„Thalhauser“-Anwesen und Kapelle
Welche Rolle soll Breitbrunns Ortsmitte künftig spielen? Bürger können mitgestalten
Breitbrunn lädt ihre Bürger ein, sich an der Gestaltung eines Konzeptes für ein zentrales Gebäude in der Ortsmitte zu beteiligen. Mit Flyer und Online-Umfrage sollen die Meinungen der Einwohner gesammelt werden, um die zukünftige Nutzung des ehemaligen „Thalhauser“-Anwesens zu bestimmen.
Breitbrunn – Mit einem Flyer und einer Online-Umfrage werden die Bürger gebeten, sich beim Nutzungskonzept für die Ortsmitte einzubringen.
Konkret geht es um das Gebäude in Breitbrunns Ortsmitte neben der Kapelle. Das ehemalige „Thalhauser“-Anwesen und die Kapelle in der Ortsmitte gehören der Gemeinde.
Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes
Der Gemeinderat hatte sich deshalb im September 2024 mit der Vorgehensweise zur Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes für einen Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neuerrichtung eines Ersatzbaues auf dem Grundstück befasst, auch zwei Monate war die künftige Nutzung Thema einer Klausurtagung.
Die bestehende denkmalgeschützte Kapelle bleibt unberührt, betonte Bürgermeister Anton Baumgartner (Parteifreie/ÜWG Breitbrunn) in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Aber was will die Gemeinde mit dem Gebäude in sehr prominenter Lage anfangen?
Dafür soll, so das Ergebnis der Beratungen, die Bevölkerung möglichst frühzeitig in die Prozesse zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes miteinbezogen werden. So soll zuerst ein Flyer mit Fragen (samt QR-Code) im Rathaus ausgelegt und in der kommenden Ausgabe der VG-Zeitung abgedruckt werden. Daneben ist eine Online-Umfrage über die Website der Gemeinde Breitbrunn vorgesehen. Zusätzlich wird im Foyer des Rathauses ein Rollup für eine rege Bürgerbeteiligung werben.
Die Umfrage startete mit der Bundestagswahl am vergangenen Montag, um am Wahlsonntag eine möglichst rege Teilnahme zu erzielen. Auch wenn es keine offizielle Deadline gibt, soll die Umfrage über einen längeren, mehrwöchigen Zeitraum gehen.
Danach sollen die Ergebnisse ausgewertet und dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Abstimmung nicht erforderlich
Für diese Information war keine Abstimmung erforderlich, der Gemeinderat nahm deshalb den Sachverhalt ohne Einwendungen zur Kenntnis.
