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Neue Satzung nach 20 Jahren

Kiffen, Baden, Grillen: Was man in Priens Grünanlagen künftig darf – und was nicht

Am Chiemseeufer in Prien lässt es sich aushalten. Dabei gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten.
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Am Chiemseeufer in Prien lässt es sich aushalten. Dabei gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten.

Ein schneller Sprung in den See, ein gemütliches Bier am Chiemseeufer. Und künftig auch einen Joint auf der Parkbank? Aber ist das überall erlaubt? Diese Frage hat sich der Gemeinderat Prien gestellt und ist zu einem Ergebnis gekommen - auch was andere Regeln an beliebten Plätzen angeht.

Prien – So richtig hat es in diesem Jahr mit dem Frühling noch nicht geklappt. Aber kommen wird er. Und mit den steigenden Temperaturen freuen sich viele Menschen im Chiemgau schon darauf, wieder mehr Zeit am Chiemsee verbringen zu können. Besonders die Grünanlagen in Prien direkt am See erfreuen sich dabei großer Beliebtheit. Was dort alles erlaubt ist und was nicht, ist in der Grünanlagensatzung des Marktes Priens geregelt. Nach 20 Jahren hat der Gemeinderat nun eine aktualisierte Version der Satzung auf der jüngsten Gemeinderatssitzung am Mittwoch (24. April) erlassen.

Kein Cannabis in Grünanlagen

„Es wird Zeit für ein Update”, sagte Donat Steindlmüller, der Geschäftsleiter der Gemeinde auf der Sitzung. Denn es musste eine Sache geregelt werden, die Anfang April die Medien beherrschte. Wo dürfen künftig in der Marktgemeinde „legal bewusstseinsverändernde Substanzen” konsumiert werden? Sprich, wo darf künftig Cannabis geraucht werden. Neben den bekannten gesetzlich verbotenen Zonen wie rund um Schulen und auf Spielplätzen, darf künftig in Prien auch in Grünflächen und in Parks kein Cannabis geraucht werden. Das schließt unter anderem den Bereich an den Schären, am Eichental, im Kurpark und im Wendelsteinpark mit ein. 

Die Schären sind besonders im Sommer ein beliebtes Ziel.

Was ist eine größere Menge Alkohol?

„Die Grünanlagen werden zur Aufwertung der Lebens- und Wohnqualität des Ortsgebietes vorgehalten” heißt es in der Satzung. Um diese Qualität aufrechtzuerhalten, ist auch der Genuss von größeren Mengen Alkohol in den Grünanlagen nicht mehr gestattet. „Was sind größere Mengen Alkohol?”, wollte unter anderem Sonja Werner (Grüne) wissen. Eine Definition hierfür gibt es nicht. „Zwei Leute mit zwei Kästen sind zu viel, das ist klar” sagte Donat Steindlmüller. Es lasse Spielraum offen. Gegen ein Bier oder ähnliches am Abend habe niemand etwas. Sondergenehmigungen für Abschlussfeiern soll es aber auch weiterhin geben. Das habe in der Vergangenheit auch immer gut mit mündlich abgegebenen Ausnahmebewilligungen funktioniert, sagte Bürgermeister Andreas Friedrich. 

„Grillplätze sind eine gute Idee”

Alkoholische Getränke werden auch gerne beim Grillen getrunken. Auch das war ein Punkt, der auf der Sitzung mehrfach zur Sprache kam. Grillen fällt in der Satzung unter den Punkt der offenen Feuerstellen. Offene Feuer sind und bleiben auch verboten. Wie es um die Sache mit dem Grillen steht, ist derzeit noch offen. „Erfahrungen aus anderen Kommunen sind durchwachsen”, sagt Steindlmüller. Es gehe um die Frage, wer die Hinterlassenschaften aufräumt und wer für eventuelle Schäden aufkommt.

„Ich finde Grillplätze eine gute Idee”, sagt Kersten Lahl (BfP). „Wir sollten den Versuch starten, aber auch kommunizieren. Wenn es nicht klappt, lassen wir das wieder sein.” Angela Kind (Grüne) sprach sich für die Grillplätze aus, allerdings solle dann das Ordnungsamt dort auch täglich kontrollieren. Auch Gabriele Schelhas (SPD) will das Grillen nicht verbieten, viele andere Orte würden das ebenfalls anbieten. Letztendlich vertagte sich die Entscheidung. „Wir prüfen jetzt, wie man Grillplätze umsetzen kann”, sagt Steindlmüller auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung. „Wo passen solche Anlagen hin? Wie würde das baulich aussehen?” Diese Fragen würden nun entsprechend geprüft und im Anschluss dem Gremium erneut zur Abstimmung vorgelegt werden. 

Schwimmen und Baden an den Schären

Der am stärksten diskutierte Punkt war allerdings ein anderer. Soll das Schwimmen und Baden an den Grünanlagen an den Schären verboten werden? Aus Sicht der Verwaltung sei ein solches Verbot notwendig. Es handle sich dabei sowieso um keinen klassischen Badebereich und die Bootsverleihe auf beiden Seiten der kleinen Landzunge mache das Baden und Schwimmen gefährlich. Das sahen nicht alle Gemeinderäte so. Kersten Lahl wollte keiner Satzung zustimmen, die das Schwimmen im See verbiete. Auch Gabriele Schelhas sprach sich gegen ein Verbot aus. „Die Leute genießen es und freuen sich über die Freiheit”, sagte sie. 

Schiffsverkehr führt zu gefährlichen Situationen

Bürgermeister Friedrich sagte: „Wenn sich alle vernünftig verhalten, dann ist alles in Ordnung, beispielsweise beim Schwimmen in der Früh. Allerdings ist für das Ausleihen eines Bootes kein Bootsschein nötig und bremsen im Wasser ist schwierig.” Er sehe kritische Begegnungen zwischen Badegästen und Booten. Michael Anner (CSU) sieht beim Schwimmen ebenfalls ein Problem. Besonders im Sommer sei dort sehr viel los. Michael Feßler (CSU) wusste von gefährlichen Begegnungen zwischen mit dem Schiffsverkehr zu berichten.

„Es gibt immer wieder Leute, die von den Schären aus zur Herreninsel schwimmen und dabei die Schifffahrtswege kreuzen”, sagte er. Man solle auf die Schiffe Rücksicht nehmen und daher brachte er den Vorschlag ein, das Schwimmen und Baden nur während der Zeiten zu verbieten, in denen der Schiffsverkehr stattfindet. Ein Vorschlag, der aufgenommen und zur Abstimmung gebracht wurde. Das Gremium sprach sich mit 13 Stimmen dafür aus, das Badeverbot auf die Zeit zwischen 6 Uhr früh und 19.30 Uhr zu begrenzen.

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