Fremdsprachige Angestellte unterschreiben unwissentlich Verträge
300.000 Euro in Scheinfirmen in der Region hinterzogen: So müssen zwei Brüder dafür büßen
Zwei rumänische Brüder verschafften sich bereits vor sechs Jahren Schwarzgeld durch Scheinfirmen. Jetzt wurden sie verurteilt.
Feldkirchen/Traunstein – Ein rumänisches Brüderpaar betrieb in Traunstein und Feldkirchen einen Paketdienst. Der Firmenertrag schien ihnen nicht genug, so bauten sie sich 2016 ein Konstrukt, das ihnen Schwarzgeld verschaffte. Damit zahlten sie die Überstunden ihrer rumänischen Mitarbeiter und ersparten sich Sozialabgaben.
Die beiden gründeten Scheinfirmen, bei denen sie ihre Mitarbeiter als Geringbeschäftigte anmeldeten. Aus den fingierten Rechnungen kam das Schwarzgeld. Die fremdsprachigen Mitarbeiter unterschrieben alle Verträge, ohne zu wissen, worum es sich handelte.
Bei den in bar ausbezahlten Überstunden behielten sich die Brüder einen Großteil selbst. Die Mitarbeiter bemerkten, dass sie bei der Entlohnung über den Tisch gezogen wurden. 2017 erstatteten sie Anzeige.
Hinterziehung von über 300.000 Euro
Die Scheinfirmen wurden schnell enttarnt. Der ältere, 33-jährige Geschäftsführer verschuldete eine Hinterziehung von über 300.000 Euro. Sein 30-jähriger Bruder hatte sich lediglich der Beihilfe schuldig gemacht. Der Staatsanwalt klagte beide an, sich in 38 Fällen des „Vorenthalten von Arbeitsentgelt“ gemäß §266a schuldig gemacht zu haben.
Rechtsanwalt Harald Baumgärtl bat um ein Rechtsgespräch. Er und seine Kollegen, die Rechtsanwälte Benedikt Folladari und Dr. Lars Firchau, bemühten sich um eine Verständigung.
Baumgärtl bat seine Mandanten um ein Geständnis, um zu einer Bewährungsstrafe zu kommen. Bald stellte sich heraus, dass der Anwalt die Situation richtig eingeschätzt hatte. Angesichts der Tatsache, dass es schwierig und langwierig geworden wäre, die Vorwürfe aus der Anklage zu beweisen, stimmten die Staatsanwaltschaft und das Gericht einer Verständigung zu, bei der gegen den Haupttäter eine Haftstrafe mit der Möglichkeit einer Bewährung und gegen den Bruder eine erhebliche Geldstrafe ausgesprochen werden würde.
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Also legten die Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe im oberen Bereich, während die Verteidiger eine niedrigere Strafe beantragten.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch verurteilte den Älteren zu einer Bewährungsstrafe von 19 Monaten und einer Geldstrafe von 9600 Euro. Der Jüngere hat wegen Beihilfe lediglich eine Geldstrafe von 5200 Euro zu entrichten.
Daneben wurde bekannt, dass gegen den Älteren ein weiteres Verfahren ähnlicher Natur läuft. Dies fand im Urteil jedoch keine Berücksichtigung. PW