Aus der Gemeinderatssitzung
Drohen Überschwemmung und Lärm? Diese Auswirkungen hat das Gewerbegebiet Schechen-Nord
Heftige Diskussionen um neues Gewerbegebiet Schechen Nord – die Anwohner haben Angst vor negativen Folgen.
Schechen – Hat die Erweiterung des Gewerbegebietes Schechen Nord negative Auswirkungen auf die Anwohner? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung. Denn nach der ersten öffentlichen Auslegung waren zahlreiche Schreiben von Bürgern im Rathaus eingegangen. Sie befürchten unter anderem Probleme durch Überschwemmungen bei Niederschlägen, aber auch Lärm und Geruchsbelästigung.
Südlich des Gewerbegebietes „Schechen Nord“ wollen die Brauerei Flötzinger sowie die Straßenmeisterei Rosenheim bauen. Insgesamt stehen drei Parzellen zur Verfügung, mit 3124 Quadratmetern, 17700 Quadratmetern und 42503 Quadratmetern. „Es ist mir wichtig, dass das Baugebiet die Nachbarn nicht beeinträchtigt“, betonte Schechens Bürgermeister Stefan Adam (CSU). Daher wurden alle Angelegenheiten gründlich unter die Lupe genommen.
Ein Kritikpunkt der Anwohner war die Art der Niederschlagsbeseitigung. In der früheren Fassung des Bebauungsplanes waren noch Vorfluter geplant, über die das Wasser kontrolliert in den Moosgraben eingeleitet werden sollten. Eine vom Wasserwirtschaftsamt vorgenommene Begrenzung des Ableitungsvolumens in den Moosgraben hätte aber deutlich größere Regenrückhaltebecken erfordert, die nicht realisierbar waren.
Daher ließ die Verwaltung für das Thema „Starkregen“ ein neues Gutachten anfertigen. Diplom-Geografin Katja Förster vom Ingenieurbüro Aquasoli aus Siegsdorf stellte die Ergebnisse vor. Sie erklärte, dass man aus zahlreichen hinzugezogenen Daten ein Abflussmodell erstellt habe. Dabei habe man die betreffenden Flächen dreidimensional in einem Computerprogramm nachgebildet, ein 100-jähriges Hochwasserereignis über 30 Minuten angenommen und die entsprechende Regenmenge abregnen lassen. „Es ist dort relativ flach, gibt aber einen kleinen Buckel“, so die Expertin. Entsprechend haben sich bei dem Modell kleine Mulden im Norden und im Südosten mit Wasser gefüllt. Ein Überlaufen zum benachbarten Wohngebiet vom Gewerbegebiet aus war nicht nachzuweisen.
Wohlgemerkt: Die erste Analyse bezog sich auf die Jetzt-Situation ohne Bebauung. In einem zweiten Schritt wurden die Bauvorhaben nach dem aktuellen Stand einberechnet. Hierbei wurde keinerlei Entwässerung der versiegelten Flächen angenommen. Das Modell zeige sozusagen den „Worst Case“. Das Fazit: Wasser sammele sich außerhalb der versiegelten Flächen in den Mulden. Es müssen also entsprechende Versickerungsmöglichkeiten gewährleistet sein. Es gebe auch hier keine negativen Auswirkungen zu den Nachbarn und auch keinen Zufluss zum vorhandenen Moosgraben.
Die Ingenieurin hat bei ihrer Untersuchung allerdings eine andere Problematik entdeckt. Denn das naheliegende Wohngebiet am Rosenweg könne im Falle eines Starkregens durchaus von Hochwasser betroffen sein. Aus nördlicher Richtung waren im Modell Wasserströme zu erkennen. Hausbesitzer sollten hier bauliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes prüfen.
Rathaus-Geschäftsleiter Karl-Heinz Salzborn betonte, dass man die Ergebnisse der Studie öffentlich zugänglich machen werde, damit sich die Bürger informieren können. Was das neue Gewerbegebiet angeht, machte er klar: „Die Kernaussage ist: Durch das Baugebiet ergibt sich keine Verschlechterung für die Anwohner.“
Im Bebauungsplan wurde der Ansatz mit den Regenrückhaltebecken und der Einleitung in den Moosgraben gestrichen. Stattdessen wurde festgesetzt, dass das Oberflächenwasser über die belebte Oberbodenzone der Bauparzellen versickern soll. Außerdem werden begrünte Flachdächer vorgeschrieben, wenn auch geneigte Dächer nicht ausgeschlossen werden. Amtsleiter Salzborn berichtete, dass man bei der Firma Flötzinger mit Flachdächern plant, bei der Straßenmeisterei wohl noch darüber nachdenke. Eine Unterkellerung der Flächen ist nicht vorgesehen, eine Veränderung des Grundwasserspiegels ist daher auszuschließen.
Benachbarte Bürger haben zudem möglichen Lärm bemängelt. Hier informierte die Verwaltung, dass festgelegte Geräuschkontingente von den Betrieben nicht überschritten werden dürfen. Sie müssen entsprechende Maßnahmen treffen, um diese Grenzwerte einzuhalten. Tagsüber liegen sie bei 70 dB, zwischen 22 und sechs Uhr bei 60 dB. „Wer legt denn das fest?“, wollte Manfred Altenweger (CSU) wissen. Amtsleiter Karl-Heinz Salzborn erklärte, dass ein Gutachter anhand der Unternehmensdaten berechnet habe, welcher Lärm wo entstehe und in welchem Umfang im Umland ankomme. Eine Richtwerttabelle, die „TA-Lärm“, regele, welche Lärmbelastung wo und wann erlaubt sei. Volker Schmid (SPD/ÜW Schechen) wollte wissen, ob man die Zeiten der geringeren Lärmbelastung ausweiten könne.
„Die Firmen müssen Maßnahmen treffen, um nachts weniger Lärm zu verursachen. Können die das nicht schon ab 20 Uhr statt erst ab 22 Uhr tun?“ Karl-Heinz Salzborn warf ein, dass es nicht so leicht zu begründen sei, wenn man eine Festsetzung plane, die strenger sei als das gesetzlich Vorgeschriebene. Der Vorschlag von Volker Schmid wurde mitsieben zu 13 Stimmen abgelehnt. Der Amtsleiter informierte obnedrein, dass der Brauereibetrieb vor Inbetriebnahme noch ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen müsse. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, den Bebauungsplan mit den eingearbeiteten Änderungen in die zweite Auslegung zu geben.khe
