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Streit geht in die nächste Runde

Nach langer Ankündigung: Dreht Rott der Flüchtlings-Unterkunft den Wasserhahn zu?

Das Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ in Rott: Hier soll eine Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge entstehen.
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Das Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ in Rott: Hier soll eine Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge entstehen.

Der Streit um die Flüchtlingsunterkunft im Rotter Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ geht in die nächste Runde. Jetzt fürchtet die Gemeinde eine Knappheit beim Trinkwasser und droht damit, den Hahn zuzudrehen. Darf sie das? Das steckt dahinter.

Rott – In den vielen Gesprächen mit dem Landratsamt hat die Gemeinde Rott wiederholt darauf hingewiesen, dass sie an die Grenzen der Trinkwasserversorgung angekommen sind. Trotzdem hat das Landratsamt am 18. Dezember die Baugenehmigung für eine Halle im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ zur Nutzung als Ankunftseinrichtung für Geflüchtete erteilt. Nun will Rott Konsequenzen ziehen, darüber wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung diskutiert.

Wie Maximilian Brockhoff, Geschäftsleiter von Rott, dem Gremium erläuterte, sei es der Gemeinde nach Paragraf 15 Absatz 3 der gemeindlichen Wasserabgabensatzung möglich, für den Fall einer Wasserknappheit Mengensperren für einzelne Grundstücke festzulegen. Es handle sich dabei um eine normale Regelung, denn die Satzung basiere auf der Mustersatzung des Gemeintags, so Brockhoff auf Anfrage.

Der Vorschlag der Verwaltung: Die Wassermenge für das Grundstück auf 30 Kubikmeter Wasser pro Woche zu beschränken. Zunächst bis zum 30. Juni. Verstoße der Nutzer gegen diese Beschränkung, werde ein Bußgeld von 1.000 Euro pro Woche fällig. Ein Ableser der Gemeinde werde wöchentlich den Verbrauch prüfen. Komme der Bezieher dem Bußgeld nicht nach, werde ein Zwangsgeld fällig, das noch festgesetzt werden muss. Komme er auch dem nicht nach, drohe als letzte Maßnahme das Zudrehen der Wasserleitung.

Anwältin protestiert

Die Eigentümer seien mit Schreiben vom 19. Dezember über die drohende Mengenbeschränkung informiert worden. Am 28. Januar sei dazu eine Stellungnahme der Anwältin der Grundstückseigentümer eingegangen, in der die Wasserbegrenzung als „rechtswidrig“ beurteilt wurde. Die Wasserversorgung habe für alle Grundstücke ohne Beschränkung zu bestehen. Davon bestehe nur eine Ausnahme, bei Fällen wie höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Wassermangel oder sonstigen Umständen.

Gemeinderat Johann Kirschbaum (Rotter Forum) begrüßte das Vorgehen dennoch. Auch Sebastian Mühlhuber (CSU) kündigte an, dem Vorschlag zuzustimmen. Doch nicht alle Gemeinderäte fanden ihn gut. Max Gilg (CSU) wollte es bei den Bußgeldern bewenden lassen. Carola Kahles (Rotter Forum) konnte sich nicht mit der Maßnahme anfreunden und stimmte als einzige auch gegen den Vorschlag. Die Beschränkung gilt mit sofortiger Wirkung bis zum 30. Juni. Dann soll weiter geprüft werden, ob sich die Trinkwasserversorgung mittlerweile verbessert hat.

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