Doppelhaus am Schlosspark darf gebaut werden
„Das versteht kein Mensch“: In Pullach gilt links und rechts der Straße anderes Recht
Die Staatsstraße in Pullach trennt das Baurecht in zwei Welten. Während im Westen der Außen- jetzt zum Innenbereich erklärt wurde, gab es im Osten auch nach einem fünfjährigen Rechtsstreit kein Einlenken. Wie ist das möglich?
Kolbermoor – „Gut, dass dieses Thema von Anwälten geklärt wurde, denn das versteht kein Mensch mehr“, kommentiert Bürgermeister Peter Kloo die Diskussion um die Baulücke am Schlosspark in Pullach, die eigentlich keine Baulücke ist. Gleich zweimal wurde die Stadt Kolbermoor bei Bauvorhaben in diesem ihrer Meinung nach eindeutigem Außenbereich von Pullach vom Landratsamt überstimmt. Schon vor Jahren war hier der Bau eines Gebäudes genehmigt worden, obwohl die Stadt ihr gemeindliches Einvernehmen verweigert hatte. Heute ist im einstigen Bürogebäude der Firma SAT am Schlosspark 5 eine außerklinische Intensivpflegeeinrichtung untergebracht.
Im Juni hatte ein Bauwerber die Anfrage gestellt, ob er die „Baulücke“ zwischen der Eigenheimsiedlung am Schlosspark und eben diesem Gebäude schließen und dort ein Doppelhaus bauen dürfe. Momentan wird der Bereich zwischen Haus 4 und 5 von einem Autohandel als Stellfläche genutzt. Der Bauausschuss lehnte eine Bebauung ab. Der Bebauungsplan „Pullach Süd“, so die Begründung, ende direkt am letzten Grundstück der Eigenheimsiedlung am Schlosspark. Nach Auffassung des Kolbermoorer Bauamtes handelt es sich bei der „Baulücke“ also um einen Außenbereich, in dem nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches nur mit einer Privilegierung gebaut werden darf.
Bauleitplanung nicht mehr erforderlich
Dem Bauwerber wurde aber die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Aussicht gestellt. „Diese Bauleitplanung können wir uns sparen“, informierte der Bürgermeister jetzt den Bauausschuss, denn das Landratsamt sieht die Situation am Schlosspark anders. Nach Auffassung des Kreisbauamtes befindet sich das Grundstück „innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Kolbermoor“. Demnach sei der beantragte Bau eines Doppelhauses mit Garagen genehmigungsfähig. Auch wenn die Kolbermoorer Verwaltung diese Auffassung nicht teilt, empfahl sie dem Bauausschuss, der Argumentation der Unteren Genehmigungsbehörde zu folgen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 5:2 Stimmen erteilt.
Zwei Straßenseiten, zwei Sichtweisen
Ein Blick auf die andere Seite der Staatsstraße verrät, warum diese Entscheidung für den Bürger schwer nachvollziehbar sein dürfte. Denn während am Schlosspark in Pullach ein Außenbereich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil anerkannt wird, gilt 140 Meter weiter östlich eine andere, gegenteilige Betrachtungsweise.
Rechtsstreit nach fünf Jahren beigelegt
Hier wurde erst im vergangenen Jahr ein fünf Jahre währender Rechtsstreit beigelegt. Dieser war entbrannt, weil der Bauwerber nicht nachvollziehen konnte, dass sich sein Haus inmitten von Baugebieten und trotzdem im Außenbereich befinden soll. Dabei wollte der Pullacher in einem Gebäude der Hofstelle zwischen der Bebauung an der Anton-Fahrner-Straße im Norden und Am Quellbach im Süden nur umbauen. Eine große Etagenwohnung sollte in zwei kleine Apartments geteilt, zudem sollten zwei Garagen angebaut werden. Das wurde nicht genehmigt. Auch das Verwaltungsgericht München sah den Standort des Mietshauses nicht als „im Zusammenhang bebauten Innenbereich“, sondern es als „Außenbereich“ an. Und das, obwohl ähnlich wie am Schlosspark, die nächste Bebauung keine 30 Meter weit entfernt ist.

