vor“

Petitions-Ausschuss hat entschieden: So geht es mit der Flüchtlings-Unterkunft in Rott weiter

Sepp Lausch, der Sprecher des Petitionsausschusses hat das Ergebnis des Gremiums zur Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete in Rott mitgeteilt.
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Sepp Lausch, der Sprecher des Petitionsausschusses hat das Ergebnis des Gremiums zur Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete in Rott mitgeteilt.

Es kommt Bewegung in die Pläne zur Flüchtlings-Unterkunft in Rott: Der Petitions-Ausschuss hat über die Einwände der Bürger-Initiative „Rott rot(t)iert“ entschieden.

Rott/München – Ein Meilenstein ist in der Debatte um die große Erstaufnahme-Einrichtung „Am Eckfeld“ in Rott genommen: Der Petitions-Ausschuss des Bayerischen Landtages hat über die Bedenken der Bürgerinitiative (BI) „Rott rot(t)iert“ entschieden. Der Ausschuss erkennt die Petition, die die BI eingereicht hat, an, wie der Sprecher des Gremiums, Sepp Lausch, auf Anfrage mitteilt. Das Anliegen werde nun mit dem Code „80/3 Material mit Text und Protokoll“ an das Bayerische Innenministerium weitergegeben.

Der Petitions-Ausschuss fordert darin auch ein zweites Schadstoff-Gutachten zur Quecksilber-Belastung an. Lausch betont, dass das Gremium den mehrmals angeforderten Mietvertrag zwischen dem Landratsamt und dem Besitzer der Industriehalle „Am Eckfeld“ nie erhalten habe. „Das kam mir suspekt vor“, sagt er. Der Ausschuss empfehle dem Landratsamt zudem, das Kompromiss-Angebot der Kommunen Rott und Bruckmühl, jeweils maximal 180 Geflüchtete aufzunehmen, zu akzeptieren, so der Sprecher.

Erfolg für „Rott rot(t)iert“

„Für uns ist das auf jeden Fall ein Erfolg“, freut sich Heike Bachert von „Rott rot(t)iert“, die die Petition eingereicht hat. „Unser Anliegen wurde als einziges unter allen Petitionen mit dem Thema Flüchtlingsunterkünfte nicht abgeschmettert, sondern anerkannt“, sagt sie. „Unsere Sorgen sind gehört worden und wir machen weiter.“ Besonders von dem Konzept der „Modellregion Rosenheim“ sei der Ausschuss begeistert gewesen, so die Petentin. Günther Hein von der BI war bei der Sitzung in München ebenfalls zugegen. Er ergänzt, dass ein Mitglied des Gremiums die Baupläne des Landratsamtes sogar für „nicht genehmigungsfähig“ halte. Auch Rotts Bürgermeister Daniel Wendrock ist erfreut über das Ergebnis. Er begrüße, dass der Ausschuss dem Landratsamt nahelege, sich auf den Kompromiss-Vorschlag mit der Gemeinde einzulassen. „Wir sind offen für Gespräche“, sagt der Rathauschef.

Die Bürgerinitiative „Rott rot(t)iert“ steht vor dem Sitzungsaal des Petitionsausschusses. Mit dabei ist Petentin Heike Bachert (mitte mit Schal) und Rotts Bürgermeister Daniel Wendrock (rechts außen).

Die Anerkennung des Petitions-Ausschusses ist nur ein weiterer Schritt von bereits vielen. Im Oktober 2023 hatte der Bürgermeister erfahren, dass das Landratsamt Rosenheim im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ eine Sammelunterkunft für bis zu 500 Geflüchtete plane. Sowohl die Kommune als auch die BI, die sich daraufhin gegründet hatte, waren und sind der Meinung: Das könne die kleine Gemeinde nicht stemmen.

Gründe für Petition

Die Gründe dafür seien vielfältig. Auch wenn die Anzahl der Geflüchteten für die Erstaufnahme-Einrichtung vom Landratsamt und der Regierung von Oberbayern von 500 auf 300 korrigiert wurde, steht für die Gegner des Vorhabens weiterhin fest: Das Wasser- und Abwassersystem sei ausgelastet. Sollte die Sammelunterkunft kommen, könne das höchst verschuldete Rott das geplante Neubaugebiet nicht verwirklichen. Zudem ist die BI überzeugt, dass sich die ehemalige Gewerbehalle als Unterkunft nicht eigne. Für die Personen sei zu wenig Platz. Zudem bestehe eine Quecksilber-Belastung, kritisierte die BI.

Landrat Otto Lederer verteidigte das Vorhaben immer wieder damit, die Turnhallen in Raubling und Bruckmühl, die derzeit als Erstaufnahmeeinrichtung herhalten müssen, wieder für den Sportunterricht und für Vereine frei zu bekommen. Außerdem gibt es laut Lederer sonst keine möglichen Immobilien oder Grundstücke, an denen diese große Unterkunft entstehen kann.

Petition eingereicht

Im März reichte „Rott rot(t)iert“ dann die Petition mit all ihren Argumenten beim Ausschuss des Bayerischen Landtags ein. Nach mehreren Sitzungen und einem Vor-Ort-Termin kamen die Mitglieder nun zu dem Entschluss, dass die Einwände der BI berechtigt sind. Eine Entscheidung, ob die Sammelunterkunft in Rott entsteht, ist damit aber noch nicht getroffen. Wie das Bayerische Innenministerium, das Landratsamt und die Kommune weiter vorgehen, bleibt also abzuwarten.

So entscheidet der Petitions-Ausschuss

Der Ausschuss des Bayerischen Landtages hat über die Petition der Bürgerinitiative „Rott rot(t)iert“ entschieden. Bei der Beschlussfindung stehe dem Petitions-Ausschuss eine Palette von Codes zur Verfügung, aus denen eine Bewertung abgeleitet werden könne, erklärt Sepp Lausch, Mitglied und Sprecher des Gremiums.

Ein Beispiel: Bekomme die Entscheidung im Beschwerdeausschuss die Nummer 80/4 heiße das: Die Eingabe sei erledigt, also als unbegründet bewertet worden.

80/3 ist eine Zahlenkombi, die sich noch abstufen lässt, erläutert der Experte. „80/3 Beschwerde berechtigt“, laute das schärfste Urteil, das das zuständige Ministerium fällen könne. Das bedeute, das Bayerische Innenministerium müsse „noch einmal ran und neu bewerten“. „80/3 Material mit Text und Protokoll“ – wie im Fall Rott – sei das „zweitschärfste Schwert“, das dem Ausschuss zur Verfügung stehe.

Zuletzt bleibe noch die „Kenntnisnahme“: Das bedeute, dass der Ausschuss das Anliegen der Petition anerkenne und die Thematik dem Ministerium zur nochmaligen Bearbeitung vorschlage, so Lausch. In den Protokollen der Beschlüsse komme es außerdem auf die Formulierungen an. Aus ihnen lasse sich viel darüber ablesen, wie es nun weitergehe.

80/2: Dieser Code bedeute zudem, dass die Angelegenheit an die nächsthöhere Instanz, den Bundestag, verwiesen werde.

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