Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt
Verrückte Szenen in Rosenheimer Gericht: So kurios war der Auftritt eines „Weltbürgers“ (56)
Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, musste ein 56-jähriger Rosenheimer jetzt vor Gericht antreten. Dabei legte der Mann, der unter anderem versucht haben soll, einen Mitarbeiter des Hauptzollamtes zu erpressen, und sich als „Weltbürger“ sieht, einen skurrilen Auftritt hin.
Rosenheim – Ob der Angeklagte ein Reichs-, Welt-, deutscher oder Rosenheimer Bürger ist, konnte vor dem Amtsgericht Rosenheim nicht geklärt werden. Ursprünglich hatte der 56-jährige Rosenheimer sich im Frühjahr 2020 geweigert, einem Beamten der Bundespolizei seine Ausweispapiere vorzulegen. Daraufhin wurde er mit einem geringen Bußgeldbescheid belegt. Nachdem er sich auch weigerte dieses Bußgeld zu entrichten, erging im Oktober 2021 eine Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamtes Rosenheim, die sich schließlich auf 58,50 Euro summierte.
Schreiben an den Sachbearbeiter
In der Folge richtete er ein persönliches Schreiben an den Sachbearbeiter des Hauptzollamtes, in dem er nicht nur dessen Zuständigkeit und Legitimation infrage stellte, wobei er ihn aufforderte skurrile Belege darüber beizubringen, sondern drohte darüber hinaus damit, ihn mit sieben Millionen Euro in Haftung zu nehmen, wenn er dieses Vollstreckungsverfahren nicht einstellen sollte.
Da es sich dabei aus juristischer Sicht um einen Erpressungsversuch handelte, erging ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Rosenheim. Darin wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit der untersten Tagessatzhöhe von 15 Euro festgesetzt.
Dagegen legte der Bußgeldverweigerer form- und fristgerecht Einspruch ein. Allerdings erschloss sich niemandem im Gerichtssaal, warum er einen solchen benutzt hatte, wo er doch gleichzeitig alle Zuständigkeiten des deutschen Staates für sich ablehnte.
Zunächst weigerte er sich, auf dem Platz des Angeklagten zu sitzen, weil er ja eine „Person“ und kein deutscher Bürger sei, also gar nicht gemeint sein könne. Zu dem Zweck legte er mehrere „Dokumente“ vor, nach denen er amerikanischer, indonesischer und Weltbürger sei. Dazu lehnte er es ab, mündlich Angaben zu seiner Person zu machen.
Weil dieses Prozedere jedoch in der Strafprozessordnung verbindlich vorgeschrieben ist, vermochte Richterin Melanie Lanzendorfer die Verhandlung nicht durchzuführen und war somit gezwungen, den Einspruch des Angeklagten zu verwerfen.
Der wiederum sah das ganz anders. „Wenn sie nicht verhandeln, so kommt das vor einem amerikanischen Gericht einem Freispruch gleich.“ Zudem bezeichnete er den Vertreter der Staatsanwaltschaft als Atheisten, weil dieser einen Amtseid abgelegt habe, dem er ihm gegenüber nicht nachkomme.
Nun wurde, über die ursprüngliche Vollstreckungssumme hinaus, eine Geldstrafe von 900 Euro aus dem Strafbefehl amtlich. Bei Nichtbezahlung wird er sie mit 60 Tagen Ersatzhaft absitzen müssen. Auch das noch offene Bußgeld bleibt ihm nach wie vor nicht erspart.