Aus dem Gerichtssaal
Den Staat um 10.000 Euro betrügen beim Hauskauf? Wie ein Wasserburger Ehepaar dafür bestraft wurde
Die Angaben in einem Antrag auf Förderung müssen wahrheitsgerecht sein. Wenn nicht, kann das Folgen haben. Das zeigt ein Fall aus Wasserburg.
Wasserburg – Ein junges Ehepaar stand in Zusammenhang mit einem Hauskauf und Einzug wegen des Verdachts, einen Betrugsversuch unternommen zu haben, vor dem Amtsgericht Rosenheim.
Die Eheleute interessierten sich für ein bereits in die Jahre gekommenes Haus, das die Erbin wegen der hohen Erbschaftssteuer verkaufen wollte. Man einigte sich zum Preis. Bevor der Kaufvertrag unterschrieben war, bekamen die Käufer bereits Anfang Dezember 2020 die Schlüssel zu dem Objekt, denn das Paar hatte vor, umgehend einzuziehen.
Ganze Reihe Renovierungsmaßnamen nötig
Der Freistaat Bayern gewährt Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen und Zuschüsse zum Erwerb von Wohnungseigentum und stellt auf Antrag Fördermittel zur Verfügung. Diese sind an Auflagen und Fristen gebunden. Im Falle des Ehepaares hätten es noch im Dezember 2020 in das Objekt einziehen müssen. Das war auch so geplant. Jedoch stellte sich bei näherer Betrachtung heraus, dass eine ganze Reihe von Renovierungsmaßnahmen notwendig waren, bevor das Objekt wirklich bewohnt werden konnte.
Um dennoch in den Genuss von 10.000 Euro Förderung durch den Staat zu kommen, gab die Ehefrau in ihrem Antrag beim Landratsamt Rosenheim Ende 2020 an – sie zeichnete als Antragstellerin – man sei in das Haus bereits am 26. Dezember 2020 eingezogen.
Landratsamt erkennt versuchten Betrug
Nachdem sich im Laufe der Überprüfung herausgestellt hatte, dass das Anwesen auch im Laufe des Jahres 2021 nicht bezogen worden war, lehnte das Landratsamt den Antrag ab. Wegen der unrichtigen Angabe im Förderantrag erstattete das Amt Anzeige wegen versuchten Betruges.
So fand sich die Ehefrau vor der Strafrichterin Melanie Lanzendorfer am Amtsgericht Rosenheim wieder. Dort schilderte sie, dass sie und ihr Mann tatsächlich diesen Einzugstermin wahrnehmen wollten. Sie seien begeistert vom Hauskauf gewesen und hätten blauäugig die Schwierigkeiten nicht wahrgenommen. Sie gestand auch zu, dass sie im Hinblick auf die Fördermittel die falsche Datierung wohl billigend in Kauf genommen hatten.
Verteidigung: Verknüpfung widriger Umstände
Der Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Schmeling verwies darauf, dass es sich wohl hier im Wesentlichen um eine Verknüpfung widriger Umstände handle. Er regte an, das Verfahren gegen Erhebung eines Bußgeldes einzustellen.
Dem widersprach der Staatsanwalt. Immerhin sei der bewusste Versuch gemacht worden 10.000 Euro auf betrügerische Weise zu erlangen. Eine Geldstrafe sei hier unabdingbar.
Dem entsprechend stellte er den Antrag, die Angeklagte sei zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen – insgesamt 5850 Euro – zu verurteilen.
Haus kann bis heute nicht bezogen werden
Der Verteidiger verwies auf das geringere Einkommen seiner Mandantin. Er stellte keinen eigenen Antrag, bat aber um eine niedrigere Tagessatzhöhe.
Das Gericht entsprach dem insoweit, als es bei 90 Tagessätzen eine Geldstrafe von 4050 Euro verhängte. Wegen Corona sowie Materialproblemen und Schwierigkeiten, Handwerker zu bekommen, konnte das Haus bis heute nicht bezogen werden. Und so kommen weitere Unkosten hinzu.