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Schutz vor Ausweichverkehrs

Bürgerwehr oder Straßensperrungen? Wie Frasdorf die Blechlawine bei A8-Stau stoppen will

Wenn auf der A 8 nichts mehr geht, verstopft der Ausweichverkehr auch Frasdorf – nicht nur die Haupt-, sondern auch die Nebenstraßen. Wie die Gemeinde ihre Bürger in Zukunft vor der Blechlawine schützen will.
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Wenn auf der A 8 nichts mehr geht, verstopft der Ausweichverkehr auch Frasdorf – nicht nur die Haupt-, sondern auch die Nebenstraßen. Wie die Gemeinde ihre Bürger in Zukunft vor der Blechlawine schützen will.

Die Gemeinde Frasdorf ist vorbereitet. Beim nächsten großen Stau auf der A8 kann sie sofort reagieren. Das ist der Plan.

Frasdorf – Es reicht. Das Verkehrschaos auf der Autobahn A8 soll nicht länger zu einem Problem der Frasdorfer Bürger werden. Bürgermeister Daniel Mair hat alle Weichen gestellt. Den Durchgangsverkehr auf Kreis- und Staatsstraßen kann er zwar nicht beeinflussen. Für die Siedlungsstraßen im Ort aber ist die Gemeinde Frasdorf die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Und die kann und muss handeln, wenn die Sicherheit und Versorgung ihrer Bürger gefährdet ist.

Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen

Unmittelbar nach dem extremen Stau am 22. Juli hat die Gemeinde eine dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Seit dem 23. Juli gelten bei Verkehrsstau Durchfahrtsverbote für die Wohngebiete. Dann ist die Einfahrt in die Siedlungsstraßen für alle verboten. Davon ausgenommen sind nur die Anlieger. „Siedlungsstraßen dienen der Erschließung für die dort befindliche Wohnbebauung und die sozialen Einrichtungen“, erläutert der Bürgermeister.

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Wälzt sich der Ausweichverkehr durch den Ort und verstopft die Nebenstraßen, können die notwendigen Restfahrbahnbreiten nicht eingehalten werden. „Es liegt in unserer Verantwortung als Gemeinde, dafür zu sorgen, dass Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehr im Notfall zu Schule, Hort oder privaten Gebäuden durchkommen“, so Mair. „Verstopft eine Blechlawine unseren Ort, können wir das nicht mehr garantieren.“ Ein Argument, das so schwer wiegt, dass der Durchgangsverkehr unterbunden werden darf.

Doch wann greift die verkehrsrechtliche Anordnung? Schließlich ist der Stau auf der A 8 fast schon alltäglich. „Wir werden die jeweilige Stausituation genau beobachten und spontan reagieren“, erklärt Mair: „Wenn ein mehrstündiger Stau dazu führt, dass der Ort volläuft, wird gesperrt.“ Dann rückt der Bauhof aus, stellt Straßensperren und Beschilderung auf.

Bei erheblichem Stau auf der Autobahn werden in Frasdorf künftig diese Straßen gesperrt.

Diese Straßen werden künftig gesperrt

Von der Rosenheimer Straße aus wird es dann nicht mehr möglich sein, in Richtung Pfannstiel oder auf die Riesenbergstraße abzubiegen. Wer über Hochstraße und Westerndorfer Straße nach Frasdorf kommt, darf dann nicht mehr in Spielbergstraße, Nußbaumstraße, Josef-Pertl-Weg und Schulstraße abbiegen. So können Autofahrer, die im Moment der Sperrung bereits die Straßen verstopfen, aus den Siedlungen zwar noch ausfahren, aber keine neuen ortsfremden Pkw oder Lkw mehr einfahren.

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Diese verkehrsregulierende Maßnahme funktioniert natürlich nur, wenn sich die Autofahrer daran halten und die Sperrungen nicht umfahren. Frasdorfer Bürger hatten deshalb angeregt, einen Helferkreis zu gründen, der in solchen Ausnahmesituationen die Sperrungen bewacht. Bürgermeister Mair prüfte gemeinsam mit der Polizei die Möglichkeiten für eine verkehrsrechtlich geschulte, ehrenamtliche „Bürgerwehr“. Mit dem Ergebnis, dass es dafür keine rechtlichen Grundlagen gibt.

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