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Finanzprüfung in Breitbrunn abgeschlossen: Ein Ergebnis und 27 Hinweise

Die Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn hat eine umfassende Finanzprüfung durchlaufen, die eine geordnete Finanzlage und klare Verwaltungsprozesse bescheinigt.
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Die Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn hat eine umfassende Finanzprüfung durchlaufen

Die Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn wurden geprüft. Diese Verbesserungsvorschläge gibt es.

Breitbrunn – „Eine geordnete Finanzlage“ und klar organisierte Verwaltungsprozesse bescheinigten die Prüfer der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rosenheim der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Breitbrunn. Zuletzt waren die Prüfer 2014 in der Geschäftsstelle in Breitbrunn. Im vergangenen Jahr kamen sie erneut: An 23 abrechnungsfähigen Tagen wurde alles aus den Jahren 2015 bis 2022 geprüft, berichtete Geschäftsleiter Thomas Wagner.

„Nicht immer konsequent beachtet“

27 Punkte seien im Abschlussbericht ausgemacht worden. Einige davon seien inzwischen geheilt beziehungsweise überholt. Andere wiederum wie beispielsweise der Nachtrag hinsichtlich der Lage und Größe der Grundstücke von Kinderhaus und Schule im Bestandsverzeichnis machten eine redaktionelle Ergänzung erforderlich. Kurze Formalien, die die Gemeinschaftsräte ohne weitere Nachfragen einstimmig abnickten. Bei anderen Anmerkungen der Prüfer jedoch gab es Redebedarf. Die regionale Streuung der Anbieter gelte es zu beachten.

Ebenso wurden „bei der Wahl des Vergabeverfahrens … die jeweils maßgeblichen Wertgrenzen nicht immer konsequent beachtet“, heißt es im Prüfbericht. Was Georg Anderl (Bürgerliste Gstadt) kritisierte. Es sollten doch eher die lokalen Betreiber gefördert werden, „wir sorgen ja auch für Gewerbesteuer.“

VG-Vorsitzender Anton Baumgartner gab Georg Anderl recht, aber betonte außerdem, dass man eben künftig über die Landkreisgrenzen hinaus Angebote einholen müsse. Und was die Vergabe-Wertgrenzen betreffe, so hätten sich diese zum Jahresbeginn 2025 inzwischen nach oben verschoben.

Ein weiterer Punkt der Prüfer betraf die Dienstreisen: Hier sei zwischen Dienstreisen und Reisen zum Zweck der Aus- und Fortbildung zu unterscheiden. Für Letztere gilt eine reduzierte Auslagenerstattung, die nicht durchgängig angewandt wurde. Künftig werde man diese Kosten entsprechend der gesetzlichen Regelung erstatten. Zugleich soll die Verwaltung ermächtigt werden, „nach Einzelfallprüfung in besonderen Fällen (insbesondere, wenn das pflichtgemäße Interesse des Bediensteten an der Fortbildung durch ein ausschließliches oder nahezu ausschließliches dienstliches Interesse überlagert wird) eine Erstattung in voller Höhe wie bei Dienstreisen auch bei Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung zu gewähren.“ Ein Beschlussvorschlag, der einstimmige Zustimmung fand. Ebenso, dass Beschäftigte, die mit Transport oder Abwicklung von Bargeldgeschäften betraut sind, künftig regelmäßig Unterweisungen zur Arbeitssicherheit erhalten sollen. Dies sei, wie es im Prüfbericht heißt, bislang nur sporadisch erfolgt.

Ein weiterer kritisierte Punkt war der Ausgleich von Arbeitszeitguthaben. Deswegen seien eine Konzentration auf Pflicht- und Hauptaufgaben sowie die Priorisierung von Aufgaben und die Initiative von neuen Projekten in engerer Abstimmung von Mitgliedsgemeinden und Verwaltung empfohlen worden.

Hierzu merkte Geschäftsleiter Thomas Wagner an: „Sofern die Anforderungen an die Verwaltung auf ähnlichem Niveau wie in den vergangenen Jahren verbleiben, kann die gewohnte qualitativ hohe Erledigung der Aufgabenfülle nur durch eine weitere Personalaufstockung beibehalten werden.“ Dementsprechend soll künftig vor weiteren Maßnahmen zunächst die Auswirkungen einer Priorisierung von Aufgaben weiter beobachtet werden. „Die von der Rechnungsprüfung angeregte Konzentration auf Pflicht- und Hauptaufgaben soll künftig stärker in den Vordergrund rücken und entsprechend auch bei den Mitgliedsgemeinden beherzigt werden.“

Lob für Verwaltung

Auch dieser Beschluss fand einstimmige Zustimmung. Abschließend ging Wagner auf die überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung ein. Ergebnis: „Kasse in Ordnung“ und „bei der Prüfung der Zahlstellen keine Auffälligkeiten.“ Insgesamt also – auch Dank des hohen Digitalisierungsgrades – eine geordnete Finanzlage, eine ordnungsgemäße Verwaltungstätigkeit sowie ein hoher Kenntnisstand der einschlägigen Vorschriftenlage. Die VG-Mitglieder anerkannten ebenfalls die gute Arbeitsleistung der Verwaltung während des Prüfungszeitraums.

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