Überraschende Lösung
Straße für alle in Wasserburg? Hier sind Autos und Fußgänger jetzt gleichberechtigt
Autos, Radfahrer, Fußgänger: Sie sollen sich in Wasserburg wenn möglich den Straßenraum teilen – gleichberechtigt. Oft ist die Umsetzung kompliziert, oft gar nicht möglich, manchmal ganz einfach, wie ein Beispiel in der Altstadt zeigt.
Wasserburg – Es gibt Dauerbrenner-Themen in Wasserburg, die immer wieder auf die Agenda kommen. Die gewünschte Verkehrsberuhigung in der Oberen Innstraße/Landwehrstraße beispielsweise. In den vergangenen Jahren haben die Bauausschussmitglieder regelmäßig um eine Lösung gerungen. Planer entwickelten Konzepte, die Rede war von Mini-, Midi- und Maxilösungen – mit Kosten zwischen 60.000 und 332.000 Euro. Doch jetzt steht fest, dass eine verkehrsberuhigte Zone aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann. Was nun? Die Stadtratsfraktion der Grünen unternahm einen letzten Versuch: Sie beantragte, den Gehweg in der Oberen Innstraße auf das maximal mögliche Maß zu verbreitern, Mindestanforderung: durchgängig 2,50 Meter. Dann sollen auch Radler entgegen der Einbahnrichtung fahren dürfen.
Vor der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses fand eine Ortsbesichtigung mit einem Polizeivertreter statt. Sie zeigte laut Bürgermeister Michael Kölbl (SPD) zahlreiche Probleme auf: Für die Straßen würden nur noch 2,55 bis 3,90 Meter Restbreite bleiben. Einmündungen müssten angepasst werden, Zu- und Abfahrten zu privaten Parkplätzen würden über den verbreiterten Gehweg führen, Kellereingänge und Zäune Zwangspunkte bilden. Auch Müllfahrzeuge und Rettungsdienst könnten in ihren An- und Abfahrten beeinträchtigt werden. Bei einigen Einfahrten werde die Sicht gestört. Neun Stellplätze entlang der Oberen Innstraße müssten ersatzlos entfallen. Die Polizei forderte außerdem einen Belag für den breiteren Gehweg, der diesen deutlich erkennbar mache.
Verkehrsberuhigte Zone geht nicht
Christian Stadler, Fraktionsvorsitzender der Grünen, akzeptierte durchaus die Komplexität des Antrags. Und blieb dabei: „Eine verkehrsberuhigte Zone wäre ideal gewesen“, sagte er seufzend. Trotzdem: Es könne nicht angehen, dass 90 Prozent des Straßenraums in der Oberen Innstraße für das Auto zur Verfügung stehe, während Radler und Fußgänger sich mal wieder unterordnen müssten.
Tatsache ist, dass sich in der Oberen Innstraße und in der Landwehrstraße kein Verkehrsbrennpunkt befindet. Hier können Autos nicht durchrasen. Doch Stadler geht es um ein Grundprinzip: die Gleichberechtigung von allen Verkehrsteilnehmern im Straßenraum.. Deshalb müsse der Gehweg verbreitert werden, damit die Fußgänger deutlich sichtbar ausreichend Platz fänden.
Gehweg ist kein Gehweg
Bürgermeister Kölbl sorgte schließlich für eine Überraschung: Es habe sich herausgestellt, der Gehweg sei gar kein Gehweg, weil zu schmal, nicht gekennzeichnet. Es bestehe im Bereich an Realschule und Kindergarten bereits ein gemeinsamer Straßenraum für alle. Es gebe also gar keinen Handlungsbedarf. Zu Recht könnten sich Pkw, Fußgänger und Radler in der Oberen Innstraße und Landwehrstraße die Straße teilen. Kölbl warnte davor, Stellplätze für Autos wegzunehmen, das Parken stoppe hier wirkungsvoll den Verkehrsfluss, zeigte er sich überzeugt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Friederike Kayser-Büker regte trotzdem an, ein Schild aufzustellen, dass auf diese Besonderheit einer Straße für alle hinweise. Wenn es ein amtliches Schild gibt, wird dieser Vorschlag umgesetzt, beschloss der Ausschuss. Stadler regte noch an, den Straßenraum durch eine quer eingelassene Pflasterzeile etwas optisch aufzubrechen, damit die lineare Struktur, die vielleicht Autofahrer zum Gas geben motivieren könnte, unterbrochen werde. Wolfgang Schmid (CSU) warnte jedoch vor Stolperfallen. Ältere Bürger mit Rollator würden Pflasterungen aufgrund ihrer Unebenheiten oft als „Schinderei“ empfinden. Kölbl warnte: Querpflasterungen würden für mehr Lärm sorgen. Das müssten die Anlieger ausbaden.
Grundsätzlich zufrieden mit der Lösung zog Stadler seinen Antrag auf Verbreiterung des Gehwegs, der gar keiner ist, zurück. Einstimmig beschloss das Gremium, auch Radlern zu erlauben, entgegen der Einbahnregelung zu fahren.