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Kein Verständnis für Verhalten des Landratsamts

Flüchtlings-Container auf Gut Spreng? Widerstand aus Riedering – Bahnt sich nächste Klage an?

Auf einem Plakat steht „Containerdorf - Nein!“ (oben) Die einstige Klinik auf Gut Spreng (unten).
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Auf Gut Spreng soll kein Containerdorf entstehen. Der Nutzung der einstigen Klinik (unten) als Flüchtlingsunterkunft stimmte der Gemeinderat zu.

Aus der alten Klinik auf Gut Spreng soll eine Flüchtlingsunterkunft werden. Dem hat der Riederinger Gemeinderat zugestimmt. Nun aber auch noch ein riesiger Containerbau für 100 Geflüchtete?

Riedering – Das Gut Spreng verändert sich: Erst war es ein Sondergebiet Klinik, jetzt soll es zum Sondergebiet für Flüchtlinge werden. Nachdem der Riederinger Gemeinderat im Mai der Umnutzung der einstigen Klinik in eine Flüchtlingsunterkunft für 50 bis 55 Menschen das gemeindliche Einvernehmen gab, wird um die zweite Unterkunft gestritten: ein Containerbau für weitere 100 Flüchtlinge.

Bauausschuss lehnte Pläne schon im Juni ab

Der Bauausschuss hatte sich in seiner Juni-Sitzung bereits dagegen ausgesprochen. Nun folgte auch das eindeutige Votum des Gemeinderates: „Nein.“ Es sei „sehr euphemistisch,“ so hieß es, hier von zwei „Wohnpavillons“ zu sprechen. Schließlich gehe es um zwei Wohncontainer mit einer Größe von 30 mal 14 Metern und einer Höhe von zehn Metern. Kurzum: Drei Etagen für Geflüchtete.

Die Historie der Klinik auf Gut Spreng

Gut Spreng nahe der Gemeindegrenze von Riedering und Rohrdorf (bei Lauterbach) diente Professor Karl Heinrich Julius Hackethal (1921-1997) jahrelang als Klinik. 1981 bis 1988 leitete er eine private Krebsklinik am Chiemsee, 1989 gründete er eine eigene Klinik für Ganzheitsmedizin und ausgewählte Chirurgie auf dem Gut Spreng in Riedering.

2017 wurde der Mietvertrag mit der Klinik Silema durch die Familie Hackethal aufgelöst. Inzwischen ist die Familie nicht mehr Eigentümerin von Gut Spreng.

Bauamtsleiterin Birgit Steinbacher erläuterte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates, dass besagtes Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Klinik Gut Spreng“ aus dem Jahr 1991 liegt. Die beantragte Errichtung von zwei Wohnpavillons als Flüchtlingsunterkunft widerspreche den Festsetzungen „Sondergebiet Klinik“ des Bebauungsplanes, wäre also bauplanungsrechtlich eigentlich nicht zulässig.

Baugesetz mit erster Flüchtlingswelle geändert

Allerdings wurde das Baugesetzbuch schon im November 2014 mit dem „Flüchtlingsunterbringungsmaßnahmengesetz“ geändert. Seitdem räumt „der Paragraph 246 Absatz 12 Ziffer 1 die Möglichkeit ein, für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes abzuweichen.“ Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Zudem, so schreibt das Gesetz vor, muss „die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar“ sein. Die genannte Frist von drei Jahren könne bei Vorliegen der dort genannten Befreiungsvoraussetzungen um weitere drei Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030, erläuterte Steinbacher.

Landratsamt droht, das Einvernehmen zu ersetzen

Aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Rosenheim sei das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Gemeinde wurde deshalb aufgefordert, das Bauvorhaben ein weiteres Mal im zuständigen Gremium zu behandeln, da ansonsten beabsichtigt sei, das verweigerte Einvernehmen zu ersetzen.

Von zwei Wohnpavillons zu sprechen, sei angesichts der Dimensionen „eine irritierende Bezeichnung“, betonte die Bauamtsleiterin. Auch die Mitglieder des Bauausschusses hätten sich in der Juni-Sitzung ähnlich geäußert: Je Etage sind – bis auf das Erdgeschoss – zehn Zimmercontainer, drei Aufenthaltscontainer und vier Sanitärcontainer vorgesehen.

Kein Einlenken seitens der Behörde

Das insgesamt dreistöckige Ensemble von Containern solle jeweils mit einem landschaftsuntypischen Pultdach ohne Dachüberstand versehen werden. „Der Bauherr hat bisher weder in gestalterischer Hinsicht – also beispielsweise Satteldach mit Dachüberstand anstelle eines Pultdaches ohne Dachüberstand oder nur zwei statt drei Etagen – ein Entgegenkommen signalisiert noch anderweitig versucht, der Gemeinde entgegenzukommen“, informierte Steinbacher.

Speziell wegen der Ausmaße der beiden Wohncontainerblöcke, der Lage im landschaftlich sehr reizvollen, ja fast schon idyllisch gelegenen Außenbereich und der hohen Anzahl an vorgesehenen Wohnplätzen sollte das Vorhaben nochmals überdacht werden.

Kein Verständnis für Verhalten des Landratsamtes

Die Bauamtsleiterin erinnerte an einen Beschluss des Gemeinderates vom Mai. Dieser hatte mit großer Mehrheit einer Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes von Gut Spreng für eine Flüchtlingsunterkunft zugestimmt. In der jüngsten Sitzung aber zeigte der Gemeinderat wenig Verständnis für das Vorgehen des Landratsamtes. Sebastian Hamberger (WGS) fand das Pultdach der Container „seltsam“. Einen Rundpavillon für den Waldkindergarten lehne das Amt ab, Container mit Pultdach hingegen würden befürwortet.

Auch Michael Richter (FWGR) wollte sich mit einem solchen Vorhaben – „so weit abgelegen“ – nicht anfreunden. Josef Bergmann (Bürgerwahlgemeinschaft Neukirchen) sah das ähnlich: „Da ist Niemandsland. Ein Irrsinn. Und das nur wegen der Belegungszahlen.“

Kritik an „Wahnsinns-Dimensionen“

Dominikus Summerer (CSU) meinte, dass man nichts gegen Flüchtlinge habe. Aber es gelte, diese anständig zu integrieren. Mit weniger Geflüchteten sei das eher zu bewerkstelligen. Er habe auf Kompromissbereitschaft gesetzt. Er fragte, ob man nicht ein Zeichen setzen solle, so wie die Rotter das getan hätten.

Christine Banjai (FWGR) kritisierte die „Wahnsinns-Dimensionen.“ Zudem zweifelte sie an, dass das Vorhaben nur bis 2030 gehen solle: „Ich lache mich tot.“ Andreas Hirzinger (CSU) erkundigte sich, ob damit die Grenze erreicht sei oder ob irgendwann noch mehr Geflüchtete kämen? Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) verwies auf den Paragraph 246 und die Verlängerungsoption bis 2030. Danach komme es auf den Eigentümer an.

Dem Beschlussvorschlag, dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Wohnpavillons zur Unterbringung von Asylbewerbern auf Gut Spreng das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern, folgte der gesamte Gemeinderat. Mit 19:0 wurde der Antrag abgelehnt. Nach der Ankündigung des Landratsamtes muss nun damit gerechnet werden, dass die Behörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die Genehmigung erteilt.

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